Drucksache 17 / 13 022 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 02. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2014) und Antwort Kitaplatzverzeichnis Berlin – wie aktuell und zuverlässig ist es? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Kindertagesstätten haben bis zum 02.01.2014 ihre freien Plätze in das neue Kitaver- zeichnis eingestellt, wie viele waren es am 15.01.2014? Zu 1.: Die Funktion der Freiplatzmeldung wurde Ende 2013 planmäßig im Rahmen der Einführung des neuen Fachverfahrens ISBJ-Vormerkung (ISBJ = Integrierte Software Berliner Jugendhilfe) technisch in Betrieb ge- nommen. Die Träger wurden hiervon mit Schreiben vom 13.12.2013 in Kenntnis gesetzt. Ergänzend zu diesem Schreiben erhielten die Träger von Kindertagesstätten in diesem Zusammenhang umfangreiche Informationen zu allen neuen Funktionalitäten von ISBJ-Vormerkung. Der erforderliche Einführungsprozess hat, u. a. in Form von Informationsveranstaltungen in den Bezirken und bei Trägerverbänden, Anfang 2014 begonnen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen auch auf Seiten der Träger wird den Prozess und die Dauer der Einführung maßgeblich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund wird sich die Freiplatzmeldung prozesshaft aufbauen. Bis zum 02.01.2014 hatten fünf Kindertagesstätten die neue Funk- tion der Freiplatzmeldung genutzt. Zum 15.01.2014 wa- ren es acht, zum 17.02.2014 bereits 30 Kindertagesein- richtungen mit insgesamt 235 freien Plätzen. In Folge der aktuell laufenden Informationsveranstaltungen wird sich die Zahl der die Funktion der Freiplatzmeldung nutzenden Kindertageseinrichtungen nach Einschätzung der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stetig weiter erhöhen. 2. Bis wann müssen alle Berliner Kindertagesstätten ihre freien Plätze in das Kitaverzeichnis des Berliner Senats eingestellt haben? 3. Gibt es rechtliche Regelungen, die jede Berliner Kita verpflichtet, ihre freien Kapazitäten unverzüglich in das Kitaverzeichnis einzustellen, wenn nein, warum nicht? 4. Wie kontrolliert der Berliner Senat mit welchen Per- sonalkapazitäten, dass jeden Tag alle freien Kitaplätze in das Kitaplatzverzeichnis eingestellt sind? Zu 2., 3. und 4.: Die Träger von Kindertageseinrich- tungen sind gemäß § 19 Abs. 5 Kindertagesförderungsge- setz (KitaFöG) verpflichtet, quartalsweise den Jugend- ämtern die Anzahl und die Art der angebotenen und be- legten Plätze je Einrichtung mitzuteilen, soweit diese Daten nicht bereits im Rahmen des Finanzierungsverfah- rens vorliegen. Darüber hinaus ist die verbindliche Nut- zung des Trägerportals in Zusammenhang mit der Ver- tragserfassung derzeit Gegenstand der Verhandlungen zur 3. Fortschreibung der Rahmenvereinbarung Tagesein- richtungen (RV Tag). Aufgrund dieser noch laufenden Verhandlungen kann auf Details derzeit nicht weiter ein- gegangen werden. Eine rechtliche Verpflichtung, freie Plätze laufend in das ISBJ-gestützte Kitaverzeichnis des Berliner Senats einzustellen, ist damit allerdings nicht verbunden. Entsprechend gibt es auch keine Fristsetzung für das Einstellen freier Plätze in das Kitaverzeichnis. Das Konzept basiert vielmehr auf dem Prinzip der Freiwillig- keit mit der Erwartung, durch verbesserte Leistungsange- bote und Funktionalitäten auf Seiten der Träger von Kin- dertagesstätten Anreize für eine Nutzung zu setzen. Die Optimierung des Trägerportals, der Bereitstellung einer standardisierten Schnittstelle zur Übernahme aus Fremd- systemen (Vermeidung von Medienbrüchen und Mehrfa- cherhebungen etc.) sowie der Weiterentwicklung des Kitaverzeichnisses mit erweiterten Suchfunktionen bietet die Möglichkeit zur Anzeige freier Plätze unter berlin.de und somit nach Überzeugung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft viele Vorteile für alle Anbieter. Zielsetzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist es, die Freiplatzmeldung wie auch die anderen Funktionalitäten, wie das Vormerksys- tem, bis zum Beginn des Kitajahres 2014/2015 auf Seiten der Träger als Regelinstrument zu etablieren. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014)