Drucksache 17 / 13 036 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2014) und Antwort Ergebnisse der Sprachtests von Nicht-Kita-Kindern im Jahr 2013 sowie Teilnahme an den verpflichtenden Sprachtests und an der verpflichtenden Sprachförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Nicht-Kita-Kinder haben in diesem Jahr in den jeweiligen Bezirken an der Sprachstandfeststel- lung teilgenommen und wie viele von ihnen hatten einen Sprachförderbedarf (bitte Fortschreibung der Tabelle 5 meiner Kleinen Anfrage 17/12420)? 2. Wie haben sich die Ergebnisse der Sprachstandfest- stellungen für Nicht-Kita-Kinder und insbesondere der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf seit 2009 in den jeweiligen Bezirken und insgesamt in Berlin entwickelt (bitte Fortschreibung der Tabelle 6 meiner Kleinen An- frage 17/12420)? 4. Wie viele Einladungen zur Sprachstandfeststellung wurden in diesem Jahr in den jeweiligen Bezirken an Eltern von Nicht-Kita-Kindern verschickt, wie viele Kin- der wurden getestet, wie viele offene Fälle gibt es, wie viele Auflagen zur Sprachförderung wurden verschickt und wie viele Kinder nehmen trotz Sprachförderbedarf nicht an der verpflichtenden Sprachförderung teil (bitte Fortschreibung der Anlage 7 meiner Kleinen Anfrage 17/12420)? Zu 1., 2. und 4.: Die Ergebnisse der Sprachstandsfest- stellung für Nicht-Kitakinder, die im Schuljahr 2015/16 regelmäßig schulpflichtig werden, sind mit Stichtag 31.12.2013 in der Anlage 1 dargestellt. Die dargestellten Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung sind anschlussfä- hig an die in der Kleinen Anfrage 17/12420 abgebildete Datenlage. 3. Weshalb lässt sich die Anzahl der Nicht-Kita- Kinder mit festgestelltem Sprachdefizit, die seit 2009 und bis heute an der verpflichtenden Sprachförderung in den jeweiligen Bezirken teilgenommen haben, „mit Hilfe der 'Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ)' nicht belastbar darstellen“ (vgl. Antwort des Senats auf die Frage 5 meiner Kleinen Anfrage 17/12420) und wie kann der Senat die Erfassung dieser Daten ermöglichen? Zu 3.: Eltern von Nicht-Kita-Kindern, bei denen nach § 55 Schulgesetz im Jahr vor Eintritt in die Schule Sprachförderbedarf festgestellt wird, können entscheiden, ob sie der Verpflichtung zur Sprachförderung im Rahmen der 15-stündigen Förderung nachkommen wollen oder ob sie von ihrem Recht auf das beitragsfreie Kita-Jahr Ge- brauch machen. Im letzteren Fall besteht zwar weiterhin die Verpflichtung zur einjährigen sprachlichen Förderung, jedoch gehören die Kinder dann nicht mehr zur Gruppe der Nicht-Kita-Kinder und sind daher statistisch nicht mehr gesondert erfasst. Für die statistische Erfassung der Daten in dem hier angefragten Sinne gibt es kein fachli- ches Erfordernis. Es ist davon auszugehen, dass alle Kin- der mit festgestelltem Sprachförderbedarf, die an der 15- stündigen verpflichtenden Sprachförderung teilnehmen oder einen Kita-Vertrag abschließen an der einjährigen verpflichtenden Sprachförderung teilnehmen. Diese bil- den eine Teilmenge der unter 5. dargestellten Anzahl der Kinder, für die ein Kita-Vertrag abgeschlossen wurde. Eltern können für ihre Kinder auch ohne Sprachtest, bzw. ohne festgestellten Sprachförderbedarf einen Kita-Vertrag abschließen. 5. Wie viele Nicht-Kita-Kinder wurden in diesem Jahr von ihren Eltern in einer Kita angemeldet, nachdem sie die Einladung zur verpflichtenden Sprachstandfeststellung oder zur verpflichtenden Sprachförderung erhalten haben? Zu 5.: Insgesamt haben in dem Zeitraum vom Versand der Einladungen zur Sprachstandsfeststellung bis zum 31.12.2013 865 Eltern von Kindern, die im Jahr vor Ein- tritt in die Schule noch nicht in einer Einrichtung der Jugendhilfe betreut wurden, einen Kita-Vertrag abge- schlossen. Ob der Vertrag nach der Einladung zur Sprach- standsfeststellung oder nach der Aufforderung zur vor- schulischen Sprachförderung abgeschlossen wurde, ist statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus wurden ca. an 300 Familien Einladungen zur Sprachstandsfeststellung ver- schickt, bei denen sich erst durch die Rückmeldung der Eltern herausstellte, dass die Einladung gegenstandslos war. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. In den meisten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 036 2 Fällen handelt es sich aber um doppelt erfasste Kinder oder um Fälle, in denen die Eltern glaubhaft machen, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt nicht in Berlin hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bezirklichen Schulämtern prüfen die Plausibilität der Rückmeldungen der Eltern und erfassen in der Integrierten Software der Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Sprachstand) ggf. das Kind mit dem Merkmal „Sprachstandsfeststellung nicht erforderlich “. 6. Was konkret wird die Sprachförderverordnung vor- sehen, die ab dem Schuljahr 2014 gelten soll und unter anderem die Ausweitung der verpflichtenden Sprachför- derung für Nicht-Kita-Kinder mit Sprachdefiziten von 3 auf 5 Stunden täglich beinhalten wird? Zu 6.: In der Sprachförderverordnung soll auf der Grundlage von § 55 Schulgesetz Näheres über die Fest- stellung des Sprachstands und die vorschulische Sprach- fördermaßnahme geregelt werden. Insbesondere werden die Verfahren der Sprachstandsfeststellung sowie der Sprachförderung geregelt. 7. Welche Höhe plant der Senat im Rahmen einer Er- weiterung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs des § 126 SchulG für das einzuführende Bußgeld für Eltern von Nicht-Kita-Kindern, die ihre Kinder nicht am ver- pflichtenden Sprachtest und/oder an der verpflichtenden Sprachförderung teilnehmen lassen? Zu 7.: Im Gesetzentwurf zur Änderung des Schulge- setzes (SchulG) und weiterer Gesetze vom 07.01.2014 (Drs. 17/1382) ist in § 126 SchulG vorgesehen, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro zu ahnden. 8. Weshalb können Eltern von Nicht-Kita-Kindern nicht dazu verpflichtet werden, das Ergebnis der Sprach- standfeststellung ihres Kindes bei der schulärztlichen Untersuchung vorzulegen? Zu 8.: In dem sich an die Sprachstandsfeststellung an- schließenden Beratungsgespräch werden die Eltern über die Bedeutsamkeit des Ergebnisses der Sprachstandsfest- stellung informiert und gebeten, das Testergebnis bei der Einschulungsuntersuchung vorzulegen. Das Deckblatt des Testinstruments Deutsch Plus 4 ist seit dem Jahr 2013 um die Aufforderung zur Vorlage des Testergebnisses bei der Einschulungsuntersuchung ergänzt worden. Die Eltern sind in der Regel dazu bereit, Deutsch Plus 4 zur Einschu- lungsuntersuchung mitzubringen, so dass hier eine weite- re Reglementierung nicht zwingend erforderlich ist. Berlin, den 20. Februar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014) Stand 31.12.2013 Anlage 1 KA 17/13036, Fragen 1,2,4 Ergebnisse der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder 2013 (Stand 31.12.2013) Bezirk Anzahl der verschickten Einladung Anzahl der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder Sprachstands- feststellung nicht erfolgt davon Kinder mit Förderbedarf in Prozent Kinder mit Sprachförderbedarf Bescheid mit Auflage zur verpflichtenden Sprachförderung verschickt Auflage zur verpflichtenden Sprachförderung nicht erfüllt Mitte 277 94 46 63 67,0 % 61 32 Friedrichshain- Kreuzberg 131 42 38 26 61,9 % 27 15 Pankow 135 25 27 10 40,0 % 9 4 Charlottenburg- Wilmersdorf 213 38 34 14 36,8 % 13 8 Spandau 186 99 8 49 49,5 % 45 15 Steglitz- Zehlendorf 185 41 18 12 29,3 % 13 7 Tempelhof- Schöneberg 163 42 16 27 64,3 % 27 14 Neukölln 312 116 40 80 69,0 % 77 43 Treptow-Köpenick 59 30 10 33,3 % 8 3 Marzahn- Hellersdorf 154 76 27 43 56,6 % 41 12 Lichtenberg 137 44 40 29 65,9 % 27 16 Reinickendorf 270 65 46 31 47,7 % 28 10 gesamt 2.222 712 340 394 55,3 % 376 179 Quelle: Fachverfahren "Integrierte Software Berliner Jugendhilfe" ka17-13036 K1713036-Anl