Drucksache 17 / 13 058 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 15. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2014) und Antwort Herausgabe von Daten der Meldebehörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig haben die Berliner Meldebehörden /Bezirksämter, Landesamt für Bürger- und Ordnungsan- gelegenheiten) in den Jahren 2011 bis 2013 Melderegis- terauskünfte an private Dritte oder andere nicht-öffentli- che Stellen weitergegeben (bitte nach einfachen und er- weiterten Melderegisterauskünften, Einzel- und Gruppen- anfragen, sowie nach Meldebehörde untergliedern.)? Zu 1.: In den Berliner Meldebehörden, das heißt in den zwölf Bezirken (bezirkliche Bürgerämter) und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) werden keine einheitlichen Statistiken über die erteilten Melderegisterauskünfte an private Dritte oder andere nichtöffentliche Stellen sowie der Datenübermitt- lungen (auch manuelle Auskünfte aufgrund von Anfra- gen) gegenüber Behörden geführt. Insbesondere wird nicht zwischen einfachen (§ 28 Abs. 1 Gesetz über das Meldewesen in Berlin -MeldeG Bln-) und erweiterten (§ 28 Abs. 2 MeldeG Bln) Melderegisterauskünften unter- schieden. Die Zahlen der Bezirke und des LABO über die er- teilten Melderegisterauskünfte sind nicht vergleich- bar. Die Bezirke unterscheiden einerseits nur zwischen Datenübermittlungen innerhalb des Bezirks an bezirkliche Dienststellen bzw. an Behörden des Landes Berlin (Pro- dukt "interne Melderegisterauskünfte") und andererseits Datenübermittlungen an Behörden außerhalb des Landes Berlin sowie Melderegisterauskünfte an private Dritte (Produkt "externe Melderegisterauskünfte"). Die Anzahl der externen Melderegisterauskünfte der Bezirke für die Jahre 2011, 2012 sowie für 2013 mit dem Stand 30.11.(Tabelle 2 zu Frage 1) beinhalten daher nicht nur Auskünfte an private Dritte, sondern auch Datenüber- mittlungen an Behörden außerhalb des Landes Berlin. Die Zahlen wurden - wie auch die Erträge zu Frage 2 - den im Internet veröffentlichten Produkt-Vergleichsberichten der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen. Beim LABO (Tabelle 1 zu Frage 1) hingegen wird nur zwischen auto- matisiert erteilten einfachen Melderegisterauskünften, d.h. Onlineabrufen (§ 28a MeldeG Bln), sowie manuell (schriftlich oder durch persönlich bei Vorsprache) erteil- ten Melderegisterauskünften unterschieden, wobei die manuell erteilten Melderegisterauskünfte einfache und erweiterte Auskünfte umfassen. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass weniger als 1/3 der Auskünfte auf erweiterte Auskünfte entfallen. Wegen der Erteilung von Gruppenauskünften wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Tabelle 1 - LABO - Melderegisterauskünfte an private Dritte im Sinne § 28 Abs. 1 und 2 MeldeG Bln (Anzahl) 2011 2012 2013 Automatisierte Melderegisterauskünfte (On- lineabruf) 607.958 901.777 730.098 Manuelle Melderegisterauskünfte 85.644 42.479 53.138 Summe 693.602 944.256 783.236 Quelle: Eigene Statistik LABO II Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 058 2 Tabelle 2 - Bezirke - Externe Melderegisterauskünfte (private Dritte und Behörden außerhalb Berlins) Bezirk/Jahr 2011 2012 bis 11/2013 Mitte 36.584 37.790 33.531 Friedrichshain-Kreuzberg 26.601 24.287 24.123 Pankow 15.129 14.021 13.209 Charlottenburg - Wilmersdorf 15.668 11.949 11.036 Spandau 12.417 7.870 7.379 Steglitz - Zehlendorf 10.290 9.484 8.228 Tempelhof - Schöneberg 14.695 10.945 10.520 Neukölln 10.602 14.731 9.820 Treptow - Köpenick 9.111 6.896 2.648 Marzahn - Hellersdorf 9.964 8.408 7.843 Lichtenberg 16.242 13.876 14.522 Reinickendorf 11.151 12.331 13.488 Summe 188.454 172.588 156.347 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen –Kosten-Leistungs-Rechnung, Produkt-Vergleichsberichte zum Produkt 78370 2. Welche Einnahmen hat das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2013 durch die Weitergabe von Meldere- gisterauskünften an private Dritte oder andere nicht-öf- fentliche Stellen erzielt (bitte nach einfachen und erwei- terten Melderegisterauskünften, Einzel- und Gruppenan- fragen, sowie nach Meldebehörde untergliedern)? Zu 2.: Die Erträge aus den externen Melderegisteraus- künften der Bezirke sind der Tabelle 4 (zu Frage 2) zu entnehmen. Die Daten sind, wie bereits zu Frage 1 ausge- führt wurde, den im Internet veröffentlichten Produkt- Vergleichsberichten der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen. Da Behörden grundsätzlich gebührenbefreit sind (§ 2 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung - VGebO, Ausnahmen nach Abs. 2 VGebO sind sehr selten), dürfte es sich fast ausschließlich um die Gebühren für Meldere- gisterauskünfte an private Dritte handeln. Die Gebühreneinnahmen des LABO für Melderegis- terauskünfte gehören zu den Gebühren nach der VGebO und fließen - wie die anderen Gebühren nach der VGe- bO - nur einem Einnahmetitel im Haushalt zu. Eine Aus- sage, wie hoch der Anteil aus Melderegisterauskünften daran ist, kann daher nur eingeschränkt erfolgen. Da die Gebühr für einfache Melderegisterauskünfte durch Onli- neabruf 1,50 Euro je Anfrage und die für manuelle einfa- che oder erweiterte Melderegisterauskünfte in der Regel 5,00 Euro beträgt, kann jedoch aus der Multiplikation der jeweiligen Menge mit der jeweiligen Gebühr ein durchaus aussagekräftiger Wert gebildet werden (Tabelle 3 zu Fra- ge 2). Für die Gruppenauskünfte nach § 28 Abs. 3 MeldeG Bln kann aufgrund fehlender Erfassung, die weder erfor- derlich noch vorgeschrieben ist, nur für das Jahr 2013 mitgeteilt werden, dass 7005 Euro Gebühren eingenom- men wurden. Tabelle 3 -LABO - Erträge der Melderegisterauskünfte an private Dritte im Sinne § 28 Abs. 1 und 2 MeldeG Bln (in Euro) 2011 2012 2013 Automatisierte Melderegisterauskünfte (Onlineabruf) 911.937 1.352.666 1.095.147 Manuelle Melderegisterauskünfte 428.220 212.395 265.690 Summe 1.340.157 1.565.061 1.360.837 Quelle: Eigene Berechnung LABO II Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 058 3 Tabelle 4 - Bezirke - Erträge in Euro der externen Melderegisterauskünfte (private Dritte und Behörden außer- halb Berlins) Bezirk/Jahr 2011 2012 bis 11/2013 Mitte 59.018 74.785 79.455 Friedrichshain-Kreuzberg 44.526 47.345 49.937 Pankow 31.433 26.929 24.993 Charlottenburg - Wilmersdorf 36.323 12.278 10.236 Spandau 10.541 10.230 9.337 Steglitz - Zehlendorf 11.946 10.782 10.442 Tempelhof - Schöneberg 14.101 10.487 10.923 Neukölln 18.687 16.865 16.602 Treptow - Köpenick 11.085 9.056 6.650 Marzahn - Hellersdorf 8.988 7.765 7.002 Lichtenberg 16.511 16.367 16.433 Reinickendorf 8.820 7.931 7.207 Summe 271.979 250.820 249.217 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen –Kosten-Leistungs-Rechnung, Produkt-Vergleichsberichte zum Produkt 78370 3. Zu welchen Zwecken wurden in den Jahren 2011 bis 2013 erweiterte Melderegisterauskünfte an private Dritte oder andere nicht-öffentliche Stellen weitergegeben (bitte nach Zweckgruppen wie „Adresshandel“, „Werbung “, „Mahnbescheid“, „Titel“ kategorisieren)? Zu 3.: Es werden keine Statistiken darüber geführt, welche Gründe dem berechtigtem Interesse für eine er- weiterte Melderegisterauskunft nach § 28 Abs. 2 MeldeG Bln zugrunde lagen. Aufgrund der Erfahrungen kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich überwiegend um Fälle eines rechtlichen Interesses handelte, d.h. Daten möglicher Erben oder insbesondere Daten möglicher Schuldnerinnen und Schuldner gesucht werden und dem ein Titel oder ein Mahnbescheid als Nachweis beigefügt wurde. Die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interes- ses, dass die Auskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels - bezogen auf jedes einzelne Datum des Absatzes 2 des § 28 MeldeG Bln - benötigt wird, ist schwer vorstellbar und dürfte auch regelmäßig zu einer Ablehnung führen. 4. Wie oft wurden die Betroffenen im Sinne des §28 Abs. 2 Satz 2 MeldeG nicht über die Weitergabe ihrer Daten im Rahmen einer erweiterten Melderegisteraus- kunft informiert? Zu 4.: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Da es sich in der Mehrzahl der Fälle um Anträge handelt, bei denen die Datenempfängerin bzw. der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendma- chung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat (§ 28 Abs. 2 Satz 2 MeldeG Bln), entfällt eine Unterrichtung der Betroffenen bzw. des Betroffenen. 5. Wie häufig hat die Senatsverwaltung für Inneres Anträge auf Gruppenanfragen im Sinne des § 28 Abs. 3 MeldeG genehmigt bzw. abgelehnt (bitte nach Art der Zusammensetzung der Gruppenzugehörigkeit differenzie- ren)? Wurde dabei Anträgen stattgegeben, die das Ziel des Adresshandels oder der Werbung verfolgten? Zu 5.: Die Anzahl der Anträge auf Erteilung von Gruppenauskünften nach § 28 Abs. 3 MeldeG Bln sowie die jeweilige Art der Zusammensetzung der Gruppenzu- gehörigkeit wird statistisch nicht erfasst. Eine lediglich überschlägige Aktendurchsicht im LABO und der Senats- verwaltung für Inneres und Sport ergab für das Jahr 2011 ca. 14, 2012 ca. 6 und 2013 ca. 9 Anträge, wobei in den drei Jahren insgesamt 3 Anträge wegen fehlenden öffent- lichen Interesses von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgelehnt wurden. Anträge, die das Ziel des Adresshandels oder der Werbung verfolgen, wurden hier- bei nicht gestellt und würden im Übrigen auch regelmäßig wegen des fehlenden öffentlichen Interesses abgelehnt werden. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2014)