Drucksache 17 / 13 020 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dezember 2013) und Antwort Alter Güterbahnhof Pankow – hat der Handel schon begonnen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Senat dem Investor Kurt Krie- ger die Genehmigung eines Shopping-Centers mit 30.000 m² Verkaufsfläche auf dem alten Güterbahnhof Pankow zugesagt hat? Antwort zu 1: Nein, der Senat befindet sich zu dieser Thematik allerdings seit längerem in produktiven Gesprä- chen. 2. Wie begründet der Senat die überraschende Zu- stimmung zu einem Vorhaben, dessen negative Auswir- kungen auf das Pankower Zentrum bisher auch vom Senat als gravierend angesehen wurden? Antwort zu 2: Es liegt bisher keine Zustimmung vor. 3. Trifft es zu, dass der Investor Kurt Krieger dem Land Berlin im Gegenzug zwei Grundstücke für Schulen schenkt? Antwort zu 3: Herr Krieger hat dem Bezirk Pankow von Berlin das Angebot gemacht, im Rahmen eines städ- tebaulichen Vertrages die Übertragung zweier Grundstü- cke für den Schulbedarf vorzusehen. 4. Trifft es zu, dass der Investor Kurt Krieger dem Land Berlin ebenfalls im Gegenzug 750 (oder weniger) Wohnungen zu einem fixierten Mietpreis zur Verfügung stellt? Antwort zu 4: Herr Krieger hat dem Land Berlin das Angebot gemacht, im Rahmen eines städtebaulichen Ver- trages eine Bauverpflichtung für mindestens 750 Woh- nungen einzugehen. Auch die Miethöhen würden in ei- nem städtebaulichen Vertrag formuliert. 5. Stimmt der Senat mir zu, dass die Errichtung von zwei Schulen und der Bau von 750 Wohnungen auf dem als Bahngelände gewidmeten Grundstück – wo keinerlei Baurecht besteht – auch mit planungsrechtlichen Mitteln und ohne Tauschgeschäfte erreichbar ist? Antwort zu 5: Die Errichtung zweier Schulen wäre auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) durchsetz- bar. Das BauGB bietet jedoch für die Durchsetzung einer Bauverpflichtung zur Errichtung von Wohngebäuden mit einer bestimmten Miete keine Grundlage, dies wäre nur in städtebaulichen Verträgen mit dem Eigentümer zu verein- baren. Berlin, den 11. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)