Drucksache 17 / 13 051 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 13. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort Eintrittspreise Berliner Bäder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat Beschwerden über die neue Ta- rifstruktur der Berliner Bäder-Betriebe bekannt? Zu 1.: Seit Bekanntwerden der Tarifänderungsabsicht gehen Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern der Berliner Bäder zu diesem Thema ein. 2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht der Senat der negativen Resonanz der Bürger zu begegnen? 4. Ist vorgesehen eine Änderung der Eintrittspreise erneut vorzunehmen? Zu 2. und 4.: Im Rahmen der Beantwortung der Be- schwerden wird den Nutzerinnen und Nutzern der Berli- ner Bäder die Notwendigkeit der Tarifreform verdeutlicht. Der neue Tarif der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) ist nach Auffassung des Senats sozial ausgewogen, wirkt auf eine gleichmäßigere Auslastung der Bäder hin und bringt die für einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zwingend notwendigen Mehreinnahmen für die BBB. Neue Ver- günstigungen werden durch eine Anpassung anderer Tari- fe teilweise gegenfinanziert, um den Kostendeckungsgrad trotz Preissenkung nicht nur zu halten, sondern zu verbes- sern. Nach Auffassung des Senats wurde die bis zum 31.12.2013 bestehende Tarifstruktur und Preisgestaltung nicht den tatsächlichen Erfordernissen und Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht. Durch die niedrigen Tarife in den Morgen- und Abendstunden konzentrierte sich die Auslastung der Berliner Bäder zu diesen Tages- zeiten, während zu den übrigen Zeiten Kapazitäten nicht ausgeschöpft waren. Insbesondere die Konzentration in den Abendstunden schränkte die Qualität für alle Nutzer- gruppen erheblich ein. Darüber hinaus berücksichtigte die vorherige Tarifstruktur einkommensschwache Bevölke- rungsgruppen nur unzureichend. Dieser Entwicklung ist mit dem neuen Tarif ab 01.01.14 entgegengewirkt worden, der für einen zeitlich eingegrenzten Bereich sogar deutlich unter dem bisheri- gen Tarif liegt. Eine Änderung der Tarifsatzung kommt nach derzeiti- gem Stand nicht in Betracht, da die Auswirkungen der neuen Tarifstruktur zunächst ausgewertet werden. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um eine lan- desweite Gültigkeit des Kurzzeittarifs (inklusive Früh- und Spätschwimmen) durchzusetzen? Zu 3.: Zu den Früh- und Spätschwimmzeiten von montags bis freitags – außer an Feiertagen – wird zusätzlich ein Kurzzeittarif von 45 Minuten – zuzüglich 20 Minuten Dusch- und Umkleidezeit – für 3,50 € angeboten . Dieser Tarif ist in allen Hallenbädern – mit Ausnahme der Schwimm- und Sprunghalle im Europasport- park (SSE) und den freizeitorientierten Bädern, also dem Stadtbad Lankwitz, dem Stadtbad Schöneberg und dem Bad am Spreewaldplatz – gültig. Diese Einschränkung ist notwendig, um die Umsatz- ziele der Berliner Bäder-Betriebe zu erreichen. Zudem sind diese Hallenbäder gut bis sehr gut ausgelastet, so dass Kurzzeitangebote die Auslastung noch weiter ver- stärken würde und damit die Kundenzufriedenheit hin- sichtlich des Platzangebotes zwangsläufig abnehmen würde. Berlin, den 3. Februar 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2014)