Drucksache 17 / 13 066 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 16. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2014) und Antwort Abwassertechnische Erschließung der Berliner Altsiedlungsgebiete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist jedoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stel- lungnahme gebeten. Die Beantwortung der Anfrage be- ruht daher zum größten Teil auf der von den BWB über- gebenen Stellungnahme. Frage 1: Wie viele Einwohner Berlins sind, unterteilt nach geschlossenen Siedlungsgebieten und Einzelstandor- ten, derzeit nicht an das öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen? Antwort zu 1: Heute sind mehr als 99 Prozent aller Berliner Einwohnerinnen und Einwohner an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Etwa 9.200 Einzelgrundstü- cke sind nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlos- sen. Unter der Annahme, dass auf diesen Einzelgrundstü- cken jeweils zwei Personen wohnen, betrifft dies rund 18.400 Berlinerinnen und Berliner. Diese sind überwie- gend in den unter Frage 2 genannten geschlossenen Sied- lungsgebieten ansässig. Frage 2: Wann ist mit der abwassertechnischen Er- schließung der zuletzt mit Beschluss des Berliner Abge- ordnetenhauses zur Weiterführung der schmutzwasser- technischen Erschließung der Berliner Altsiedlungsgebie- te vom 05.07.2007 nicht berücksichtigten Siedlungen (im Bezirk Pankow: Buchholz Nord I, Karow-Altsiedlung, Karow-Süd und Blankenfelde Altsiedlung (Wilke- Siedlung, Martha-Aue, Elisabeth-Aue), im Bezirk Trep- tow-Köpenick: Schmöckwitz-Werder, Neu-Venedig, Rahnsdorf-Süd, Schmöckwitz Schwarzer Weg, Siedlung Spreewiesen und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Sied- lung Biesenhorst) zu rechnen? Frage 3: Aus welchen Gründen ist jeweils gegebenen- falls abweichend eine Erschließung eines oder mehrerer der vorbezeichneten Siedlungsgebiete und Einzelstandorte für die nächsten Jahre nicht vorgesehen? Antwort zu 2 und 3: Im Abwasserbeseitigungsplan Berlin 2001 sind die in Frage 2 genannten Gebiete nicht für eine Kanalisierung vorgesehen, da sie wegen ihrer Lage kein besonderes Schutzbedürfnis aus Sicht des Grundwasserschutzes aufweisen. Sie sind aufgrund des vergleichsweise hohen Investitionsaufwandes für eine Erschließung in die Kategorien II und III der nicht kanali- sierten Siedlungsgebiete eingestuft worden. Es wird auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 05.07.2007 hingewiesen, wonach nur die Siedlungsgebiete der Kate- gorie I – über die Vorgaben des Abwasserbeseitigungsplanes hinaus – durch die BWB zu erschließen sind. Die Erschließung der Gebiete der Kategorien II und III ist grundsätzlich nur in Abhängigkeit von einer positi- ven städtebaulichen Entwicklung möglich. Darüber hin- aus müssen die eigentumsrechtlichen, betrieblich- technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen posi- tiv beurteilt werden können. Die BWB verfolgen die Entwicklung in den o.g. Siedlungsgebieten. Es werden dabei auch verlässliche Prognosen berücksichtigt, z. B. für den Bevölkerungszuwachs oder konkrete „Stadtentwicklungspläne Wohnen“. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden die BWB kurzfristig über die anstehenden Maßnahmen entscheiden. Derzeit liegt die Priorität für die BWB auf dem Ab- schluss der Erschließungsmaßnahmen in den Altsied- lungsgebieten der Kategorie I. Frage 4: Welche Anzahl der mobil zu entsorgenden abflusslosen Schmutzwassersammelgruben weist das durch die Berliner Wasserbetriebe geführte Grubenkatas- ter nach Stadtbezirken aus und wie viel Einwohner sind diesen jeweils zuzuordnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 066 2 Antwort zu 4: Die BWB führen kein eigenes Gruben- kataster mit detaillierten Angaben über die einzelnen Gruben. Zurzeit rechnen die BWB rund 10.500 Vertrags- konten mit dem Fäkalwasser- bzw. Fäkalschlammtarif ab. Davon sind 9.200 Vertragskonten mit Einzelgrundstücken und 1.300 Vertragskonten für Vereine als Kleingartenan- lagen (KGA) mit 53.000 Gruben. Eine Aufteilung dieser 10.500 Vertragskonten nach Stadtbezirken stellt sich wie folgt dar: Eine bezirksgenaue Unterteilung der Vertragskonten nach Einzelgrundstücken oder KGA ist nicht möglich. Daher kann auch keine Auskunft darüber gegeben wer- den, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner in wel- chen Bezirken über eine Grube verfügen. Frage 5: Welche Gründe gibt es, dass die nach dem Berliner Wassergesetz in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Schmutzwassermengen von den in dem Fir- menpool der Berliner Wasserbetriebe geführten Abfuhr- unternehmen zu schwankenden Tagespreisen abrechnen? Antwort zu 5: Für Fäkalwasser sowie Fäkalschlamm zahlen die Kundinnen und Kunden der BWB den jeweili- gen genehmigten Tarif pro Kubikmeter Reinigungsleis- tung. Ob und inwieweit die Abfuhrunternehmen unter- schiedliche Preise für die Fuhrleistung berechnen, ist den BWB nicht bekannt. Die Fuhrleistung wird direkt zwi- schen den Fuhrunternehmen und den Grubenbesitzerinnen oder Grubenbesitzern abgerechnet. Die Kosten für die Fuhrunternehmen werden in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen der Auftraggeberschaft und den Fuhr- unternehmen festgelegt und werden durch die BWB nicht vorgegeben. Frage 6: Welche Gründe stehen insoweit der Einfüh- rung eines einheitlichen Tarifs der Berliner Wasserbetrie- be für die Komplettleistung (Abfuhr und Reinigung) durch Änderung des Berliner Wassergesetzes entgegen? Frage 7: Wird die Abfuhr, sofern die Berliner Wasser- betriebe diese Fuhrleistungen nicht mit eigener Kapazität erbringen können, zukünftig ausgeschrieben? Antwort zu 6 und 7: Die Frage der Tarifgestaltung der BWB ist keine Frage des Berliner Wassergesetzes (BWG). Im BWG sind Anforderungen an den Gewässer- schutz geregelt. Die Tarifgestaltung ist eine Frage des Kommunalabgaben- bzw. Betrieberechts (siehe Berliner Betriebe-Gesetz – BerlBG - § 3 Abs. 5). Grundsätzlich ist die Einführung eines einheitlichen Tarifs für die Komplettleistung (Abfuhr und Reinigung) durch die BWB möglich. Der Fäkalwassertarif liegt derzeit bei 2,099 €/m³ und beinhaltet die Reinigungsleistung der BWB. Soll der Tarif auch die Abfuhr erfassen, würde er sich vervielfachen. Die Betriebskosten für die Fuhrleistung liegen, sofern die BWB diese in Eigenregie übernehmen würden, deutlich über 10 Mio. €. Eine Fremdvergabe der Fuhrleistungen müsste aufgrund des Auftragsvolumens EU-weit ausge- schrieben werden. Berlin, den 04. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014) Bezirk Vertragskonten mit Fäkalwasser- oder Fäkalschlammtarif Charlottenburg- Wilmersdorf 174 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Lichtenberg 578 Marzahn-Hellersdorf 1.467 Mitte 47 Neukölln 261 Pankow 3.076 Reinickendorf 425 Spandau 1.555 Steglitz-Zehlendorf 243 Tempelhof-Schöneberg 200 Treptow-Köpenick 2.419 Summe: 10.448