Drucksache 17 / 13 031 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2014) und Antwort Die Auslastung und Landeentgelte an den Flughäfen Tegel und Schönefeld Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Starts und Landungen fanden in den Monaten von Januar 2013 bis Dezember 2013 am Flughafen Tegel und dazu im Vergleich am Flughafen Schönefeld statt (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Antwort zu 1.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) veröffentlicht entsprechende statistische Angaben im Internet unter http://www.berlin-air- port.de/de/presse/basisinformationen/verkehrsstatistik/in- dex.php Frage 2: Wie hoch war die Auslastung der Flughäfen Tegel und Schönefeld in den Monaten von Januar 2013 bis Dezember 2013 gemessen an ihrer Kapazität (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughä- fen gebeten)? Antwort zu 2.: Die Kapazität eines Verkehrsflugha- fens bemisst sich nach einem sogenannten Koordinie- rungseckwert. Dieser wird vom Bundesverkehrsministe- rium im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt und vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutsch- land innerhalb des weltweiten Luftverkehrssystems koor- diniert. Für die Flughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Ber- lin-Tegel (TXL) gelten seit mehreren Jahren unverändert folgende Eckwerte: TXL SXF Terminals: max. Landungen pro Stunde max. Starts pro Stunde 32 Bahnsystem: max. Arrivals 30 20 max. Departures 30 20 Mixed 52 26. Der Eckwert legt die maximale Anzahl von Starts und Landungen pro Stunde fest. Er wird in SXF derzeit nicht erreicht. Am Flughafen TXL wird der Eckwert zu den Spitzenzeiten erreicht. Angaben über die monatliche durchschnittliche Auslastung der Flughäfen liegen nicht vor. Frage 3: Wie viele der in Ziffer 1 erfragten Starts und Landungen fanden nach 23:00 Uhr und vor 06:00 Uhr statt (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Frage 4: Wie viele der Starts und Landungen nach Zif- fer 1 fallen jeweils in die Lärmklassen 1 bis 7 (es wird um Auflistung nach Monaten und getrennt nach Flughäfen gebeten)? Antwort zu 3. und 4.: Die entsprechenden Angaben können unter http://www.berlin-air- port.de/de/unternehmen/umwelt/fluglaerm/fluglaermmes- sungen/stationaere-messungen/index.php den monatlich von der FBB veröffentlichten Flug- lärmberichten entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 031 2 Frage 5: Auf der Grundlage der Anzahl der Starts und Landungen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld und ihrer Einordnung in die Lärmklassen 1 bis 7 im Jahre 2013, für wie viele Landungen werden die Landegebüh- ren im Jahr 2014 preiswerter und bei wie vielen Landun- gen werden sie aufgrund der Neuregelung der Entgelte (bitte getrennt nach Flughäfen) teurer? Antwort zu 5.: Die FBB hat hierzu auf Anfrage auf die aktuelle Gebührenordnung verwiesen. Diese ist unter folgendem Link zu finden: http://www.berlin-airport.de/geschäftspartner/entgelte- und-richtlinien/entgelte/flughafenentgelte/index.php Die FBB gibt grundsätzlich keine detaillierten Prog- nosen zur Verkehrsentwicklung ab. Es müsse die allge- meine Marktentwicklung berücksichtigt werden. Die FBB verspricht sich durch die neue Gebührenordnung eine ökologische Steuerungswirkung. Frage 6: Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht der Senat, um die Auslastung des Flughafens Schönefeld zu erhöhen und die Auslastung des Flughafens Tegel zu reduzieren? Antwort zu 6.: Zur Frage von Verkehrsverlagerungen innerhalb des Flughafensystems Berlin-Tegel und Berlin- Schönefeld hat der Senat mehrfach darauf hingewiesen, dass solche nach geltendem Luftverkehrsrecht auf admi- nistrativem Weg nicht durchsetzbar sind. So lange es die durch den Koordinierungseckwert definierte Kapazität des Flughafens zulässt, sind die Luftverkehrsgesellschaf- ten innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebs- zeiten zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt. Jede Fluggesellschaft hat rechtlich einen Anspruch, den von ihr selbst gewählten Flughafen zu nutzen. Die Flughafenentgelte können nicht willkürlich festgelegt werden. Aktuell liegen die Entgelte für Starts und Lan- dungen nach Auskunft der FBB am Flughafen Schönefeld ca. 15 % unter denen des Flughafens Tegel. Dies ist für die Fluggesellschaften nicht Anlass, Flüge zu verlegen. Eine auch teilweise Verkehrsverlagerung nach Schö- nefeld lehnen die Fluggesellschaften ab. Sie verweisen dabei auf baulich-technisch bedingte unterschiedliche Abfertigungskonzepte an beiden Flughäfen, weshalb die in Tegel praktizierten Abfertigungsabläufe in Schönefeld nicht realisierbar seien. Eine Aufteilung der Verkehre auf zwei Standorte sei wirtschaftlich nicht darstellbar. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten, die nächtlichen Postflüge vom Flughafen Tegel an den Flughafen Schönefeld zu verlagern? Antwort zu 7.: Der Senat will erreichen, dass die nächtlichen Postflüge nicht mehr am Flughafen Berlin- Tegel stattfinden. Er hat zu diesem Zweck im Dezember 2013 nochmals entsprechende Gespräche zwischen FBB, Air Berlin, der Deutsche Post AG und möglichen weite- ren Beteiligten mit dem Ziel angeregt, Möglichkeiten zur Reduzierung der unverhältnismäßig hohen Fluglärmbe- lastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu finden. Ob und inwieweit diese Bemühungen kurzfristig er- folgreich sein werden, kann derzeit noch nicht einge- schätzt werden. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)