Drucksache 17 / 13 033 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling und Silke Gebel (GRÜNE) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2014) und Antwort Deponiebetrieb - Zwischenlager - Recyclingbetrieb- welche Art der gewerblichen Nebentätigkeit wurde von den Behörden auf dem Tierparkgelände genehmigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat den Berliner Tierpark für ei- nen geeigneten Standort für eine gewerbliche Nutzung zur Lagerung, Deponierung und zum Recycling von Abfäl- len? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Vor dem Hintergrund der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12256 vom Juni 2013, dass eine „gemeinsame Ortsbesichtigung auf dem Gelände des Großen Tierparks durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirksamtes Lichtenberg, Umwelt und Naturschutz- amt, Fachbereich Umwelt ergeben hat, dass kein aktueller Deponiebetrieb erkennbar ist“, welche Art der gewerblichen Tätigkeit findet dann im nördlichen, nordöstlichen und östlichen Randbereich des Tierparks statt (siehe Fotos Anlage)? Antwort zu 2: Es findet keine gewerbliche Tätigkeit statt, d.h. der Tierpark nimmt keine fremden Abfälle zur Gewinnerzielung an, um sie auf seinem Gelände zu depo- nieren. Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass sich das Abfall- lager seit dem Zeitpunkt der gemeinsamen Begehung der Verwaltungen nicht mehr auf den nördlichen Bereich beschränkt, sondern dass ein breiter Gürtel von zig tau- send Kubikmetern Erdaushub und Bauschutt um den gesamten nordöstlichen Bereich vom Bereich hinter dem Dickhäuterhaus bis in den Bereich hinter der Haustieran- lage auf einer Länge von ca. 600 m neu aufgetürmt wur- de? Antwort zu 3: Entlang der östlichen Grundstücksgren- ze befindet sich ein Wall aus Trümmerschutt, der nach dem Zweiten Weltkrieg hier angehäuft wurde und über- wiegend bewachsen ist. Bei dem auf dem der Kleinen Anfrage beigefügten Bild Nr. 3 festgehaltenen bauschutt- ähnlichen Haufwerk handelt es sich um einen kleinen Teil dieses Trümmerschutts, der für eine geplante Baumaß- nahme auf dem Tierparkgelände bewegt wurde, nicht um angelieferten Bauschutt. Der Tierpark wurde angewiesen, den Trümmerhaufen nicht weiter anzutasten. Neu hinzu- gekommen ist im südöstlichen Bereich ein Haufwerk von ca. 200 m Länge an Boden (s. die Fotos 1 und 2), der laut Tierpark zum Auffüllen der Gehege und Freianlagen dienen soll. Frage 4: Wie viele Kubikmeter Bauschutt und Erdaushub haben dort zum Zeitpunkt der Begehung gela- gert und wie viele Kubikmeter sind es jetzt? Antwort zu 4: Die Menge des schon seit ca. 1945 dort lagernden Materials (Trümmerschutt) ist nicht bekannt. Bei den zum Zeitpunkt der früheren Begehung im Juni 2013 vorhandenen angefahrenen Mengen zur Gehege- Unterhaltung handelte sich um ca. 500 m³, jetzt um ca. 18.000 m³, das entspricht ca. 30.000 t. Frage 5: Wurde bei der behördenübergreifenden Be- gehung geprüft, ob eine Genehmigung entsprechend der Bauordnung für die Lagerung der Materialien erteilt wur- de und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Bei der Begehung am 25.6.2013 wur- den keine Tatbestände festgestellt, die bauordnungsrecht- lich oder anderweitig einer Genehmigung bedurft hätten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 033 2 Frage 6: Vor dem Hintergrund, dass die ehemaligen Abfallhalden mit frischen Bauabfällen abgedeckt worden sind (Fotos Anlage), kann der Senat ausschließen, dass dies mit dem Zweck geschehen ist, die darunter liegenden kontaminierten Bodenschichten zu überdecken? Antwort zu 6: Falls der Trümmerschutt gemeint sein sollte, so wurde dieser nicht mit frischen Bauabfällen abgedeckt (s. Antwort zu Frage 3). Frage 7: Welche asbesthaltigen Gebäude bzw. Gebäu- deteile wurden im Tierpark in den vergangenen Jahren abgerissen? Antwort zu 7: Ca. 1,5 t Asbestwellplatten stammen vom Abriss der alten Häuser der Greifvogel- bzw. Vo- gelaufzuchtstation. Frage 8: Hat sich der Senat die Sammelnachweise der Abrissfirmen für diese Gebäude vorlegen lassen vor dem Hintergrund, dass es Hinweise auf illegale Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe auf den alten Abfallhalden gibt? Wenn nein, wann wird er diese Sammelnachweise anfor- dern? Antwort zu 8: Ja, die Entsorgungsdokumente wurden vor Ort eingesehen und geprüft. Daraus ergaben sich keine Erkenntnisse über illegale Entsorgungen. Frage 9: Woher stammen die Bauabfälle und der Erdaushub, der in den letzten Monaten dort aufgetürmt wurde; ist sichergestellt, dass das Material frei von Kon- taminationen ist und welcher Zweck wird mit der Auf- schüttung von Unmengen Bauschutt und Erdaushub ver- folgt? Antwort zu 9: Der Tierpark hat den Erdaushub kosten- los von einer Baufirma übernommen, mit dem Zweck, damit Gehege und Freianlagen einschließlich Wegen aufzufüllen. Die Materialien wurden in Abstimmung mit der Abfallbehörde untersucht und eingestuft, es ergaben sich Zuordnungswerte von Z1.1 und Z1.2 nach den Fest- legungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), dies entspricht nicht gefährlichem Abfall. Sonstige Bau- abfälle liegen nicht vor. Frage 10: Welche Materialien werden von dem dort installierten Brecher zerkleinert und zu welchem Zweck erfolgt diese Aufbereitung von Bauschutt? Antwort zu 10: Der Tierpark betreibt leihweise ledig- lich eine Siebanlage, um den Erdaushub vor dem Einbau von sporadisch enthaltenen Grobanteilen zu befreien. Eine Brecheranlage wird nicht betrieben. Frage 11: Wie ist dieser Umgang mit Bauabfällen ge- werberechtlich und bauordnungsrechtlich einzustufen, wer hat das wann genehmigt und wie sind diese gewerbli- chen Tätigkeiten vereinbar mit der Zweckbestimmung der gemeinnützigen Zoologischer Garten Berlin AG, die alleinige Gesellschafterin der Tierpark-Berlin-Friedrichs- felde-GmbH ist? Antwort zu 11: Der Umgang mit dem angelieferten Erdaushub ist in erster Linie abfall- und immissions- schutzrechtlich relevant, hier findet noch eine genehmi- gungsrechtliche Bewertung statt. Ein gewerblicher Um- gang mit Abfall liegt nicht vor. Der Tierpark als gemein- nützige und vom Land Berlin bezuschusste Einrichtung hat den einschließlich Transport kostenlos angebotenen Boden angenommen, um Mittel zu sparen, die ansonsten für den Ankauf von benötigtem Boden angefallen wären. Frage 12: Wie hoch sind die Entsorgungskosten pro Kubikmeter Bodenaushub bzw. Bauschutt der dort abge- lagerten Qualität und wie hoch schätzt der Senat die Ent- sorgungskosten ein, die für eine ordnungsgemäße Beseiti- gung des aufgetürmten Bodenaushubs erforderlich wären? Antwort zu 12: Entsorgungskosten für Bodenaushub betragen aktuell pro Tonne 12-19 € einschließlich Transportkosten (5 € pro Tonne). Dies ergäbe für 30.000 t Kosten von ca. 360.000 bis 570.000 €. Frage 13: Wann wird der aufgetürmte Bodenaushub und Bauschutt ordnungsgemäß entfernt? Antwort zu 13: Wie und wann der Bodenaushub konk- ret verwendet oder doch entsorgt wird, ist zurzeit im Ab- stimmungsprozess. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2014) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 033 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 033 4