Drucksache 17 / 13 069 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 16. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2014) und Antwort Vereinbarkeit von Veranstaltungen und Gedenken an die Verbrechen der NS-Zeit auf dem Tempelhofer Feld Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat über Störungen und Konflikte im Zusammenhang von Gedenkveranstaltungen, Freizeitnutzung und kommerziellen Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld? Antwort zu 1: Alle Veranstaltungsanfragen, unabhängig ob bei der Tempelhof Projekt GmbH (für das Flughafengebäude oder das Vorfeld) oder bei der Grün Berlin GmbH (für das Tempelhofer Feld) werden auf Ihre Verträglichkeit mit anderen Nutzungen geprüft. Störungen und Konflikte werden dadurch im Voraus sehr weitgehend vermieden. Auch zwischen den beiden Gesellschaften finden regelmäßige Abstimmungen statt, um einer gegenseitige Störung von Veranstaltungen vorzubeugen. Die Bezirke werden in die Abstimmungen einbezogen. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Beeinträchtigung von Veranstaltungen am Tag der Erinnerung und Mahnung 2013 durch eine kommerzielle Musikveranstaltung? Antwort zu 2: Die Beeinträchtigungen für diese Veranstaltung waren allenfalls sehr gering, da die gemeinsam mit beiden Veranstaltern intensiv geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbeeinflussung für den Tag der Erinnerung und Mahnung vollumfänglich gegriffen haben. Die Einhaltung der mit allen involvierten Institutionen abgestimmten Maßnahmen wurden mehrmals überprüft und vor Ort durch die Veranstalter bzw. Techniker bestätigt. Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung, dass für die Vereinbarkeit von Veranstaltungen und Gedenken an die Verbrechen der NS-Zeit auf dem Tempelhofer Feld spezielle Absprachen und Regelungen erforderlich sind? Antwort zu 3: Absprachen wurden und werden zu diesen Veranstaltungen mit großer Sensibilität und so intensiv und präzise wie möglich getroffen. Aufgrund der Individualtät der jeweiligen Situationen wird dies stets fallbezogen durchgeführt. Ziel ist es, Veranstaltungen sowohl auf dem Tempelhofer Feld als auch im Flughafengebäude (inkl. betonierten Vorfeld) mit der größtmöglichen Qualität und Sensibiltät durchzuführen. Berlin, den 12. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2014)