Drucksache 17 / 13 043 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 09. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort BER-Debakel LXXXIX: Wurden Beratungsleistungen für das „Sprint“-Programm doch nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben? – Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drucksache 17/12026 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 2. Mai 2013 (Drucksache 17/12026) bzgl. des “Sprint”-Programms am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) gab der Regierende Bürgermeister an: “Die projektbegleitende , externe Beratung wurde im Rahmen der operativen Zuständigkeit der FBB beauftragt und liegt für die Initialisierungsphase unterhalb der Schwelle einer europaweiten Ausschreibung. Für die weitere Projektbe- gleitung befindet sich eine europaweite Ausschreibung in Vorbereitung.“ Trifft es zu, dass die „Schwelle der europaweiten Ausschreibung“ entsprechender Beratungsleistungen schließlich überschritten wurde und eine europa- weite Ausschreibung stattfand? Wenn ja, wo und in wel- cher Form wurden die o. g. Beratungsleistungen ausge- schrieben? Antwort zu Frage 1: Für die Unterstützungsleistungen in der Umsetzungsphase, die im Anschluss an die Initiali- sierungsphase notwendig werden, wurde ein entsprechen- des Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teil- nahmewettbewerb i.S.d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt und entsprechend den vergabe- rechtlichen Vorschriften zuvor am 06.06.2013 EU-weit bekannt gemacht (im EU-Amtsblatt unter 2013/S 108- 185440). Frage 2: Wie bewertet der Senat entsprechende Medi- enberichte, z. B. im Berliner Tagesspiegel vom 07.12.2013, in denen dargestellt wird, dass Aufträge für Beratungsleistungen seitens der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH nicht wie erforderlich europaweit ausge- schrieben worden sein sollen? Antwort zu Frage 2: Die Geschäftsführung der Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmun- gen bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für Beratungsleistungen eingehalten werden. Der Senat sieht daher die Geschäftsführung der FBB in dieser Ver- antwortung. Frage 3: Trifft die Aussage zu, dass Beratungsleistun- gen bzgl. des „Sprint“-Programms der Flughafengesellschaft nicht wie erforderlich europaweit ausgeschrieben wurden? Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Welche Stellen waren und/oder sind mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Ausschreibung von Bera- tungsleistungen bzgl. des „Sprint“-Programms der Flughafengesellschaft beauftragt? Antwort zu Frage 4: Mit der Prüfung der Einhaltung der Vergabevorschriften ist innerhalb der FBB neben der Abteilung Einkauf und der Stabsstelle Recht auch die interne Revision betraut. Darüber hinaus steht es den am Verfahren Beteiligten frei, die Einhaltung der Vergabevorschriften im Wege des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer über- prüfen zu lassen. Frage 5: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu Frage 5: Nein. Berlin, den 22. Januar 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2014)