Drucksache 17 / 13 019 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Harant (SPD) vom 06. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2013) und Antwort Musikschule – Entgelte und Honorare Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Entgelte für den Musikschul- unterricht aufgeschlüsselt nach Einzel- und Gruppenun- terricht seit 2006 in den jeweiligen Berliner Bezirken entwickelt? Zu 1.: Die Entgeltsätze wurden für die Jahre 2006 und 2012 ermittelt. Die Entgeltsätze sind Jahresentgelte ohne Berücksichtigung individuell möglicher Ermäßigungen und beziehen sich auf 45 Minuten Unterricht je Unter- richtswoche. Die Entgeltsätze sind der Anlage zu entneh- men. 2. Was sind die Kriterien für die Einstufung der frei- beruflichen und festangestellten MusikschullehrerInnen in die unterschiedlichen Honorarstufen und wie verteilen sich die MusikschullehrerInnen prozentual in den jeweili- gen Bezirken auf diese Honorarstufen? Zu 2.: Die „Richtlinien über die eingruppierungsmäßige Behandlung der Musikschullehrer/innen und Musik- schulleiter/innen im Arbeitsverhältnis“ (MusikschullehrerRL , zuletzt vom 11.05.2012) definieren den Begriff „Musikschullehrer“, die für die Einordnung als Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer notwendigen Ausbildungsabschlüsse bzw. die Gleichwertigkeit von Ausbildungen sowie die Eingruppierung von Musik- schullehrerinnen und Musikschullehrern (mit und ohne Funktionen) und Musikschulleitungen. Für die Tätigkeit als Musikschullehrerin und Musikschullehrer befähigt grundsätzlich eine Vielzahl von Ausbildungsabschlüssen im musikalisch-künstlerischen Bereich. Musikschullehre- rinnen und Musikschullehrer sind zum Beispiel Beschäf- tigte, die nach einem achtsemestrigen Studium an einer Musikhochschule oder einer Musikakademie die künstle- rische Reifeprüfung bzw. die künstlerische Abschlussprü- fung bzw. die A-Prüfung für Kirchenmusik abgelegt ha- ben. Befähigt ist auch, wer eine staatliche Musiklehrer- prüfung oder eine Prüfung im Sinne der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) über Rahmenbe- stimmungen für die Ausbildung und Prüfung von Lehre- rinnen und Lehrern an Musikschulen und selbständigen Musikschullehrerinnen und Musiklehrern (Beschluss der KMK vom 09. November 1984) erfolgreich abgelegt hat. Das Land Berlin, federführend die Senatsverwaltung für Finanzen, führt gegenwärtig Gespräche mit der Ge- werkschaft ver.di zur Tarifierung einer Eingruppierungs- regelung für Musikschullehrkräfte. Unter anderem werden die Anpassung an die aktuellen Ausbildungsabschlüsse (Bachelor und Master) und die Eingruppierungsregeln geprüft. Für freiberufliche Musikschullehrerinnen und Musik- schullehrer gelten die MusikschullehrerRL nicht. Die Ausführungsvorschriften (AV) für Honorare Musikschu- len differenzieren in Anlehnung an die Musikschulleh- rerRL in den einzelnen Honorargruppen, gemäß der An- lage 2 zu den AV Honoraren, Honorargruppen 1 -3, da- hingehend, dass „freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung gemäß Musikschulleh- rerRL bzw. mit Gleichstellung oder mit vergleichbarer Qualifikation“ einen höheren Honorarsatz erhalten. Die Honorarsätze folgen den Vorgaben der für entsprechende Tätigkeiten an den Einrichtungen des Landes Berlin gel- tenden „Bandbreitenregelung“ der Senatsverwaltung für Finanzen, gemäß Anlage zum Rundschreiben - Nr. 1 Gruppe 1.3. Die Honorarsätze für die Durchführung von Musikschulunterricht gehen, im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen, seit 2012 über die Ober- grenze der Bandbreite hinaus. Die Verteilung der freibe- ruflichen Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auf die beiden „Honorarstufen“ wird statistisch nicht erhoben und konnte in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2014) Anlage Kleine Anfrage 17/13019 Jahresentgelte Einzelunterricht Bezirk / Musikschule 2006 2012 2006 2012 2006 2012 1 Mitte 691 € 720 € 417 € 432 € 208 € 252 € 2 Friedrichshain Kreuzberg 720 € 756 € 432 € 454 € 216 € 227 € 3 Pankow 696 € 770 € 420 € 462 € 210 € 231 € 4 Charlottenburg Wilmersdorf 756 € 801 € 454 € 481 € 227 € 320 € 5 Spandau 695 € 734 € 417 € 440 € 208 € 220 € 6 Steglitz Zehlendorf 720 € 742 € 414 € 441 € 288 € 300 € 7 Tempelhof Schöneberg 704 € 738 € 469 € 503 € 292 € 326 € 8 Neukölln 690 € 720 € 414 € 432 € 207 € 216 € 9 Treptow Köpenick 736 € 774 € 440 € 459 € 262 € 279 € 10 Marzahn Hellersdorf 676 € 720 € 406 € 432 € 203 € 216 € 11 Lichtenberg 676 € 786 € 406 € 473 € 338 € 242 € 12 Reinickendorf 720 € 738 € 432 € 442 € 216 € 221 € Hinweise: 1 Die Regelentgelte (Vollzahlerinnen und Vollzahler) sind Jahresentgelte, bezogen auf eine Unterrichtseinheit je 45 Minuten pro Unterrichtswoche; Werte gerundet. 2 Datenquellen: Statistik der Berliner Musikschulen 2006 und 2012 3 Die Musikschulen Pankow und Mitte erhoben 2012 für Erwachsene ab dem vollendeten 27. Lebensjahr ein höheres Erwachsenenentgelt. In der Tabelle ist dies aus Gründen der Vergleichbarkeit unberücksichtigt. Das Jahresentgelt für Einzelunterricht für Erwachsene hätte in Pankow 847 € und in Mitte 828 € betragen. Gruppe bis zu 3 Schülerinnen und Schüler Gruppe ab 4 Schülerinnen und Schüler ka17-13019 K1713019-Anlage