Drucksache 17 / 13 067 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 17. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2014) und Antwort Der kleine Tiergarten: haben der Naturschutz und BürgerInnen-Beteiligung keinen Platz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktionen und Schritte sind von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) unternommen worden, damit in den Parkpla- nungen und laufenden Parkraumgestaltungsmaßnahmen der innerstädtischen Grünanlagen wie Ottopark und Klei- ner Tiergarten die Klimaschutzziele des STEP Klima Berlin umgesetzt werden? Frage 2: Warum haben die wissenschaftlichen Stu- dien, die Eingang bei STEP Klima Berlin gefunden ha- ben, u. a. zu Klima- und Gesundheitsschutz, keine Be- rücksichtigung bei den Planungen für den Ottopark und Kleinen Tiergarten gefunden? Antwort zu 1 und 2: Der Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima) formuliert gesamtstädtisch relevante Abwä- gungs- und Steuerungsaufgaben zur Klimafolgenanpas- sung. Die „Strategie Stadtlandschaft“ präzisiert die Ziele für Grün- und Freiräume. Diese sollen klima- aber auch sozialgerecht weiterentwickelt werden. In diesem Sinne sind die Planungen zur Umgestaltung des Kleinen Tier- gartens und des Ottoparks zu bewerten. Die Wiedergewinnung des Parks für alle Bewohnerin- nen und Bewohner Moabits, die Anpassung an die heuti- gen Nutzungsansprüche und die Verbesserung der einzel- nen Parkteile für Erholung, Freizeit, Spiel und Sport, Aufenthalt und Kommunikation sind das erklärte Ziel. Für die Planung und Umsetzung der Umgestaltungsmaßnah- men ist das Bezirksamt Mitte zuständig. Grundlage der Planungen waren das Landschaftsprogramm einschließ- lich der Teilpläne, der Landschaftsplan II L-10 Moabiter Insel und die Berücksichtigung der globalen Ziele und Inhalte des StEP Klima. Frage 3: Wie ist die Position der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Abstimmung zum Entwurfsplan „Kleiner Tiergarten“ gegenüber dem Bezirk Mitte, der obersten Landesdenkmalbehörde? Antwort zu 3: Die im Auftrag des Bezirksamtes Mitte erstellte Planung wurde frühzeitig mit der bezirklichen unteren Denkmalbehörde (UD) und dem zuständigen Landesdenkmalamt (LDA) abgestimmt. Die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt trägt die Pla- nungen mit. Frage 4: Warum reagiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die zahlreichen Einwände und Be- schwerden zahlreicher Anwohner/innen, Umweltverbände und Bürgerinitiativen nicht? Antwort zu 4: Die Neugestaltung des Kleinen Tier- gartens wurde durch ein intensives Beteiligungsverfahren begleitet. So wurde die Auslobung des Wettbewerbs mit BVV-Ausschuss und Stadtteilvertretung abgestimmt. Vor der Jurysitzung sind die Wettbewerbsbeiträge in einer Bürgerveranstaltung mit 400 Teilnehmerinnen und Teil- nehmern vorgestellt und bewertet worden. Der weitere Entwurfsprozess des ausgewählten Büros Latz & Partner ist mit Workshops und öffentlichen Begehungen begleitet worden. Frage 5: Werden alle Ziele von STEP Klima Berlin bei allen Wettbewerbsentscheidungen für Parkumgestal- tungsmaßnahmen in Berlin berücksichtigt, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Der Senat hat mit dem Stadtentwick- lungsplan Klima ein gesamtstädtisches, informelles Pla- nungsinstrument gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen. Mit dem StEP Klima werden sich aus den Folgen des Klimawandels ergebende Fragestel- lungen als ein Abwägungstatbestand in der Stadtent- wicklung konkretisiert. Darüber hinaus hat der StEP Kli- ma u.a. Eingang in die Landschaftplanung des Senats gefunden, insbesondere in das Berliner Landschaftpro- gramm und in die Strategie Stadtlandschaften. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 067 2 Damit hat der Senat ein handhabbares Instrumentari- um zum Umgang mit den unabwendbaren Folgen des Klimawandels im Rahmen der Stadtplanung geschaffen, das auf Senatsebene wie auch auf bezirklicher Ebene zur Anwendung gelangt. Frage 6: Warum werden nicht alle denkmalgeschützte Parkbereiche im Gartendenkmal Kleiner Tiergarten er- halten und behutsam instand gesetzt werden (z.B. die 3 Gartenhöfe, die 4 Sitznischen, die Brunnen usw.)? Antwort zu 6: Die zu erhaltenden denkmalgeschützten Parkbereiche wurden von der unteren Denkmalbehörde und dem LDA bewertet, ausgewählt und werden denk- malgerecht instand gesetzt und weiterentwickelt. Frage 7: Setzt sich die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) dafür ein, die in der Kri- tik stehenden geplanten massiven Grünvernichtungen (ca. 110 Baumfällungen auch großer, vitaler erhaltenswerter Bäume von langer Lebensdauer lt. Baumgutachten sowie die weiträumige Vernichtung großer Heckenbereiche) und Bodenversiegelungen im Kleinen Tiergarten zu verhin- dern und nachträglich die bisherigen Planungen nachzu- bessern, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Die bisherigen Planungen - mit durch- aus positiven bioklimatischen Effekten - müssen nicht nachgebessert werden, da:  die Fällungen von Bäumen bei den Nachbarbäumen zu besseren Wachstumsbedingungen führen und die Bestandsvegetation somit gefördert wird,  einerseits die erforderliche, nutzergerechte Weiterentwicklung ermöglicht wird, anderseits durch die Anlage von funktionierenden Wiesenflächen zur Abkühlung des Stadtteils sowie des verstärkten Luftaustausch in angrenzenden Wohngebieten bei- getragen werden kann;  für Neupflanzungen klimaangepasste, hitze- und trockenresistente Baumarten verwendet werden, die explizit im StEP Klima genannt sind;  Niederschläge, die im Park anfallen, vor Ort versickern und dadurch ein Überlaufen der Mischwas- serkanalisation mit einer daraus resultierenden Verschlechterung der Gewässer verhindert wird. Frage 8: Warum hat der ehemalige Bezirksstadtrat im Bezirk Mitte E. Gothe (SPD) trotz 2.800 Unterschriften und dem daraus folgenden einstimmigen BVV-Beschluss vom 14.9.2011 für ein Mediationsverfahren und einem Baumfällungsmoratorium bis Dezember 2011 nicht um- gesetzt ? Antwort zu 8: Der BVV-Beschluss zum Mediations- verfahren (vom 15.09.2011) konnte vom Bezirksamt Mitte nicht mehr für den 1. und 2. Bauabschnitt des Otto- parks umgesetzt werden, da die Bauverträge bereits ge- schlossen waren und bei Umsetzung des Moratoriums erhebliche finanzielle Schadenersatzforderungen erhoben worden wären. Um dem Ziel der Initiativen nachzukom- men, weitere Bäume für einen Erhalt erneut zu prüfen, wurde eine Sondersitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, Quartiersmanagement, Verkehr und Grünflächen einberufen, bei der Politik, Planer und die Vertreterinnen und Vertreter der Initiativen die Fragen intensiv erörter- ten. Im Ergebnis wurde die Planung überprüft und ein- zelne Bäume sind im mittleren Teil des Kleinen Tiergar- tens erhalten. Frage 9: Der Ottopark wurde nach seiner Umgestal- tung am 24.8.2013 eröffnet. Wie sieht die Kostenbilanz aller Baumaßnahmen mit allen Firmen und Auftragneh- mern einschließlich der Planungsbüros sowie aller Inves- titionsmaßnahmen aus? Antwort zu 9: Die Baukosten für den Ottopark - 1. und 2. Bauabschnitt - betrugen insgesamt 1.463.000 €, die Nebenkosten (Planung, Gutachten, Vermessung) betrugen insgesamt 250.900 €. Die Maßnahme wurde im geplanten Kostenrahmen umgesetzt. Frage 10: Womit im Detail rechtfertigt und begründet die zuständige Senatsverwaltung die erhebliche Kosten- steigerung der Parkumgestaltung des Kleinen Tiergartens östlicher Teil von 2 Mill. € auf 3,8 Mill. €? Antwort zu 10: Die erste Kostenschätzung für den öst- lichen Kleinen Tiergarten beruhte auf den Ergebnissen des landschaftsplanerischen Wettbewerbs aus dem Jahr 2010. Gegenüber dieser Kostenschätzung ergaben sich notwendige Anpassungen u.a. durch die Ersteintragung und Bewertung des Kleinen Tiergartens als Gartendenk- mal, Berücksichtigung der Ansatz- und Entwicklungs- pflege, allgemeine Preissteigerungen sowie die ge- wünschten Planungsänderungen auf Grund der Bürger- beteiligungsverfahren. Frage 11: Wie waren die Kosten von Ottopark und mittlerem Teil des Kleinen Tiergartens im Einzelnen? Antwort zu 11: Siehe auch Antwort zu Frage 9. Die Baukosten für den mittleren Kleinen Tiergarten (zwischen Heilandskirche und Stromstraße) betragen rd. 852.000 €, die Nebenkosten (Planung, Gutachten, Vermessung) betragen insgesamt 135.100 €. Frage 12: Wie werden die AZ-Mittel verwendet? (Die Umgestaltung des Kleinen Tiergartens wird aus AZ-Mit- teln, Aktives Zentrum Turmstraße, bestritten - aber aus diesen Mitteln soll und muss noch einiges anderes finan- ziert werden, so z.B. Straßen, Schulen (Miriam-Maceba- Schule), sowie ein Beitrag zur Heilandskirche). Antwort zu 12: Das „Aktive Zentrum Turmstraße“ wird seit 2008 im Programm Aktive Zentren gefördert. In den Programmjahren 2008 - 2013 wurden bisher auf An- trag des Bezirks Mittel in Höhe von 11,5 Mio. € bewilligt. 55 % der Mittel sind für die Erneuerung von Grünanla- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 067 3 gen, und Spielplätzen, 20 % für die Erneuerung von Ver- kehrsanlagen und 25 % für die Finanzierung von Ge- bietsmanagement, der Öffentlichkeitsarbeit, der Betei- ligungsverfahren und für soziointegrative Maßnahmen vorgesehen. Die jährlich fortzuschreibende Kosten- und Finanzierungsübersicht sieht Gesamtkosten für Gebiets- entwicklung (inklusive sozialer Infrastruktur) in Höhe von 33 Mio. € vor. Berlin, den 07. Februar 2014 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)