Drucksache 17 / 13 015 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 18. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2013) und Antwort Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Instrument der Mittelvergabe im Schulsystem Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es neben dem Bonusprogramm für Schulen in besonderen Problemlagen noch weitere Programme, bei denen Schulen mit ihrem Mittelgeber Zielvereinbarungen abschließen, um höhere Mittel zu erhalten? 2. Wie bewertet der Senat das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung innerhalb des Schulsystems? Welche positiven bzw. negativen Entwicklungen erwartet der Senat? 3. Sind nach Auffassung des Senats die Erfahrungen der leistungsgesteuerten Mittelvergabe im Hochschulsys- tem auch auf das Schulsystem übertragbar? 4. Plant der Senat in Zukunft weitere Programme, die das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung bein- halten? Zu 1., 2., 3. und 4.: Die Mittel im Bonus-Programm setzen sich aus einer Basiszuweisung, einer Kooperati- onszulage, ggf. einer Zulage für die Lage in einem „Aktionsraum +“ und einem Leistungsbonus zusammen. Den Leistungsbonus erhalten die Schulen beim Programmstart und müssen nach zwei Jahren einen messbaren Fortschritt nachweisen, um den Leistungsbonus weiter in voller Höhe zu erhalten. Es gibt keine weiteren Programme mit einem Leistungsbonus. Zielvorgaben und Zielvereinbarungen sind ein sinn- volles Instrument zur Qualitätsentwicklung mit den Schu- len. Der Einsatz muss jeweils nach Inhalt und Gestaltung der Programme abgewogen werden. Dabei ist eine Ein- bindung in den Prozess der Schulentwicklung unumgäng- lich. Als positive Entwicklung wird eine konkretere Ziel- bestimmung mit messbaren Indikatoren erwartet und eine messbare Entwicklung in den von den Schulen bestimm- ten Zielvorgaben. Die Zumessung der Mittel im schulischen Bereich er- folgt bedarfsgerecht nach den Zumessungsrichtlinien auf der Basis von Schülerzahlen. Die Mittel aus dem Bonus- Programm sind zusätzliche Mittel, um soziale Benachtei- ligungen auszugleichen und kein Verfahren der Zuwei- sung von Regelfinanzierung. Die leistungsgesteuerte Mittelvergabe im Hochschulsystem ist nicht einfach über- tragbar, da die Regelmittel nach einer anderen Systematik zugewiesen werden. Im Rahmen der mit den Berliner Hochschulen abgeschlossenen Hochschulverträge wurde bereits im Jahr 2002 ein System leistungsbezogener Mit- telvergabe eingeführt, mit dem ein Teil der den Hoch- schulen zugewiesenen Mittel auf der Basis von Leistungs- indikatoren zwischen den Hochschulen umverteilt wurde. Im Jahr 2009 wurde das Verfahren umgestellt und ein System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung eingeführt, das sich im Wesentlichen bewährt hat. Die Zuweisung der Mittel an die Hochschulen erfolgt seither zu einem Anteil von ca. zwei Dritteln auf der Basis von Leistungs- und Belastungsindikatoren. 5. Welche Kriterien (z.B. Reduzierung der Schulab- brecher-Quote, Senkung der Fehlstunden, Verringerung von Schuldistanz o.a.) dienen im Rahmen des Brenn- punktschulenprogramms als Grundlage, um die Zielver- einbarungen mit den Schulen festzulegen? 6. (Wie/Von wem) Werden diese Kriterien zentral festgelegt oder kann jede Schule für sich passende Krite- rien benennen? Zu 5. und 6.: Im Rahmen des Bonus-Schulen-Pro- gramms werden die Schulen auf Grund ihrer konkreten schulischen Bedingungen ihre Zielstellungen und die Kriterien zur Messung des Fortschritts entwickeln und mit der Schulaufsicht dazu Zielvereinbarungen abschließen. Die in Frage 5 genannten Zielstellungen und die erforder- lichen Schritte zur Erreichung dieser Ziele können Inhalt der Zielvereinbarung sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 015 2 7. Bis wann müssen die Schulen mit der örtlichen Schulverwaltung die Zielvereinbarungen abschließen, um Mittel aus dem Brennpunktschulenprogramm zu erhalten? Zu 7.: Der Abschluss der Zielvereinbarung bis zum Ende des Jahres 2014 mit der regionalen Schulaufsicht und der gesamte daran geknüpfte Beratungsprozess im Bonus-Programm ist nicht Voraussetzung für die Mittel- zuweisung, sondern inhaltliches Element des Programms. Erst nach zwei Jahren wird der Fortschritt nach von der Schule festgelegten Kriterien gemessen und Leistung durch die Fortzahlung des Leistungsbonus belohnt. 8. Welche (zusätzlichen) Ressourcen stehen den örtli- chen Schulaufsichten zur Verfügung, um den Prozess der Zielvereinbarungen zu gestalten? Zu 8.: Der Abschluss von Zielvereinbarungen gehört zu den Aufgaben der regionalen Schulaufsicht. Im Quali- tätshandbuch Schulaufsicht ist festgelegt: „ Mit dem Instrument der Zielvereinbarungen wird Schulentwicklung systematisch betrieben und das Erreichen der Qualitäts- standards schulischer Arbeit in der Einzelschule sicherge- stellt.“ 9. Plant der Senat eine Evaluation des Zielvereinba- rungsprozesses, um die positiven wie negativen Auswir- kungen des Steuerungsinstrumentes der Zielvereinbarung zu eruieren? Zu 9.: Ja. Berlin, den 10. Februar 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)