Drucksache 17 / 12 997 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 16. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dezember 2013) und Antwort Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die Benutzung von Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche Verkehrsmittel mit den Fahrscheinen benutzt werden dürfen? Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr- gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut- zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden- burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter- fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun- ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver- kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu- gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit- telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren- gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli- chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels- weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie- derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB- Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn- zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)