Drucksache 17 / 13 047 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 13. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort Aktenpläne und kein Ende – ungelöster Konflikt zwischen Innensenat und Senatskanzlei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit liegt bei der Senatskanzlei eine Zustän- digkeit für die Beratung anderer Senatsverwaltungen bei der Umsetzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetz und wie grenzt sich diese von der Zuständigkeit der In- nenverwaltung ab? 2. Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz laut Schreiben vom 18. Dezember zu verstehen, man verzichte „auf Empfehlung der Senatskanzlei“ auf eine Veröffentlichung des eigenen Aktenplanes im Internet? 3. Wieso gibt die Senatskanzlei in dieser Angelegen- heit Empfehlungen aus, die denen der zuständigen Se- natsverwaltung für Inneres - die in ihrem Rundschreiben Nr. 14/2013 vom 5. Juni 2013 darauf hingewiesen hat, dass eine Veröffentlichung von Aktenplänen im Internet wünschenswert ist - entgegenstehen? 4. Gegenüber welchen anderen öffentlichen Stellen des Landes Berlin hat die Senatskanzlei Empfehlungen zur Anwendung des Berliner Informationsfreiheitsgeset- zes ausgesprochen, in welcher Form und welchen Inhalts? Zu 1. bis 4.: Die Zuständigkeit für das Berliner Infor- mationsfreiheitsgesetz (IFG) liegt allein bei der Senats- verwaltung für Inneres und Sport. Allgemein gültige Rundschreiben und Umsetzungshinweise zum IFG wer- den nur von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport herausgegeben. Soweit einzelfallbezogen in Überein- stimmung mit den Vorgaben des § 17 Absatz 5 IFG eine davon abweichende Verfahrensweise gewählt wird, steht dies den Umsetzungshinweisen der Senatsverwaltung für Inneres nicht entgegen. Das Rundschreiben I InnSport Nr. 14 / 2013 findet unverändert Anwendung. Berlin, den 3. Februar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)