Drucksache 17 / 13 054 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 14. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2014) und Antwort Fachaustausch der Berliner Jobcenter zum Informationsfreiheitsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Was war der Anlass für den Fachaustausch der Ber- liner Jobcenter zum Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im August 2013 und von wem ging die Initiative dazu aus? 2. Haben Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltungen an diesem Austausch teilgenommen? Wenn ja, von wel- chen Stellen? 3. Wie häufig, wann und mit welchen thematischen Schwerpunkten fanden solche Fachaustausche der Berli- ner Jobcenter zum Informationsfreiheitsgesetz seit 2005 statt? 4. Welche konkreten Einzelthemen wurden auf dem Fachaustausch der Berliner Jobcenter zum IFG im August 2013 mit welchem Ergebnis erörtert? Zu 1. - 4.: Das Thema zum Informationsfreiheitsge- setz wurde im Fachaustausch der Leiterinnen und Leiter in der Geschäftsführungsebene der Berliner Jobcenter aufgerufen. Es handelt sich beim Fachaustausch der Leite- rinnen und Leiter in der Geschäftsführungsebene um ein internes Gesprächsformat der Bundesagentur für Arbeit, zu dem das Land Berlin keinen Zugang hat. Aus diesem Grund waren keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltungen an diesem Gespräch beteiligt und es liegen dem Senat keine detaillierten Kenntnisse über Schwerpunkte und Einzelthemen vor. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat, dass die Berli- ner Jobcenter ihrer Amtspflicht bezüglich der Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz voll- umfänglich nachkommen? Zu 5.: Die Jobcenter sind verpflichtet, etwaige IFG- Anträge als aktenführende Stellen nach geltender Rechts- lage in eigener Verantwortung zu beantworten. Berichts- oder Offenlegungspflichten durch die Jobcenter gegen- über dem Senat bestehen nicht. Der Senat hat somit keine Kenntnis darüber, inwieweit die Jobcenter Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vollumfänglich nach- kommen. 6. Welche gemeinsamen Verabredungen – wie etwa die Informierung der Träger(versammlungen) über lau- fende IFG-Anträge, Rechtsauffassungen und Sprachrege- lungen bezüglich bestimmter Informationsanliegen etc. – haben die Berliner Jobcenter sowie die ggf. dort anwe- senden Trägervertreter*innen getroffen? Zu 6.: Es gibt keine derartigen Verabredungen. 7. Haben die Berliner Jobcenter bzw. die ggf. dort an- wesenden Trägervertreter*innen verabredet, künftig sta- tistische Daten zu Anträgen nach dem Informationsfrei- heitsgesetz zu erheben, zu verarbeiten und auszuweisen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Nein. Nach Auffassung des Senats steht der hiermit verbundene Aufwand derzeit nicht im Verhältnis zum erwarteten Nutzen. 8. Wird der Senat sich künftig für eine größere Trans- parenz bei den Berliner Jobcentern bezüglich der Veröf- fentlichung von Aktenplänen, hausinternen Weisungen, internen Fachkonzepten, Wirtschaftsplänen, Beschlüssen der Trägerversammlungen etc. einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 054 2 Zu 8.: Der Senat bekennt sich klar zu den Prinzipien einer offenen, bürgernahen Verwaltung und setzt sich für größtmögliche Transparenz in der Verwaltung ein. Dieses Ziel wird auch in den kommenden Jahren konsequent weiter verfolgt werden. Eine einheitliche Beschlussvorla- ge zur Erweiterung von Transparenz bei der Umsetzung des SGB II auf Ebene der Trägerversammlung ist bei- spielsweise im letzten Jahr gesamtstädtisch beschlossen worden. Es ist einerseits eine Abgrenzung vorzunehmen zwischen Informationen, die aus datenschutzrechtlichen Aspekten zu schützen sind, ferner Informationen, die betriebsinternen Entscheidungsprozessen zuzuordnen sind und andererseits Informationen, die Bürgerinnen und Bürgern aus einem berechtigten Interesse nach mehr Transparenz zu gewähren sind. Über die Veröffentlichung von Aktenplänen, internen Weisungen, Fachkonzepten, Wirtschaftsplänen und Beschlüssen der Trägerversamm- lung kann daher auch in Zukunft nur im jeweiligen Ein- zelfall und mit dem notwendigen Augenmaß entschieden werden. Berlin, den 25. Februar 2014 In Vertretung Barbara L o t h _________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)