Drucksache 17 / 13 062 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Susanne Graf (PIRATEN) vom 16. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2014) und Antwort Betreuungsangebote für Kinder unter 6 Jahren in Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder zwischen 1 bis 3 Jahren und wie viele Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren leben zurzeit in Not- und Sammelunterkünften für Flüchtlinge? (Bitte nach Not- und Sammelunterkünften aufschlüsseln.) Zu 1.: Im Ergebnis einer zum Auswertungsstichtag 24.01.2014 durchgeführten Erhebung bei den vertragsge- bundenen Einrichtungen (Aufnahmeeinrichtungen, Ge- meinschafts- und Notunterkünfte) ergibt sich folgende Darstellung: Art der Einrichtung Bezirk Ortsteil Kinder 1 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre Aufnahmeeinrichtung Spandau Siemensstadt 51 103 Spandau Gatow 29 50 Lichtenberg Lichtenberg 34 56 Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg 11 7 Gemeinschaftsunterkünfte Charlottenburg-Wilmersdorf Wilmersdorf 10 26 Charlottenburg-Wilmersdorf Westend 9 22 Charlottenburg-Wilmersdorf Westend 15 23 Friedrichshain-Kreuzberg Kreuzberg 9 7 Friedrichshain-Kreuzberg Kreuzberg 23 6 Lichtenberg Alt-Hohenschönhausen 29 18 Marzahn-Hellersdorf Marzahn 14 21 Mitte Moabit 5 14 Mitte Wedding 1 5 Mitte Tiergarten 11 20 Mitte Mitte 35 53 Pankow Weißensee 10 10 Pankow Pankow 15 24 Reinickendorf Wittenau 17 25 Reinickendorf Reinickendorf 10 15 Tempelhof-Schöneberg Lankwitz 7 12 Tempelhof-Schöneberg Marienfelde 39 77 Treptow-Köpenick Köpenick 10 24 Treptow-Köpenick Baumschulenweg 0 0 Notunterkünfte Lichtenberg Fennpfuhl 15 14 Mitte Moabit 12 26 Mitte Moabit 10 31 Marzahn-Hellersdorf Hellersdorf 11 14 Pankow Prenzlauer Berg 13 22 Reinickendorf Wittenau 33 46 Treptow-Köpenick Grünau 5 20 Spandau Spandau 18 35 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 062 2 Art der Einrichtung Bezirk Ortsteil Kinder 1 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre Spandau Staaken 0 0 Steglitz-Zehlendorf Steglitz 3 6 2. Welche regelmäßigen Betreuungsangebote, die – vergleichbar mit § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII – die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, gibt es innerhalb der Not- und Sammelunter- künfte und wie viele Kinder zwischen 1 bis 3 Jahren so- wie zwischen 3 bis 6 Jahren nehmen daran teil? (Bitte nach Altersklassen sowie Not- und Sammelunterkünften aufschlüsseln.) Zu 2.: Die erfragten Daten werden statistisch nicht er- fasst; entsprechende Erhebungen wären nicht mit vertret- barem Aufwand möglich. Der Betreiberin bzw. dem Be- treiber obliegt die Kontaktaufnahme und Auswahl von stattfindenden Betreuungsangeboten. Dies ist abhängig von der Bewohner- und Altersstruktur in der jeweiligen Einrichtung. 3. Welche Träger bieten in welchen Not- und Sam- melunterkünften welche Betreuungsangebote für Flücht- lingskinder zwischen 1 bis 3 bzw. zwischen 3 und 6 Jah- ren an? Zu 3.: Mit den Betreiberinnen und Betreibern der Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunter- künfte wird grundsätzlich vereinbart, dass in Abhängig- keit von der Belegungskapazität Personal für Sozialarbeit, Sozialbetreuung und Kinderbetreuung vor Ort mit ent- sprechenden Stellenanteilen vorgehalten wird. Darüber hinaus vereinbaren die Betreiberinnen und Betreiber wei- tere Betreuungsangebote mit externen Trägern. Diese sehr vielfältigen Angebote werden im Einzelnen statistisch nicht erfasst und können nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 4. Welche Qualifikationen müssen Personen vorwei- sen, die in Not- und Sammelunterkünften regelmäßige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder bis 6 Jahren durchführen? a) Müssen diese Personen besondere sprachliche oder interkulturelle Kompetenzen vorweisen? Wenn ja, wel- che? Zu 4.: Das in den Einrichtungen eingesetzte Personal muss persönlich und fachlich für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit geeignet sein und über Berufserfahrung in der Arbeit mit dem unterzubringenden Personenkreis verfügen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen, dazu gehören auch sprachliche und interkulturelle Kompeten- zen. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass Kinder bis 6 Jahren in Not- und Sammelunterkünften die gleiche hochwertige Betreuung erhalten, wie Kinder, die eine Tageseinrich- tung oder eine Tagespflege besuchen? a) Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Durchfüh- rung der Betreuungsangebote die Ansprüche des Berliner Bildungsprogramms berücksichtigt werden? b) Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Durchfüh- rung der Betreuungsangebote die individuellen Bedarfe der Flüchtlingskinder berücksichtigt werden? c) Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Durchfüh- rung der Betreuungsangebote eine hochwertige Sprach- förderung gewährleistet wird? Zu 5 a) bis c): Wie der Senat bereits in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/12569 vom 16.08.2013 ausgeführt hat, haben Kinder, die in Gemeinschafts- unterkünften für Flüchtlinge leben, nach Ablauf der drei- monatigen Asylerstaufnahmefrist einen bundesgesetzli- chen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung in einer Kita. Somit können Kinder von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft durch den Besuch einer Kita durch eine Pädagogik gefördert werden, deren Grundlage das „Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt“ ist. Dieses bildet die verbindliche Grundlage für die päda- gogische Arbeit in öffentlich geförderten Kindertagesein- richtungen im Land Berlin, und seine Umsetzung und die Beachtung der im Bildungsprogramm verankerten Quali- tätsansprüche setzt eine berufliche Qualifizierung als sozialpädagogische Fachkraft voraus. Vor diesem Hintergrund versteht sich das in Gemein- schaftsunterkünften vorgehaltene Betreuungsangebot für Kinder nicht als Ersatz oder Alternative, sondern lediglich als Ergänzung zu den Leistungen des Bildungspro- gramms. Es besteht daher keine Notwendigkeit, die in den Ge- meinschaftseinrichtungen verfügbaren Betreuungsangebo- te mit dem gleichen Maßstab zu beurteilen, welcher für das in den Kindertageseinrichtungen umgesetzte Bil- dungsprogramm gilt. 6. Um welche konkreten „Beratungs- und Unterstützungsangebote “ sowie „Hilfestellungen“ handelt es sich in welchen Not- und Sammelunterkünften, die in der Antwort zu Frage Nr. 7 der Kleinen Anfrage Drs. 17/11976 beschrieben werden? a) Wie häufig und in welchen Zeiträumen werden die- se „Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für Flüchtlingsfamilien in welchen Bezirken und Regionen zur Verfügung gestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 062 3 b) In welchen Sprachen werden „Beratungs- und Unterstützungsangebote “ bzw. „Hilfestellungen“ bei der Vermittlung von Hort- und Kitaplätzen für Flüchtlings- familien angeboten? Zu 6.: Auf die Antwort des Senats vom 06.06.2013 zu den Fragen 6 und 7 in der Kleinen Anfrage Drucksache 17/11976 wird verwiesen. Weitergehende diesbezügliche Angaben können nicht gemacht werden, da die betroffe- nen Sachverhalte statistisch nicht erfasst werden und nur mit unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand ermittelt wer- den könnten. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2014)