Drucksache 17 / 13 039 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 07. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2014) und Antwort Neue Kalkulationsgrundlage für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen sind geplant, um den vom Bundeskartellamt in seiner Preisverfügung vom 06.04.2012 festgestellten Preismissbrauch grundsätzlich zu beenden? Zu 1.: Die Preissenkungsverfügung des Bundeskar- tellamtes vom 04.06.2012 ist noch nicht bestandskräftig. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die hiergegen eingelegte Beschwerde steht noch aus. Die Preissenkungsverfügung ist jedoch vorläufig voll- ziehbar, sodass die Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) diese für die Jahre 2012 und 2013 umsetzen. Unabhängig von der Preissenkungsverfügung wurde der Vorstand der BWB in der Aufsichtsratssitzung beauf- tragt, rechtzeitig zu einer Sitzung des Aufsichtsrates zu Beginn des Jahres 2014 die erforderlichen Schritte zu prüfen, um eine Absenkung des Frischwassertarifs in Höhe von mindestens 15% im Wege der Neukalkulation der Tarife unter Berücksichtigung eines erforderlichen Gewinnverzichts zum 01. Januar 2014 umzusetzen. Die erste Aufsichtsratssitzung der BWB in diesem Jahr wird voraussichtlich Anfang März stattfinden. 2. Wird die Kalkulationsgrundlage für die Wasser- preise im Sinne der Verfügung des Bundeskartellamtes vom 06.04.2012 nur für die Zeit der Preissenkungswir- kung der Verfügung des Bundeskartellamtes geändert oder grundsätzlich? 3. Wie, d.h. mit welchen Inhalten, werden dafür die gesetzlichen Grundlagen (im Berliner Betriebegesetz, in der Wassertarif VO) geändert? 4. Die Kalkulationsgrundlagen wurden für die miss- bräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise verantwortlich gemacht. Bei den Abwassergebühren gelten bisher die gleichen Kalkulationsgrundlagen. a) Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um auch hier den Preismissbrauch abzustellen? b) Welche Auswirkung hat die Anpassung der Kalku- lationsgrundlage des Abwasserbereichs an die neuen Kalkulationsgrundlagen des Trinkwasserbe- reichs für den Ertrag des Unternehmens? c) Wie hoch ist der Absenkungsbetrag? Ist die not- wendige Absenkung ebenfalls zeitlich begrenzt oder nicht? Zu 2. bis 4.: Die Kalkulationsgrundlagen (Berliner Be- triebe-Gesetz - BerlBG - sowie Wassertarifverordnung - WTVO -) gelten unbeschadet der vorläufig vollziehbaren Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes unver- ändert weiter. Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkula- tionsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Ent- wässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht. 5. Ist beabsichtigt, auch im Abwasserbereich die überzahlten Beträge umgehend an die Berlinerinnen und Berliner zurückzuzahlen? (Vgl. Urteil vom 6.11.2012 zur Rückmeldegebühr im Berliner Hochschulgesetz) Zu 5.: Die Kalkulation der Abwassertarife erfolgt auf der Grundlage geltender gesetzlicher Regelungen. Eine Überzahlung ist nicht eingetreten. 6. Werden die Kreditrückzahlungssummen für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile in dem künftigen Kalkulationsschema für die Wasser- und Abwasserpreise in Anrechnung gebracht? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe? Zu 6.: Vgl. Antwort zu Fragen 2. bis 4.. Berlin, den 23. Januar 2014 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)