Drucksache 17 / 12 998 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dezember 2013) und Antwort Mindeststandard sicherstellen! Vertragliche Grundlagen schaffen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat das Land Berlin mit den Betreibern aller von der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber und den Bezirken belegten Einrichtungen schriftliche Verträge abgeschlossen? Wenn nein, welche dieser Einrichtungen operieren zurzeit auf mündlicher Vertragsbasis und seit wann? (Bitte tabellarisch auflisten) Zu 1.: Zum Stichtag 31.01.2014 liegt hinsichtlich ei- ner Unterkunft ein mündliches Vertragsverhältnis vor. Grundlage dieser Vereinbarung sind schriftliche Verträge mit der Betreiberin, die in anderen Fällen abgeschlossen worden sind. Diese Unterkunft wurde im April 2013 eröffnet. 2. Welche Beträge zahlt das Land Berlin an die Be- treiber, die Einrichtungen auf mündlicher Vertragsbasis betreiben? (Bitte tabellarisch auflisten) Zu 2.: Es werden die monatlich anfallenden Unter- kunftskosten auf der Grundlage eines noch nicht ab- schließend verhandelten Tagessatzes in Höhe von 15,00 Euro gezahlt. 3. Welche Standards und Personalschlüssel gelten in Abwesenheit eines schriftlichen Vertrages? Zu 3.: Auch für die in der Antwort zu 1. erwähnte Gemeinschaftsunterkunft gelten grundsätzlich die Quali- tätsstandards des Landesamtes für Gesundheit und Sozia- les (LAGeSo). Bedingt durch den Charakter der Einrich- tung als Notunterkunft müssen zwar Abweichungen hin- genommen werden; das LAGeSo bemüht sich jedoch bereits um deren Beseitigung. Diese Abweichungen be- ziehen sich nicht auf den Personalschlüssel, der unter- kunfts- und belegungsbezogen vereinbart worden ist. 4. Wie ist bei einer solchen Praxis die Nachprüfbarkeit durch Staat, Politik oder durch die interessierte Öffent- lichkeit im Rahmen des IFG gewährleistet? Zu 4.: Für alle betroffenen Einrichtungen gibt es ver- bindliche Absprachen zu Personal, Ausstattung, Brand- schutz und Abrechnungsverfahren. Diese Absprachen sind einrichtungsbezogen und daher je nach Art und Grö- ße der Einrichtung unterschiedlich. Die Absprachen bil- den die Grundlage für die abschließenden Vertragsver- handlungen und sind in den Akten niedergelegt, somit also nachvollziehbar dokumentiert. 5. Wie lange existiert die Praxis des mündlichen Ver- tragsabschlusses für Heimverträge bereits und welche Einrichtungen blieben in der Vergangenheit wie lange ohne Vertrag? (Bitte tabellarisch auflisten) Zu 5.: Das LAGeSo strebt stets den schnellstmögli- chen Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit der Betreiberin bzw. dem Betreiber an. Der Zeitraum bis zum Abschluss schriftlicher Verträge hängt allerdings vom Arbeitsaufkommen bei der Unterbringung und von den objektbezogenen Umständen ab. Diesbezüglich wird auf die Übersicht in der beiliegenden Anlage verwiesen. 6. Der Belegungsvertrag mit der Notunterkunft Turm- straße umfasst 13 Seiten mit 14 Paragraphen sowie min- destens 13 Seiten Anlagen. Wie sieht die gelebte Praxis zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und den Heimbetreibern hinsichtlich der mündlichen Vereinbarung eines solchen umfangreichen Vertrages aus? Wie wird sichergestellt, dass sich beide Parteien über die gesamte Laufzeit an alle Einzelheiten erinnern kön- nen? 7. Mit welchen Mitarbeiter_innen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales werden diese Vereinbarun- gen getroffen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 998 2 a) Was passiert beim Ausscheiden dieses Mitarbei- ters? b) Wie ist geregelt, dass bei einem plötzlichen Able- ben des Mitarbeiters der Inhalt der mündlichen Verträge bei LAGeSo bekannt und durchsetzbar ist? Zu 6. und 7.: Der in Rede stehende Vertrag orientiert sich hinsichtlich Umfang und Inhalt sowohl am Muster- vertrag als auch an jenen bereits mit dem Betreiber zuvor abgeschlossenen schriftlichen Verträgen für andere Ein- richtungen. Daher sind die Regelungen dem Betreiber hinreichend bekannt und bedürfen im Rahmen eines mündlichen Vertragsabschlusses keiner erneuten aufwän- digen Ausverhandlung. Ergänzende oder abweichende besondere Regelungen werden verbindlich vereinbart und dokumentiert. Somit kann aus dem Umfang des Vertrages kein Rückschluss auf den Umfang der mündlichen Vereinba- rungen getroffen werden. Zuständig sind die der Objektbearbeitung zugeordne- ten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die Gruppen- und die Referatsleitung. Daher führt ein Wechsel in der Zuständigkeit für die Sachbearbeitung zu keiner Beein- trächtigung des Vertragsverhältnisses. 8. Wurden seit dem 4.11.2013, als die Initiative "Neue Nachbarschaft" dem Betreiber ankündigte, Defizite bei Nichtbehebung öffentlich zu machen, vom Landesamt für Gesundheit und Soziales zusätzliche Investitionen im Wohnheim Levetzowstraße getätigt oder der GIERSO GmbH in Aussicht gestellt? Wenn ja, welche und in wel- chem Umfang? Zu 8.: Vom LAGeSo wurden keine zusätzlichen In- vestitionen in der Notunterkunft Levetzowstraße getätigt und auch nicht der GIERSO BoardingHaus Berlin GmbH in Aussicht gestellt. Allerdings hat die GIERSO Boar- dingHaus Berlin GmbH auf eigene Veranlassung festge- stellte Mängel beseitigt. Berlin, den 26. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales II A 13 Anlage zu der Kleinen Anfrage 17/12998 Unterkunft Eröffnung Vertragsabschluß schriftlich Rognitzstr. 03.02.2011 28.01.2011 Max-Brunnow-Str 24.09.2012 15.11.2012 Straßburger Str. 01.10.2012 30.11.2012 Askanierring 23.10.2012 09.01.2014 Wassersportallee 24.10.2012 07.02.2013 Stallschreiberstr. 30.11.2012 05.08.2013 Chausseestr. 11.02.2013 15.02.2013 Levetzowstr. 12.02.2013 23.01.2014 Klingsorstr. 28.03.2013 23.01.2014 Eichborndamm 10.04.2013 09.01.2014 Oranienburger Str. 19.04.2013 offen Staakener Str. 13.05.2013 23.01.2014 Soorstr 01.08.2013 14.06.2013 Carola-Neher-Str. 19.08.2013 15.01.2014 Alt Moabit 04.09.2013 20.12.2013 Waldschluchtpfad 04.10.2013 24.01.2014 Salvador Allende Str. 13.11.2013 24.01.2014 Neue Späthstraße 01.02.2014 11.11.2013 ka17-12998 K1712998_Anlage Tabelle1