Drucksache 17 / 13 038 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2014) und Antwort Stand des EU-Beschwerdeverfahrens Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Am 15. Juni 2011 haben sich die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Prof. Dr. Edda Müller, und der Vorstands- vorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Dr. Jürgen Keßler, in einem Beschwerdeschreiben an die EU- Kommission gewandt. In diesem Schreiben wird der Ver- dacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung der Berli- ner Wasserbetriebe 1999 die Regelungen des europäi- schen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehal- ten wurden. Wie ist hier Stand der Dinge a) hinsichtlich einer möglichen Verletzung des euro- päischen Beihilferechts durch die staatliche Ge- winngarantie gem. § 23 Konsortialvertrag und b) hinsichtlich einer Verletzung des europäischen Vergaberechts wegen des eingeschränkten Aus- schreibungsverfahrens? Zu 1.: Zu den angesprochenen Fragen hat die Bundes- republik Deutschland über das Bundeswirtschaftsministe- rium eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben. Dem Hauptausschuss des Abge- ordnetenhauses wurde mit vertraulichem Bericht des Senats - Fin I A - vom 16. Februar 2012 (rote Nummer 0035 B) ein Sachstand mitgeteilt, der hierzu nach wie vor aktuell ist, d.h. es haben sich in Bezug auf das Verfahren keine Änderungen ergeben. Wegen der Formulierung der unter 1a) gestellten Frage ist darauf hinzuweisen, dass § 23.7 des Konsortialvertrages - der nach der vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe seine Bedeutung eingebüßt hat - keine Gewinngarantie darstellt, sondern eine Regelung zum Ausgleich möglicher Nach- teile als Folge des Wegfalls von bestimmten Tarifkalkula- tionsbestandteilen. Berlin, den 20. Januar 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2014)