Drucksache 17 / 13 011 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 18. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2013) und Antwort „Trenntstadt Berlin“ hat sich bei Glas bald ausgetrennt – wohnungsnahe Sammelbehälter waren gestern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit der Verpackungsverordnung des Bundes aus dem Jahr 1991 wurde die Sammlung und Verwertung von Verpackungen, und dazu zählen auch Glasflaschen und sonstige Glasverpackungen, vollständig privatisiert. Die Länder können keine eigenständigen oder abweichenden Regelungen treffen. Die Verpackungsverordnung bietet Politik und Ver- waltung keine rechtliche Handhabe, die sog. Systembe- treiber (Duales System Deutschland GmbH und 9 weitere Unternehmen) zu einer bestimmten Ausgestaltung des Sammelsystems verbindlich anzuweisen. Vielmehr wird es den Systembetreibern in Anhang I (zu § 6 VerpackV) ausdrücklich freigestellt, wie sie sicherstellen, „...dass Verpackungen beim privaten Endverbraucher (Holsys- teme) oder in dessen Nähe (Bringsysteme) oder durch eine Kombination beider Systeme erfasst werden.“ Der Senat verfolgt das Ziel, das für die Bürgerinnen und Bürger komfortablere Holsystem so weitgehend wie möglich zu erhalten, kann dies aber nur auf dem Ver- handlungswege anstreben. Frage 1: Seit wann sind dem Senat Probleme der Glas- recyclingindustrie bekannt, die noch vor Jahresfrist eine Veränderung des Sammelsystems bei Altglas aus den Berliner Haushalten nach sich gezogen haben? Antwort zu 1: Anfang des Jahres 2012 wurde von Sei- ten der Glasindustrie und der Betreiber des Dualen Sys- tems auf Probleme beim Recycling des gesammelten Altglases aus der Sammlung in Berlin aufmerksam ge- macht. Frage 2: Wer ist für die Bereitstellung von ausrei- chenden Altglassammelbehältern in Berlin verantwortlich und wie erfolgt die Berechnung des Behältervolumens? Antwort zu 2: Die Betreiber des Dualen Systems ha- ben die flächendeckende Rücknahme und anschließende Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen (dazu zählt auch Altglas) zu gewährleisten. Die Grundlage der Berechnung des Behältervolumens ist dem Senat nicht bekannt. Frage 3: Welche Firmen sind in welchen Berliner Be- zirken mit der Sammlung des Altglases (Grüner Punkt) durch wen beauftragt? Welche dieser Firmen beteiligen sich an der haushaltsnahen Sammlung im Holsystem auf privaten Flächen der Wohnungsunternehmen? Antwort zu 3: Die Leistungsaufträge für die Samm- lung werden nach einem Ausschreibungsverfahren durch den ausschreibungsführenden Systembetreiber des Dualen Systems alle drei Jahre neu vergeben. Die Berlin Recycling GmbH ist mit der Sammelleis- tung im Holsystem in allen Bezirken sowie im Bringsys- tem in den Bezirken Reinickendorf, Mitte, Pankow, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zeh- lendorf beauftragt. Die Firma Karl-Meyer hat den Sam- melauftrag für Altglas im Bringsystem in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neu- kölln, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow- Köpenick. Frage 4: Welche Erfahrungen sind dem Senat aus den Bezirken hinsichtlich Ordnung und Sauberkeit bei den Depotcontainerstellplätzen (Glassammelcontainer und Iglus) im öffentlichen Straßenland bekannt? Wie wird sich eine mögliche Stellplatzanzahlerhöhung in den Be- zirken auswirken, wenn ein vollständiger Umstieg vom sog. Holsystem (Glasbehälter auf den Müllstandflächen der Wohnungsunternehmen) zum Bringsystem (Glasbe- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 011 2 hälter im öffentlichen Straßenland bzw. Recyclinghöfe) erfolgt? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt führt hierzu keine Erhebungen durch. Die Umfeldreinigung des öffentlichen Straßenlan- des, an deren Kosten sich die Betreiber des Dualen Sys- tems beteiligen, obliegt den Berliner Stadtreinigungsbe- trieben (BSR). Die BSR ist gehalten, die Umfeldreinigung dem Reinigungsbedarf anzupassen und auf Beschwerden über Verschmutzungen angemessen zu reagieren. Im Übrigen ist ein vollständiger Umstieg vom Holsystem zum Bringsystem nicht vorgesehen, siehe auch Antwort auf Frage 10. Frage 5: Liegen dem Senat detaillierte Untersuchun- gen vor, die standortkonkret Auskunft über die Qualität des Sammelgutes aufzeigen? Wenn ja, wie ist der Senat mit diesen Ergebnissen in der Öffentlichkeit umgegangen, um eine gute Altglasqualität zu halten bzw. zu erreichen, die Voraussetzung für eine effiziente Wiederverwertung des Altglases im Glaskreislauf ist? Seit wann und wo sind entsprechende Unterlagen veröffentlicht bzw. einsehbar? Antwort zu 5: Dem Senat liegen keine Untersuchun- gen vor, die standortkonkret Auskunft über die Qualität des Sammelgutes aufzeigen. Frage 6: Haben die 6 kommunalen Wohnungsunter- nehmen eigene Untersuchungen zur Quantität und Quali- tät der Getrenntsammlung von Wertstoffen und Hausab- fällen für ihre Bestände vorgenommen? Wenn ja, welche Aussagen sind in diesen Untersuchungen zum Thema Altglassammlung getroffen worden? Antwort zu 6: Separate Untersuchungen der kommu- nalen Wohnungsunternehmen zur Quantität und Qualität der Getrenntsammlung von Wertstoffen und Hausabfällen liegen dem Senat nicht vor. Die Wohnungsbaugesell- schaften setzen sich, auch im Hinblick auf die Minimie- rung der Betriebskosten sowie aus ökologischen Gründen, für eine stringente Mülltrennung ein. Im Rahmen von Abfallmanagementmaßnahmen und nach Sensibilisierung der Mieter zur Getrenntsammlung ist das Restmüllauf- kommen gesunken. Durch Nachsortierung und Kontrollen der Behälter werden die Inhalte auf Fehlbefüllungen überprüft. Grobe Fehlwürfe der Mieterinnen und Mieter werden dabei entfernt. Frage 7: Trifft es zu, dass Unterschiede bei der Anzahl und Größe der Glassammelbehälter allein auf die Ent- scheidung der jeweiligen Entsorgungsfirmen zurückzu- führen sind oder welche Anforderungen, von wem aufge- stellt, waren und werden bei der Vergabe der Leistungen zur Altglassammlung vorgegeben? Antwort zu 7: Eine Grundlage der Ausschreibung der Erfassungsleistung durch die Systembetreiber des Dualen Systems bildet die so genannte Systembeschreibung für das jeweilige Erfassungsgebiet. In dieser sind u. a. Anga- ben zur Behälteranzahl, -größe und Abfuhrrhythmus ent- halten. Sie dienen potentiellen Bewerberinnen und Be- werbern als Richtwert für deren Kalkulation der Leistung. Grundsätzlich haben die Systembetreiber flächendeckend die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu ge- währleisten. Damit liegt die Organisation der Erfassung bei den Betreibern des Dualen Systems. Frage 8: Auf wessen Initiative wurde der Arbeitskreis Glas im Februar 2012 einberufen, bei dem neben den Fachleuten aus der Glasaufbereitung und Glasverwertung, das Duale System Deutschland, die Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Berliner Stadt- reinigung und deren Tochter Berlin Recycling GmbH vertreten waren? Wie oft hat dieser Arbeitskreis getagt und welche Fragestellungen wurden bearbeitet? Antwort zu 8: In der Abstimmungsvereinbarung vom 27.4.2012 zwischen der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt, den 10 Betreibern des Dualen Systems und den BSR wurde vereinbart, eine Arbeits- gruppe mit dem Ziel einzurichten, kurzfristig Maßnahmen zu erarbeiten, um eine hochwertige stoffliche Verwertung des Berliner Altglases sicher-zustellen. Ziel war es, ver- schiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Altglas- qualität zu eruieren, auch um eine einseitige Vorfestle- gung auf die geforderte massive Reduzierung des Hol- systems zugunsten des Bringsystems zu vermeiden, so z. B. - die Auswirkungen der Glassammlung im Pressmüllfahrzeug hinsichtlich Verdichtung und Umfang von Glasbruch, - die Überprüfung der Entsorgungstouren im Hinblick auf systematisch überfüllte Umleerstellplätze sowie der Auswirkungen saisonaler Schwankungen, insbesondere zum Jahreswechsel und die - Erarbeitung von Vorschlägen für Formulierung von Anforderungen an das Sammelsystem und Einarbeitung in die Systembeschreibungen: - Mindestanforderungen an Sammelbehälter - Bedingungen für ein sinnvolles Hol- und Bringsys- tem im Sinne gegenseitiger Ergänzung ohne maß- geblichen Rückgang und Qualitätsverlust der Sammelmenge - Störstoffentfrachtung an Umschlagplätzen. Die Arbeitsgruppe wurde Ende 2012 eingesetzt und hat zwei Mal im Jahr 2013 getagt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 011 3 Frage 9: Welche Gründe lagen vor bei diesen Gesprä- chen keine Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Um- weltverbände und der Bürgerinnen und Bürger einzube- ziehen? Wer in dem Arbeitskreis, der bei der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die Qua- lität und Quantität der Glaserfassung beraten hat, hat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Han- dicap vertreten? Antwort zu 9: Wie in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 ausgeführt, sind die Betreiber des Dualen Systems für Rücknahme der gebrauchten Verkaufsverpackungen und deren Organisation verantwortlich. Die Erarbeitung von Vertragsbestandteilen dient als Grundlage für die Ausschreibung durch die Dualen Systeme. Die Interessenlage der Wohnungswirtschaft, der Bür- gerinnen und Bürger, der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Handicap war allen Beteiligten durch- aus klar und wurde insbesondere von der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt vertreten. Die Arbeitsgruppe war keine Arbeitsgruppe der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, son- dern ein gemäß Antwort zu 8. vereinbarter Expertenge- sprächskreis. Frage 10: Welche Anstrengungen hat der Senat unter- nommen, um das bürgerfreundliche Holsystem auch bei Altglas in den Berliner Wohngebieten mit hoher Einwoh- nerdichte beizubehalten? Antwort zu 10: Die Systembetreiber haben vor dem Hintergrund der Gefährdung der Verwertung des Berliner Altglases gefordert, in Berlin sukzessive und in allen Vertragsgebieten die Altglassammlung gänzlich auf das Bringsystem umzustellen. Dem hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht zugestimmt. Vielmehr konnte trotz der unveränderten Forderungen der Systembetreiber nach Veränderungen erreicht werden, nur in einem von zwei neu ausgeschriebenen Vertragsgebie- ten (BE 104: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow- Köpenick) ab Anfang 2014 das Holsystem insoweit zu- rückzufahren, als dass im Radius von 300 m um einen Container (Iglu) die auf Wohngrundstücken stehenden Tonnen abgezogen werden. Des weiteren wurde eine 12- monatige Untersuchung mit verschließbaren Tonnen vereinbart. Abhängig vom gutachterlichen Ergebnis wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ggf. auch eine Rückgängigmachung der Maßnahmen fordern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fra- gen 13, 14 und 15 verwiesen. Frage 11: Welche Gründe führten zur Entscheidung in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick mit der Umstellung der Altglas- sammlung durch den Abzug der Sammelbehälter aus den Hausabfallsammelplätzen zu beginnen? Antwort zu 11: Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf und Treptow-Köpenick bilden eines von ins- gesamt vier Berliner Vertragsgebieten im Rahmen des Dualen Systems. Für zwei Berliner Vertragsgebiete (BE 101 und BE 104) waren die Leistungsverträge für die Altglassammlung ab dem Jahr 2014 durch die Systembe- treiber neu auszuschreiben. Die Entscheidung für die Umstellung des Erfassungs- systems für Altglas in den Bezirken Lichtenberg, Mar- zahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick beruht auf der Einschätzung, dass dort im Vergleich zu dem Vertragsge- biet BE 101 weniger Haushalte vom Abzug der Sammel- behälter im Holsystem betroffen sind. Frage 12: Wie und durch wen erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung der als zumutbar eingeschätzten Entfernun- gen zu Depotcontainerstellplätzen im öffentlichen Stra- ßenland, die eine Erfassung des Altglases in den drei Farben braun, grün und weiß ermöglichen sollen? Welche Gründe lagen vor, diese zumutbare Entfernung auf 300 m festzulegen? Antwort zu 12: Die Verantwortung für die Erfassung von Verpackungen obliegt den Betreibern des Dualen Systems. Sie haben flächendeckend die regelmäßige Ab- holung beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe zu gewährleisten. Generell erfolgt in Deutschland die Altglassammlung aus Haushalten in Sammelcontainern auf dem Straßen- land oder auf Recyclinghöfen (Bringsystem). Das gilt auch für alle Großstädte und die weniger dicht besiedelten Gebiete Berlins. Der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt wurde vom ausschreibungsführenden Systembetreiber eine Liste mit Entfernungen vorgelegt, die die Bürgerinnen und Bürger durchschnittlich zum nächsten Glassammeliglu zurücklegen. Danach beträgt die Entfernung bei einer bundesweiten Bandbreite von bis zu 1000 m beispielsweise in Hamburg 350 m und in München 450 m. Für das Vertragsgebiet BE 104 konnte in den Verhandlungen eine Entfernung von rd. 300 m erreicht werden, nachdem vom ausschreibungsführenden Systembetreiber ein Radius von 500 m gefordert worden war. Frage 13: Welche Bezirke sollten nach welchen der Vorgaben wann dieser Praxis folgen? Frage 14: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei- fen, wenn die Umstellung des Altglassammelsystems bereits in den 3 betroffenen Bezirken negative Auswir- kungen auf die erfassten Mengen nach sich zieht und dadurch Umwelt- und Klimaschutzziele verfehlt werden? Wie wird dieser Prozess inhaltlich durch wenn begleitet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 011 4 Frage 15: Ist die Umstellung auf das Bringsystem auch für die anderen 9 Bezirke geplant? Wenn ja in wel- chem Zeitetappen? Antwort zu 13, 14 und 15: Ein von Systembetreibern und Senatsverwaltung gemeinsam ausgewählter Gutachter wird die Entwicklung im Jahr 2014 prüfen und Anfang 2015 feststellen, ob die Altglasqualität sich spürbar und dauerhaft deutlich verbessert hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die ausschrei- bungsführenden Systeme werden sich abstimmen, ob und wie die empfohlenen Maßnahmen ggf. umgesetzt werden können. Es gibt daher derzeit keine Planungen oder Termine für weitere Umstellungen, die Senatsverwaltung würde solchen Plänen auch die Zustimmung verweigern. Frage 16: Welche Auswirkungen haben diese Ver- schlechterungen der Abfallerfassung bei der Berücksich- tigung des besonderen Merkmals „Wohnumfeld“ (Müllstandflächen ) zur Berechnung der Miethöhe nach Berliner Mietspiegel und auf die Wohnlageneinstufung? Antwort zu 16: Die Anwendung der Orientierungs- hilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspie- gels 2013 mit dem wohnungsmindernden Merkmal „ungepflegte und offene Müllstandfläche“ und dem wohnwerterhöhenden Merkmal „Gepflegte Müllstandfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung; nur den Mietern zugäng- lich“ obliegt den Mietspiegelanwendern. Bei der Anwendung des Mietspiegels ist die konkrete Situation vor Ort zu würdigen. Die konkrete Situation vor Ort ist auch hinsichtlich der summarischen Bewertung der Kriterien zur Wohnla- geneinstufung bei der Erstellung eines neuen Berliner Mietspiegels entscheidend. Frage 17: Welche Auswirkungen hat die Umstellung des Sammelsystems für das Unternehmen Berlin Recyc- ling GmbH, ein Tochterunternehmen der BSR? Antwort zu 17: Die Berlin Recycling GmbH ist bei der Glaserfassung als Leistungsvertragspartner der Dua- len Systeme als ein Unternehmen im freien Wettbewerb tätig. Die Leistungserbringung der Glassammlung beim privaten Endverbraucher in Berlin erfolgt nach Aus- schreibung und Beauftragung durch den ausschreibungs- führenden Systembetreiber. Welche Auswirkungen die Umstellung des Sammelsystems auf die Berlin Recycling GmbH hat, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 18: Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf die Fehlwürfe in den anderen Abfallbehältern (Haus- müll und Wertstofftonnen) auf den Müllsammelplätzen der Wohnungsunternehmen? Welchen Verwertungsweg nimmt Altglas, das in Hausmüll- bzw./und Wertstoffton- nen landet? Antwort zu 18: Die Wohnungsbaugesellschaften be- fürchten, dass sich nach Abzug der Glastonnen die Zahl der Glaswürfe in die Restmülltonnen erhöht und das vor- handene Hausmüllvolumen steigt. Fehlbefüllte Wertstofftonnen können von der Entlee- rung durch den zuständigen Entsorger ausgeschlossen werden. Die Hausverwaltung wird dann Gelegenheit zur Nachsortierung erhalten oder die Berliner Stadtreini- gungsbetriebe mit einer Sonderabfuhr Restmüll beauftra- gen. Es wird zudem Aufgabe der gutachterlichen Beglei- tung des Pilotprojektes sein, die tatsächlichen Auswir- kungen festzustellen und zu bewerten. Berlin, den 23. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2014)