Drucksache 17 / 13 027 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Simon Weiß und Martin Delius (PIRATEN) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2014) und Antwort Datenschutz beim Studentenwerk Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass bei der Bewerbung auf einen Wohnheimplatz über das Wohnheimportal des Studentenwerks Berlin (www.studentenwerk- berlin.de/wohnen/wohnheimportal) das Hochladen einer eingescannten Personalausweiskopie verlangt wird? Zu 1.: Es ist zutreffend, dass das Studentenwerk Ber- lin bei Bewerbungen um einen Wohnheimplatz eine Ausweiskopie anfordert. Dies gilt sowohl für Bewerbun- gen per Internet als auch in Schriftform bzw. persönlich. 2. Wie beurteilt der Senat diesen Umstand in Anbe- tracht von §§ 14-20 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) und der einschlägigen Rechtsprechung? Zu 2.: Der Personalausweis dient der Identitätsfeststel- lung gem. § 14 Ziffer 2 PAuswG. Da der Wohnraum nur Studierenden vermietet werden darf, überprüft das Stu- dentenwerk mit der Ausweiskopie, ob die Mieterin bzw. der Mieter mit der Person gemäß vorgelegter Immatriku- lationsbescheinigung übereinstimmt. Es handelt sich in den meisten Fällen um ein komplett online abzuwickeln- des Verfahren, bei dem die vertragsschließenden Parteien nicht persönlich aufeinander treffen. Dies liegt insbeson- dere an dem Umstand, dass die Bewerberinnen und Be- werber um einen Wohnplatz größtenteils nicht aus Berlin bzw. sogar nicht aus Deutschland kommen. 3. Wird der Senat tätig werden, um diesem Umstand abzuhelfen, und wenn ja in welcher Form? Zu 3.: Der Senat wird darauf hinwirken, dass das Stu- dentenwerk Berlin das Verfahren einer Überprüfung un- terzieht und ggf. dem geltenden Recht anpasst. So ist vorstellbar, dass das Studentenwerk die Inländerinnen und Inländer darauf hinweist, dass gemäß PAuswG die Daten auf den Ausweiskopien geschwärzt werden dürfen, die nicht zur Identifizierung notwendig sind (insbesondere die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Serien- nummer). 4. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 5. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 4. und 5.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 12. Februar 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)