Drucksache 17 / 13 018 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2013) und Antwort Weiterentwicklung der Staatlichen Europaschulen Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat im Hinblick auf die DS 16/3575 die weitere Entwicklung der staatlichen Europa- schulen Berlin seit dem Schuljahr 2009/2010? Zu 1.: Die im vorgelegten Abschlussbericht (Drs. 16/3575) vermerkten Vorhaben zur Entwicklung der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) wurden zum Teil realisiert. Der Schulversuch ist beendet und die SESB wird als „Schule besonderer pädagogischer Prägung “ weitergeführt. Dabei werden die Inhalte des ab dem Schuljahr 1993/94 erfolgreich durchgeführten Schul- versuchs fortgesetzt und weiterentwickelt. Die für die SESB notwendigen nichtdeutschen muttersprachlichen Lehrkräfte werden nunmehr für alle Sprachkombinationen der SESB durch die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft finanziert. Eine wissenschaftlich fundierte externe Evaluation wird im Sommer 2014 star- ten. Die dann vorliegenden Ergebnisse werden Auskunft zur konzeptionellen Weiterentwicklung als auch zur Um- setzung des Konzepts der SESB geben. 2. Wie hat sich die Zahl der Schulstandorte sowie der angebotenen Sprachen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt? Ist derzeit geplant, weitere Europaschulen (SESB) einzurichten bzw. zu schließen? Jeweils: Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Sowohl die Anzahl der Schulstandorte als auch die der angebotenen Sprachen hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, zum Schuljahr 2014/15 weitere SESB-Züge einzurichten oder zu schließen, ausgenommen die Verlagerung des deutsch-griechischen SESB-Zuges von der Homer- an die Athene-Grundschule. 3. Inwiefern haben sich die Übergangsmuster am Ende der 4. bzw. 6. Jahrgangsstufen weiter bestätigt oder aber verändert? Ist es gelungen, mehr SchülerInnen auch für den Besuch der Sekundarstufen I und II an den SESB zu halten? Wenn nein, worin sieht der Senat die Haupt- gründe für dieses Schulwahlverhalten? Zu 3.: Eine Stabilisierung der Schülerzahlen beim Übertritt in die Sekundarstufe I ist in einigen Sprachkom- binationen zu verzeichnen (z. B. Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Spanisch, Deutsch-Italie- nisch, Deutsch-Polnisch und auch Deutsch-Türkisch). Die Bereitschaft der Eltern, die SESB als einen in sich ge- schlossenen Bildungsgang anzuerkennen, ist nach wie vor sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie ist u. a. abhängig von der gewählten Sprachkombination und vom Bildungsan- spruch der Eltern. Im Rahmen der Evaluierung wird es daher auch zum Schulwahlverhalten der Eltern eine Be- fragung geben. 4. Wie haben sich die Schülerzahlen (sortiert nach Sprachen und nach Schulen) sowie die abgelegten Schul- abschlüsse in letzten fünf Jahren entwickelt? Zu 4.: In den letzten fünf Jahren erhöhten sich die Schülerzahlen aller SESB-Standorte von 6196 auf 6865 Schülerinnen und Schüler. Die Differenzierung nach Sprachen und Schulstandorten ist der beigefügten Über- sicht zu entnehmen. Zahlen zu den diesbezüglichen Schulabschlüssen werden statistisch nicht erhoben. 5. Wie viele Referendare wurden an den SESB inner- halb der letzten fünf Jahre ausgebildet (sortiert nach Schu- le)? Welche Mutter- bzw. Fremdsprachenkenntnisse brachten diese Referendare/-innen mit? Zu 5.: Es werden für den Vorbereitungsdienst bezogen auf die Zuordnung zu den Ausbildungsschulen keine statistischen Erhebungen geführt. 6. Wie viele Lehrer unterrichten an den SESB (sortiert nach Schule, Angabe in VZE)? Wie viele Lehrer unter- richten davon in der jeweiligen Partnersprache an den SESB? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 018 2 Zu 6.: Zum Stichtag 01.11.2013 unterrichteten an den 30 Standorten insgesamt 1467 (deutsche und nichtdeut- sche) Lehrkräfte (Vollzeiteinheiten - VZE). Da nur 4 Standorte reine SESB-Schulen sind, an allen anderen Standorten aber ebenfalls Regelklassen beschult werden, entspricht die Zahl von 1467 VZE nicht der tat- sächlichen Zahl der in den SESB-Zügen tätigen Lehr- kräfte, da auch Lehrkräfte der Regelzüge in den SESB- Zügen eingesetzt werden. Eine Unterscheidung nach den jeweiligen Partnersprachen erfolgt bei der statistischen Erfassung nicht. 7. Wie viele nichtdeutsche muttersprachliche Erziehe- rInnen sind derzeit an der SESB aktiv? Wie viele wurden seit 2010 eingestellt? Zu 7.: Insgesamt sind derzeit an 13 SESB-Standorten 35 Erzieherinnen und Erzieher mit nicht- deutscher Staatsangehörigkeit tätig. 20 dieser Erzieherinnen und Erzieher wurden seit 2010 neu eingestellt. 8. Erhalten SESB weiterhin eine Zusatzausstattung und wenn ja, worin besteht diese? Wie viele Lehrerstun- den haben diese Schulen in den letzten fünf Jahren zuge- wiesen bekommen? Zu 8.: Die Zusatzausstattung für die SESB-Züge be- steht in einer Zumessung von zusätzlichen Stunden auf der Basis bestimmter Faktoren und richtet sich nach der Schulart und der Anzahl der Klassen in den unterschiedli- chen Jahrgangsstufen. Die sog. Kosten für die Summe aller SESB-Maßnahmen haben sich in den letzten fünf Jahren kaum geändert und umfassen ca. 107 VZE pro Schuljahr. 9. Werden weiterhin muttersprachliche Lehrkräfte bzw. ErzieherInnen auch von Ländern der jeweiligen Partnersprache finanziert und wenn ja, auf welche Schu- len trifft dies zu? Wie bewertet der Senat diese Formen der Zusammenarbeit? Zu 9.: Alle muttersprachlich nichtdeutschen Lehr- kräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher an den SESB- Standorten werden vom Land Berlin finanziert. 10. Welche Qualifikationen müssen die muttersprach- lichen Lehrkräfte sowie ErzieherInnen mitbringen, um an den SESB unterrichten zu können und wie (gleichwertig) werden diese beiden Gruppen bezahlt/eingestuft? Zu 10.: Voraussetzung für eine Tätigkeit an der SESB als muttersprachliche Lehrkraft ist der Nach-weis einer nach dem Recht des Ausbildungslandes vollständig abge- schlossenen Lehrer-ausbildung. Sofern ausschließlich muttersprachlicher Unterricht erteilt wird, werden diese Lehrkräfte genauso vergütet wie Lehrkräfte mit Erster und Zweiter Staatsprüfung für ein Lehramt. Muttersprachliche Erzieherinnen und Erzieher haben in der Regel einen pädagogischen Abschluss als Fachper- sonal bzw. sie sind staatlich anerkannte bzw. Erzieherin- nen und Erzieher mit festgestellter Gleichwertigkeit. 11. (Wie) Werden im Ausland erworbene Lehrer- und ErzieherInnen-Abschlüsse für die SESB anerkannt? (Wenn ja: Welche?) Zu 11.: Siehe dazu auch die Antwort zu 10. Im Aus- land erworbene, vollständig abgeschlossene Lehrerausbil- dungen werden für eine Tätigkeit an der SESB anerkannt, sofern eine entsprechende Zuordnung zu einer SESB möglich ist. Hierfür wird ein entsprechendes Anerken- nungsverfahren durchgeführt. Andere pädagogische Hochschulabschlüsse werden bei Übereinstimmung der Ausbildungsinhalte mit ver- gleichbaren inländischen Abschlüssen anerkannt. Die Vielfalt der pädagogischen Hochschulabschlüsse aus dem Ausland erfordert jedoch für jeden Fall eine Einzelprü- fung und ggs. müssen vor Anerkennung bestimmte Auf- lagen erfüllt werden. Eine Auflistung der Abschlüsse ist daher nicht möglich. 12. Haben die Bemühungen des Senats um Anerken- nung des Abiturs der SESB in den an dem Sprachenmo- dell beteiligten Ländern inzwischen Früchte getragen? Wenn ja welche, für welche Ländern? Zu 12.: Die Abstimmungen dazu sind noch nicht ab- geschlossen. 13. Inwiefern ist umgekehrt die Anerkennung der stu- diumszugangsberechtigenden Bildungsabschlüsse dieser europäischen Länder innerhalb des Berliner bzw. bun- desweiten Bildungssystems gewährleistet? Zu 13.: Inhaltliche Grundlage für die Bewertung und gegebenenfalls Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Leistungen oder Studienbefähigungen sind die Bewertungsrichtlinien der Zentralstelle für ausländi- sches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der Ständi- gen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundes- republik Deutschland, die in allen Ländern der Bundesre- publik Deutschland gleichermaßen verbindlich Anwen- dung finden. Sie sichern damit in ausgezeichneter Weise länderübergreifend ein einheitliches und objektives Ver- waltungshandeln bei der Einordnung ausländischer Bil- dungsnachweise. Die vorstehend bezeichneten Bewertungsrichtlinien sind bezogen auf jedes Land und jeden einzelnen Ab- schluss in der Bewertungsdatenbank www.anabin.kmk.org abgebildet und einsehbar, so dass ausländische Studieninteressentinnen und Studieninteres- senten schon im Vorfeld ohne Durchführung eines for- malen Bewertungsverfahrens in Erfahrung bringen kön- nen, wie ihr Abschluss im hiesigen Bildungssystem ein- geordnet werden kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 018 3 14. Inwiefern haben die Entwicklungen rund um den Europäischen Qualifikationsrahmen hier Wirkung entfal- tet bzw. hat der Senat diesen Impuls zu einem neuen An- lauf der Anerkennung der Bildungsabschlüsse genutzt? Setzt sich der Senat im Rahmen der KMK hierfür ein? Wenn nicht: warum nicht? Zu 14.: Die Frage der Zuordnung der allgemein bil- denden Abschlüsse in den Deutschen Qualifikationsrah- men – DQR (und damit in den Europäischen Qualifikationsrahmen – EQR) ist noch nicht abschließend geklärt. Die Zuordnung der Qualifikationen der schulischen Allgemeinbildung ist zum Ende der fünfjährigen Einfüh- rungsphase des DQR im Januar 2017 vorgesehen. Bund und Länder haben zur Begleitung dieses Prozesses - auf der Grundlage eines Gemeinsamen Beschlusses der Stän- digen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (KMK), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Wirtschaftsminis- terkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - eine Nationale Koordinierungsstelle DQR eingerichtet. Der Arbeitskreis DQR unter dem Vor- sitz von KMK und BMBF wird als Beratungsgremium einbezogen. Berlin ist in diesem Rahmen mit einem Ver- treter der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen beteiligt. Allerdings ist die Frage der Anerkennung von Bil- dungsabschlüssen unabhängig vom Deutschen bzw. Eu- ropäischen Qualifikationsrahmen zu betrachten. Die Zu- ordnung von Bildungsabschlüssen zum EQR/DQR dient lediglich der Transparenz und Orientierung und verleiht den Inhaberinnen und Inhabern der Abschlüsse keine Berechtigungen (z.B. zum Hochschulstudium). Die beste- henden Anerkennungsinstrumente der Europäischen Uni- on haben weiterhin Gültigkeit und das deutsche Be- rechtigungssystem bleibt davon unberührt. 15. Welche konzeptionellen Weiterentwicklungen bzw. „mutigen Entscheidungen über konzeptionelle Konsequenzen “ (DS 16/3575) hat es seit 2010 gegeben bzw. sind derzeit geplant? Welche Desiderate sind hier aus Sicht des Senats nach wie vor angesprochen? Zu 15.: Hinweise zur konzeptionellen Weiterent- wicklung der SESB wird die wissenschaftliche Evaluation aufzeigen. Schwerpunkt der Studie ist die sprachlichen und sachfachbezogenen Kompetenzen der verschieden- sprachigen Schülerinnen und Schüler im Deutschen und insbesondere in den nicht-deutschen Partnersprachen angemessen abzubilden. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie befasst sich mit dem in der SESB angestrebten Ziel, Schülerinnen und Schülern auch interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Zu diesem Zweck werden u. a. kulturelle Einstellungen und interkulturelle Verständi- gung, aber auch soziale Merkmale der Schülerinnen und Schüler betrachtet. 16. Ist derzeit eine wissenschaftliche Evaluation der Staatlichen Europaschulen geplant? Wenn ja, was genau soll untersucht werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Zu 16.: Siehe Antwort 15. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014) Schuljahr 2013/2014 Schülerinnen und Schüler in Klassen der SESB (ohne Qualifikationsphase) Schul-Nr. Sprache Schulname Schüler 01G01 franz. Grundschule am Arkonaplatz 140 01G05 port. Grundschule Neues Tor 265 01G08 russ. Grundschule am Brandenburger Tor 216 02G02 span. Hausburg-Grundschule 297 02G33 türk. Aziz-Nesin-Grundschule 385 02K02 türk. Carl-von-Ossietzky-Schule (Gemeinschaftsschule) 128 03G05 griech. Homer-Grundschule 98 03K01 port. Kurt-Schwitters-Schule 125 04G04 span. Joan-Miró-Grundschule 477 04G15 engl. Charles-Dickens-Grundschule 304 04G20 poln. Katharina-Heinroth-Grundschule 249 04G27 franz. Judith-Kerr-Grundschule 410 04K02 span. Friedensburg-Schule 343 04K03 poln. Robert-Jungk-Schule 214 04K08 engl. Peter-Ustinov-Schule 90 04Y01 engl. Schiller-Oberschule 242 06G12 engl. Quentin-Blake-Grundschule 371 06G18 griech. Athene-Grundschule 140 06Y13 griech. Gymnasium Steglitz 99 07G02 ital. Finow-Grundschule 296 07K01 franz. Sophie-Scholl-Schule 205 07K06 franz. Georg-von-Giesche-Schule 114 08G09 franz. Regenbogen-Schule (Grundschule) 157 08G19 ital. Herman-Nohl-Schule (Grundschule) 162 08K11 ital. Alfred-Nobel-Schule 64 08Y03 ital. Albert-Einstein-Schule (Gymnasium) 188 11G12 russ. Lew-Tolstoi-Grundschule 238 11K02 russ. Mildred-Harnack-Schule 129 12G26 franz. Märkische Grundschule 334 Gesamtschülerzahl 6480 SESB-Schülerinnen und SESB-Schüler in der Qualifikationsphase Schul-Nr. Sprache Schulname Schüler 02K02 türk. Carl-von-Ossitzky-Schule (Gemeinschaftsschule) 33 03K01 port. Kurt-Schwitters-Schule 25 04K02 span. Friedensburg-Schule 76 04K03 poln. Robert-Jungk-Schule 40 04Y01 engl. Schiller-Oberschule 66 06Y13 griech. Gymnasium Steglitz 35 07K01 franz. Sophie-Scholl-Schule 62 08Y03 ital. Albert-Einstein-Schule (Gymnaslium) 25 11K02 russ. Mildred-Harnack-Schule 23 385 6865 Gesamtschülerzahl Gesamtschülerzahl (Grundschule + Sek I + Sek II) ka17-13018 K1713018-Anl