Drucksache 17 / 13 024 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 06. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2014) und Antwort Wie weiter mit den Europa-Kitas in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Europa-Kitas gibt es zurzeit in Berlin und welche Einrichtungen wurden als solche zertifiziert? 8. Welche fachlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, um als Europa-Kita zertifiziert zu werden und wer zertifiziert dies? 9. Welche Verpflichtungen sind mit dem Zertifikat „Europa-Kita“ insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Qualität der sprachlichen Förderung verbun- den? Zu 1., 8. und 9.: Der Bezeichnung „Europa-Kita“ liegt kein fest definiertes Konzept zugrunde. Häufig bezeich- nen sich Einrichtungen als „Europa-Kitas“, deren Arbeit ein bilinguales und bikulturelles pädagogisches Profil aufweist. Eine Zertifizierung zur staatlich anerkannten Europa-Kita erfolgte bisher nicht. Viele der bilingual arbeitenden Kitas kooperieren eng mit Europa- Grundschulen. Zertifizierungsverfahren gehen häufig von bundes- oder gar europapolitischen Initiativen aus. Dies zeigt sich zum Beispiel an der im Jahr 2013 vom französischen und deutschen Bildungsministerium unterzeichneten Quali- tätscharta für bilinguale Kindertageseinrichtungen in Deutschland und Frankreich zum 50. Jahrestag des Elysée-Vertrages. Für die Aufnahme in das Netzwerk wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sechs Berliner deutsch-französische Kindertagesstätten nach einem kriterienbasierten Aus- wahlverfahren vorgeschlagen. Die Qualität der Bildungsarbeit und damit der sprach- lichen Förderung richtet sich auch in bilingualen Kitas nach den Qualitätsansprüchen des Berliner Bildungspro- gramms für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (BBP). 2. Welche Sprachkombinationen werden in den bi- lingualen Europa-Kitas zurzeit angeboten? 3. Wie viele und welche Kooperationsvereinbarungen bestehen zurzeit zwischen Europa-Kitas und Europa- Schulen der jeweiligen Sprachkombination und welche Erfahrungen liegen über die praktizierte Zusammenarbeit zwischen Kitas und Schulen vor? 4. Wie haben sich die Platzkapazitäten an zertifizier- ten Europa-Kitas seit 2010 entwickelt und kann der Be- darf gedeckt werden bzw. welche Defizite sieht der Senat im Hinblick auf Platzzahlen und Sprachkombinationen? 5. Wie viele Kinder aus Europa-Kitas wechselten zu Beginn des Schuljahres 2013/14 an die Europa-Schule der entsprechenden Sprachkombination und welcher Trend ist erkennbar? Wie viele Kinder aus Europa-Kitas wechseln durchschnittlich an die entsprechende Europa-Schule? Zu 2., 3., 4. und 5.: In Berlin wird eine Fülle von Sprachkombinationen in bilingualen und mehrsprachigen Kitas angeboten: Deutsch mit Französisch, Türkisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Englisch, Griechisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Tschechisch und Chine- sisch. Einige Kitas haben einen drei- oder mehrsprachigen Ansatz, neben der deutschen Sprache in Verbindung mit Türkisch-Kurdisch, Türkisch-Kurdisch-Arabisch und Englisch-Französisch. Alle Europa-Grundschulen kooperieren mit bilingua- len oder mehrsprachigen Kitas. Eine systematische Erhe- bung der Kooperationen erfolgt jedoch nicht. Die prakti- zierte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen bilingua- len Kitas und den Europa-Grundschulen liegt in der Ver- antwortung der Träger und der Schulen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 024 2 Der Besuch einer bilingualen Kita bzw. einer mit der Europa-Schule kooperierenden Kita ist nicht Vorausset- zung für die Aufnahme an der Europa-Grundschule. Die Aufnahme an eine Europa-Grundschule ist an die erfolg- reiche Teilnahme an einem Sprachtest geknüpft. Es er- folgt daher auch von Seiten der Schule keine systemati- sche Erfassung der zuvor besuchten Kita. 6. Wie bewertet der Senat die Qualität der Arbeit in den Europa-Kitas und wonach beurteilt er diese Qualität? 7. Welche Aktivitäten unternimmt der Senat, um mögliche Defizite in Platzzahlen und Sprachkombinatio- nen sowie in der Qualität der pädagogischen Arbeit zu beheben und welche Instrumente stehen hierfür zur Ver- fügung? 10. Wie unterstützt der Senat die Arbeit der Europa- Kitas im Hinblick auf die Erarbeitung und Weiterentwick- lung der jeweiligen pädagogischen Konzeptionen und wie fördert er die Kooperation mit den Europa-Schulen? 11. Wie erfüllt der Senat die in der Qualitätsvereinba- rung mit den Kitaträgern eingegangene Verpflichtung, „Träger von bilingualen Kindertagesstätten bei der Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen zu Europa-Kitas zu unterstützen“? Zu 6., 7., 10. und 11.: Inhalt und Ausgestaltung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen sind sowohl im BBP als auch in der Qualitätsvereinbarung Tageseinrich- tungen (QVTAG) beschrieben. Auf Basis dieser Vorga- ben liegt die Umsetzung der Qualitätsansprüche in der Verantwortung der Jugendhilfeträger. Das vom Senat beauftragte Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) unterstützt und begleitet die Implementierung des Berliner Bildungsprogramms in der Praxis und unterstützt die Kita-Träger bei der Weiterentwicklung der pädagogi- schen Praxis. Das Grundprinzip der Elternbeteiligung als Qualitätsmerkmal gilt dabei in gleicher Weise wie für alle Berliner Kindertagesstätten. Über das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) werden Fortbildungen angeboten, die den speziellen Bedarf päda- gogischer Fachkräfte bilingualer Einrichtungen aufgrei- fen. Berlin, den 23. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014)