Drucksache 17 / 13 061 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Harald Wolf (LINKE) vom 16. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2014) und Antwort Soll die vordere Rampe an BVG-Bussen wirklich abgeschafft werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung der Anfrage entsprechend berücksich- tigt. 1. Hat die BVG die Absicht, die vordere Rampe an den Bussen abzuschaffen und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 2. Stimmt es, dass der vordere Gang verschmälert werden soll, um mehr Sitzplätze zu schaffen und wenn ja, woran misst die BVG den dringenden Bedarf dafür? Zu 1. und 2.: Die neu beschafften Gelenkbusse weisen im Gegensatz zu den alten Modellen ein deutlich vergrö- ßertes Multifunktionsabteil (direkt an der Tür 2 gelegen) mit vollwertigen Standplätzen für zwei Rollstuhlfahrende (bisher einem) und einem Kinderwagen bzw. einem Roll- stuhl und mehreren Kinderwagen auf. Dieses ist u. a. auf Kundenwünsche hinsichtlich eines höheren Platzbedarfs für Kinderwagen zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach Sitzplätzen in Sicht- und Hörweite zur Fahre- rin bzw. zum Fahrer im Bereich des Vordereinstiegs für sehbehinderte, blinde und insbesondere auch ältere Fahr- gäste. Zum Ausgleich für die im Multifunktionsabteil zugunsten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Kinderwagen wegfallenden Sitzplätze wird deshalb im Eingangsbereich die Gangbreite verändert, um dort zusätzliche Sitzplätze einzubauen. Die Gangbreite ist dabei auf jeden Fall so ausgelegt, dass Fahrgäste mit Rollator passieren können und ggf. im vorderen Teil des Busses einen Sitzplatz erhalten. 3. Wenn die vorher genannten Fragen bejaht werden: A. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Vorha- ben, B. wie lange dauert ein Busumbau und wie lange ist demzufolge ein Bus außer Betrieb und C. wie hoch ist der finanzielle Aufwand? Zu 3.: Es werden keine Bestandsbusse umgerüstet. Lediglich die neuen Gelenkbusse und 12m-Busse sind hiervon betroffen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht nicht. 4. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention? Zu 4.: Der Senat misst der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention eine hohe Bedeutung bei, da Mobilität zu den Grundbedürfnissen der Menschen ge- hört. Die Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Per- sonennahverkehrs erfordert deshalb besonders die Be- rücksichtigung der Ansprüche von Menschen mit Behin- derungen und Mobilitätseinschränkungen. Die BVG ist gehalten, diese Anforderungen bei Beschaffungen ent- sprechend zu berücksichtigen. Die mit den zuständigen Stellen und Interessenverbänden so nicht abgestimmte Beschaffung von Omnibussen wird im Interesse der Fort- setzung einer seit vielen Jahren bewährten inklusiven Einstiegssituation für alle Anlass für weitere Gespräche mit der BVG sein. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)