Drucksache 17 / 13 012 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 19. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2013) und Antwort Aktivitäten der Hauptstelle für Befragungswesen und ausländischer Geheimdienste in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelle und steht damit unter der Auf- sicht des Bundeskanzleramtes. Damit liegt die Behörde mit ihren Aktivitäten in der Zuständigkeit des Bundes. Die HBW führt Befragungen durch, um Sicherheitsinte- ressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Dies entspricht dem Auftrag des BND gemäß dem BND-Ge- setz (§ 1 Abs. 2 BNDG), Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. In diesem Sinne hat sich die Bundesre- gierung bereits seit den 1960er Jahren mehrfach zur HBW, ihrer politischen Anbindung und ihren Aufgaben geäußert, zuletzt im Plenarprotokoll 18/3, Anlagen 16 bis 20 des Deutschen Bundestages vom 28. November 2013, Drucksache (DS) 18/61 des Deutschen Bundestages vom 18. November 2013 und DS 17/11597 des Deutschen Bundestages vom 21. November 2012. Dem Senat ist bekannt, dass die Behörde auch in Ber- lin, wie im übrigen Bundesgebiet, ihren Aufgaben nach- kommt. Das Handeln des Bundes im Rahmen seiner Zu- ständigkeiten ist eine Angelegenheit, die ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundes- tages unterfällt. Der Bund ist in diesem Zusammenhang hinsichtlich der in seiner Zuständigkeit erfolgten konkre- ten Maßnahmen nicht berichtspflichtig. Eine Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit aus- ländischen Diensten liegt in der ausschließlichen Zustän- digkeit des Bundes und entzieht sich einer Bewertung durch den Senat. 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Aktivi- täten der Hauptstelle für Befragungswesen und ausländi- scher Geheimdienste in Zusammenhang mit Befragungen durch AsylbewerberInnen in Berlin? 2. Wie viele Befragungen von AsylbewerberInnen finden bzw. fanden in Berlin jährlich seit 2009 statt, wie viele davon werden/wurden durch ausländische Dienste alleine durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln unter Angabe der Dienste)? 3. Wie kommt es zur Kontaktaufnahme bzw. Zusam- menführung der Hauptstelle für Befragungswesen bzw. ausländischer Geheimdienste mit den AsylbewerberIn- nen? Welche Behörden tauschen auf welcher rechtlichen Grundlage Daten aus? Welche Kenntnisse hat der Senat wo es zur Erstkontaktaufnahme zwischen Hauptstelle für Befragungswesen bzw. ausländischen Geheimdiensten und den AsylbewerberInnen kommt? Wenn nein, kann ausgeschlossen werden, dass dies in Berliner Einrichtun- gen passiert (z.B. in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für AsylbewerberInnen, Asylbewerbe- runterkünfte in Berlin)? Wenn ebenfalls nein, wie kann es sein, dass der Senat keinerlei Kenntnisse davon hat? 4. Wo finden die Befragungen statt und in welchem Rahmen? Gibt es Räumlichkeiten, die die Hauptstelle für Befragungswesen bzw. ausländische Dienste in Einrich- tungen nutzen bzw. anmieten? (z.B. in der Zentralen Auf- nahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewer- berInnen, Asylbewerberunterkünfte in Berlin) Wenn ja, wo genau, wer hat wann welche Vereinbarungen getrof- fen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie getroffen? Wenn nein, kann ausgeschlossen werden, dass in Berlin AsylbewerberInnen durch die Hauptstelle für Befragungswesen und/oder ausländischen Diensten be- fragt werden? Wenn ebenfalls nein, wie kann es sein, dass der Senat keinerlei Kenntnisse davon hat? 5. Wie wird bei den Befragungen sichergestellt, dass die Befragten genau wissen, mit wem sie sprechen und keinerlei Mitwirkungspflicht besteht? 6. Wie wird sichergestellt, dass die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an Befragungen keinerlei Auswirkungen auf das Asylverfahren hat? Zu 1. und 6.: Siehe Vorbemerkung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 012 2 7. StS Krömer gab im Ausschuss für Verfassungs- schutz mit Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes an, keinerlei Kenntnisse von derartigen Befragungen zu ha- ben. Das wurde in der Konsequenz aber auch heißen, dass in Berlin seit Jahren geheimdienstliche Tätigkeiten aus- ländischer Machte stattfinden, von denen der Berliner Verfassungsschutz keine Ahnung hat. Nach §5 Absatz 2, Satz 2 (VSG Bln) sammelt und wertet die Verfassungs- schutzbehörde Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, sieht der Senat darin eine Nichterfüllung bzw. Versagen der Behörde? (Antwort bitte ausführlich begründen) Zu 7.: Der Staatssekretär für Inneres, Herr Krömer, hat in der 23. Sitzung des Verfassungsschutzausschusses am 04. Dezember 2013 auf die jüngste Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (siehe Vorbemerkung) und damit auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes verwie- sen. Die Aktivitäten einer Sicherheitsbehörde des Bundes, hier des BND, unterfallen nicht der Regelung des § 5 Absatz 2 Satz 2 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie begründen sich die Aussagen des StS Krömer im Ausschuss für Verfassungsschutz, dass der Senat keine Kenntnisse hat, aber definitiv nicht zuständig ist? Wie kann der Senat wissen, für etwas nicht zuständig zu sein, von dem er keine Kenntnis hat? Zu 8.: Der Senat nimmt auch die Ausführungen der Bundesregierung zu parlamentarischen Anfragen zur Kenntnis. Insofern war im Hinblick auf die zahlreichen Ausführungen der Bundesregierung eindeutig klar, dass hinsichtlich der Tätigkeit der HBW eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes gegeben ist. Berlin, den 16. Januar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2014)