Drucksache 17 / 13 030 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2014) und Antwort Clearingstelle im Jobcenter im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Daher hat der Senat das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben ist. 1. Wird die Clearingstelle - über den 31.10.2013 hin- aus – weiter als Projekt/institutionalisierte Einrichtung betrieben? Zu 1.: Die Clearingstelle wird als Projekt zunächst bis zum 31.03.2014 betrieben. 2. Was sind die Gründe für die Beendigung des Pro- jektes bzw. die Aufrechterhaltung dieses Angebots? Zu 2.: Das Projekt der Clearingstelle ist zunächst be- fristet geplant. Über die Verstetigung oder Beendigung des Projektes entscheidet die Trägerversammlung. 3. Wie viele Beratungssuchende haben die Clearing- stelle seit Beginn des Projektes bis zum o.a. Endtermin aufgesucht? Zu 3.: Die Anzahl der Beratungssuchenden wurde nicht gesondert erfasst. Seit Beginn des Projektes bis zum heutigen Tage wur- den insg. 826 Clearingverfahren bearbeitet. Einzelne Beratungssuchende haben dabei häufig mehr als ein Clea- ringverfahren in Anspruch genommen. 4. Gibt es einen Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Einrichtungen in anderen Bezirken - Treptow-Köpenick und Pankow -? Wenn ja, in welcher Form fand der Er- fahrungsaustausch statt; wenn nein, warum wurde auf dieses Informationsinstrument verzichtet? Zu 4.: Das Projekt Clearingstelle ist berlinweit bislang das Einzige. 5. Worin unterscheidet sich die Aufgabenstellung der Clearingstelle im Verglich zum institutionalisierten Kundenreaktionsmanagement im Jobcenter Tempel- hof-Schöneberg? Zu 5.: Das institutionalisierte Kundenreaktionsma- nagement hat den Umgang mit Kundenreaktionen (Lob, Anregungen, Kritik, Beschwerden, Petitionen etc.) zum Gegenstand. Die Clearingstelle bietet Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg die Möglich- keit, sich beraten zu lassen. Ziel ist vor allem, mehr Transparenz herzustellen, hierdurch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in Entscheidungen und Verfah- rensweisen des Jobcenters zu stärken und so auch zur Vermeidung von Widerspruchs- und Klageverfahren beizutragen. Ergänzend sollen auch gezielt Fälle aufgegriffen wer- den, in denen die Einlegung eines Rechtsmittels bereits in Aussicht gestellt beziehungsweise angekündigt wurde. Ziel ist es hier, gegebenenfalls vorhandene Missverständ- nisse seitens der Kundin und des Kunden auszuräumen beziehungsweise eventuelle Fallbearbeitungsfehler zu korrigieren. Die Clearingstelle stellt ein zusätzliches Hilfsangebot für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Tem- pelhof-Schöneberg dar. Sie ersetzt nicht die Aufgabe des institutionalisierten Kundenreaktionsmanagements. 6. Wie viele Mitarbeiter/innen waren in der Clearing- stelle beschäftigt und werden ggf. bei Weiterführung des Projektes dort beschäftigt sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 030 2 Zu 6.: Zum 01.07.2013 konnte eine personelle Aus- stattung mit 3,8 Vollzeitäquivalenten erreicht werden. Die Fortführung der Clearingstelle erfolgt seit dem 15.01.2014 mit 2,8 Vollzeitäquivalenten. 7. Wird es über die Arbeit der Clearingstelle einen (Evaluations-)Bericht geben und wann wäre ggf. mit dem Erscheinen des Berichtes zu rechnen? Zu 7.: Das Projekt Clearingstelle des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg ist bis zum 31.03.2014 befristet. Ein Evaluationsbericht existiert zum gegenwärtigen Zeit- punkt nicht. Die Trägerversammlung wird seitens der Geschäftsführung über die Ergebnisse informiert. Berlin, den 5. Februar 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014)