Drucksache 17 / 13 046 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 13. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheits- gesetz (IFG) wurden 2013 an öffentliche Stellen des Lan- des Berlin und andere unter das IFG fallende Einrichtun- gen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Aus- kunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Behörden bzw. anderen Stellen. 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antrag- steller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wur- den. Zu 1. und 4.: Ich bitte, die Antworten zu diesen Fragen aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit bei einzelnen öffentlichen Stellen in dem ge- nannten Zeitraum keine Anträge gestellt wurden, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt. Darüber hinaus werden Anfragen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht in jedem Fall dokumentiert und war die Ermittlung der Da- ten im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. Die Antworten sind daher nicht erschöpfend und enthalten zum Teil Schätz- bzw. Näherungswerte. Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf Auskünfte des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen 2013 insge- samt Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage (a) zurückgezogen, (b) nicht weiter verfolgt oder (c) offen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informati- onsfreiheit 9 3 2 (nach erteilter Teilauskunft und Bitte um Konkre- tisierung wurde 1 Antrag nicht weiter verfolgt) 2 (a) 2 (Grund angegeben: - Gebühren, - anderweitige Informationsge- winnung) Senatsverwaltungen Senatskanzlei 3 1 2 Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 3 2 1 (Teilablehnung) 1 : Recht auf beschränkte Akteneinsicht wurde nicht wahrgenommen Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen 4 (b) 3 (c) 1 Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissen- schaft 6 (15 Teilfra- gen) 4 1 1 Senatsverwaltung für Fi- nanzen 371 29 13 287 (a) 6 (b) 26 (c) 10 Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales 8 1 1 3 (b) 3 Senatsverwaltung für Inne- res und Sport 9 2 1 3 (a) 2 (c) 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 2 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 9 4 1 (b) 1 (c) 3 Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt 326 319 4 1 (b) 1; 1 wurde begründet zu- rückgestellt Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung 7 5 1 (b) 1 Bezirke Charlottenburg-Wilmers- dorf 521 515 4 (c) 1 1: Keine Diffe- renzierung Friedrichshain-Kreuzberg 345 341 1 3 Lichtenberg 1290 1260 (a) 3 (c) 27 Marzahn-Hellersdorf 285 285 Mitte 605 603 1 (b) 1 Neukölln 1055 1054 1 (c) 1 Pankow 2726 2023 1 1 695 (Differenzierung leider nicht möglich) 6 (keine Anga- ben) Reinickendorf 1779 1775 1 (b) 1 (c) 1 1 nicht aufklärbar Spandau 1218 1216 1 (a) 1 (Grund angegeben: Ge- bühren) Steglitz-Zehlendorf 2202 2055 144 1 (b) 1 (c) 1 Tempelhof-Schöneberg 49 41 3 1 (a) 3 (b) 1 Treptow-Köpenick 526 523 3 Sonstige Medienanstalt Berlin-Bran- denburg 2 1 1 Rundfunk Berlin-Branden- burg 4 4 Kassenärztliche Vereini- gung 1 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales 3 2 1 Polizeipräsident in Berlin 29 10 2 9 (b) 5 (c) 3 Berliner Feuerwehr 1 1 Verwaltungsakademie Berlin 1 1 Psychotherapeutenkammer 1 1 Apothekenkammer Berlin 2 1 (b) 1 Industrie- und Handels- kammer 1 1 Vergabekammer 1 1 Handwerkskammer 3 1 2 : Erledigung Landesamt für Arbeits- schutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin 12 6 2 (b) 1 (c) 3 Investitionsbank Berlin 4 1 2 (a) 1 Berliner Verkehrsbetriebe 4 2 1 1 Berliner Wasserbetriebe 1 1 Gründe für das Zurückziehen von Anträgen wurden überwiegend nicht angegeben. In einem Fall erfolgte eine Zurückstellung im Hinblick auf die Gebühren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 3 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die Fälle, die erfasst worden sind. Eine Ermittlung der Zuordnung zu den einzelnen in der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenord- nung genannten Kategorien war im Rahmen der Beant- wortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. Kategorie nach Tarifstelle 1004 des Gebühren-verzeich- nisses der Verwaltungsgebüh- renordnung Anzahl insge- samt Mündliche Auskunft 888 Einfache schriftliche Auskunft 5363 Umfangreiche schriftliche Auskunft 306 Schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwal- tungsaufwand verursacht 66 Einfache Akteneinsicht 3614 Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 230 Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsauf- wand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 4 Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Aktenein- sicht oder Aktenauskunft, je Foto- kopie 1746 (3 Bezirksämtern waren hier keine Angaben mög- lich, u.a. wegen externer Beauf- tragung der An- fertigung der Fotokopien.) Zur Position „Anfertigung von Fotokopien“ waren zum Teil keine Angaben möglich, da dies u.a. extern beauf- tragt wird. 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfah- ren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Widersprüche Verfahrensausgang Insgesamt: 64 Abhilfe 20 Teilstattgabe 7 Zurückweisung 12 Rücknahme 3 Offen 22 5. In wie vielen Fällen wurde der Beauftragte für In- formationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzu- reichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wur- de der Beauftragte tätig, indem er eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? Zu 5. und 6.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 40 doku- mentierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht dokumentierten) 90 Fällen angerufen. In 26 der 40 doku- mentierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Hand- habung des IFG ausgesprochen; in 21 Fällen wurde die Empfehlung umgesetzt. 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnissen) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungs- prozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt? Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt waren für die Teilauskünfte über einzelne Vorgänge Mehrfachnennungen erforderlich. Rechtsgrundlage für die (Teil-) Ablehnung nach IFG Fallzahlen Ablehnungen Fallzahlen Teilauskünfte § 6 10 9 § 7 bzw. 7a 8 7 § 9 4 2 § 10 5 4 § 11 1 1 § 2 205 § 6 und § 10 1 (Teil-) 1 (Teil-) Sonstige 96 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 046 4 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 10. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014)