Drucksache 17 / 13 070 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2014) und Antwort Ausschreibung und Vergabe arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Unternehmen haben sich im Rahmen der Ausschreibung „Tätigkeit eines Geschäftsbesorgers als Treuhänder des Landes Berlin zur Planung und Realisie- rung von Fördermaßnahmen im Bereich Arbeit und Be- rufliche Aus- und Weiterbildung (BerlinArbeit)“ auf das Los-Nr.: 1 – Beschäftigung, Coaching und Qualifizierung (BerlinArbeit), sowie auf das Los-Nr: 2 - Planung und Realisierung von Berufsorientierungs-, Berufsvorberei- tungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, beworben (bitte die ein- zelnen Bewerber für jedes Los getrennt ausweisen)? Zu 1.: Es gab folgende Bewerber: Los 1: Bietergemeinschaft aus der gsub mbH und zu- kunft im zentrum Gmbh Los 2: SPI Consult GmbH 2. Durch wen erfolgte die Formulierung der Aus- schreibung und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Lose 1 und 2? Zu 2.: Die Ausschreibungsunterlagen wurden von der zuständigen Vergabestelle in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen erarbeitet. 3. Wie hoch sind die Kosten der rechtlichen Bera- tung, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung in Anspruch genommen wurde und durch wen wurde diese Leistung erbracht? Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Falls nicht, warum wurde auf eine Ausschreibung ver- zichtet? Zu 3.: Die Begleitung des Vergabeverfahrens durch eine Fachanwältin kostete für einen Zeitraum vom Juli 2012 bis zum November 2013 insgesamt rd. 115 Tsd. Euro. Aufgrund der komplexen Materie, unter anderem rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Übergang in die neue ESF-Förderperiode, und der Not- wendigkeit einer entsprechenden vertraglichen Gestaltung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, war eine ent- sprechende Begleitung erforderlich. Vertragspartner war die Rechtsanwaltskanzlei WMRC. Die Leistung wurde auf Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben. Eine Ausschreibung war insofern nicht erforderlich, die Angemessenheit des der Vergütung zu Grunde liegenden Stundensatzes wurde jedoch vor Vertragsabschluss geprüft. 4. Wann und in welcher Form wurde die Ausschrei- bung öffentlich gemacht und wie waren die Fristen zur Einreichung der Unterlagen? Zu 4.: Die Ausschreibung wurde am 16.09.2014 im EU-Amtsblatt sowie parallel auf der Vergabeplattform des Landes Berlin auf elektronischem Wege bekannt gemacht. Die Angebote mussten bis zum 31.10.2013 eingereicht werden. 5. Was waren die Gründe für die verspätete Aus- schreibung, die dann ursächlich für die extrem kurzen Abgabefristen für die Angebote waren? Zu 5.: Für die Ausschreibung betrug die Frist 46 Tage. Vorgeschrieben sind 40 Tage bei elektronischer Bereit- stellung/Übermittlung der Unterlagen. Insofern sind die rechtlichen Vorgaben eingehalten worden. Die Aus- schreibung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, In- tegration und Frauen erfolgte, nachdem die haushaltswirt- schaftlichen Voraussetzungen, u.a. die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Rechnungshofes von Berlin vorlagen. 6. Ist der Senat der Auffassung, dass bei der Aus- schreibung dem vergaberechtlichen Grundsatz der Trans- parenz entsprochen wurde, ein angemessener Grad an Öffentlichkeit hergestellt wurde und damit alle interes- sierten Unternehmen Kenntnis von der Ausschreibung erlangen konnten? Bitte die Antwort begründen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 070 2 Zu 6.: Ja. Die Ausschreibung erfolgte europaweit. In- sofern sind die potenziellen Bieter entsprechend infor- miert worden. Es handelt sich um das übliche und vorge- schriebene Verfahren bei Aufträgen über dem Schwel- lenwert der EU. 7. Durch wen und nach welchen Kriterien erfolgte die Prüfung der eingegangenen Angebote? Zu 7.: Die Angebote wurden von den inhaltlich zu- ständigen Fachreferaten in der Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen geprüft. Die Kriterien für den Zuschlag wurden bereits in der Bekanntmachung der Ausschreibung, wie vergaberechtlich vorgegeben, ge- nannt. Dazu gehören die Wirtschaftlichkeit der Angebote sowie die fachliche Eignung zur Umsetzung des Auftra- ges. 8. Waren die Angebote anonymisiert? Falls nicht, wie wurde eine objektive Beurteilung sichergestellt? Zu 8.: Eine Anonymisierung der Angebote ist nicht üblich. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach vorab festgelegten, objektiven Kriterien als Maßstab für die anhand der eingereichten Unterlagen vorgenommene Beurteilung. Diese ist im Vergabevermerk dokumentiert. 9. Welche Kriterien waren maßgeblich für die am 21.11.2013 erfolgte Vergabe für Los-Nr. 1 an die SPI Consult GmbH und für Los-Nr. 2 an die „Arbeit in Berlin GmbH“, die von der Bietergemeinschaft „gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH“ und „zukunft im zentrum GmbH“ gegründet wurde? Für welchen Zeitraum erfolgte die Beauftragung? Zu 9.: Die Bewerber erfüllten die in der Antwort zu Frage 8 genannten Kriterien. Die Beauftragung erfolgte für die Haushaltsjahre 2014/15 mit Option einer einjährigen Verlängerung. 10. Wie interpretiert der Senat den in Punkt 8 der Aus- schreibungsunterlagen formulierten Passus in dem es heißt: „Im Falle der Beauftragung darf sich der Bieter /Auftragnehmer nicht an Förderverfahren als Antrag- steller beteiligen, die von dem beauftragten Los erfasst sind. Rechtssubjekte, mit denen der Bieter/Auftragnehmer verflochten/verbunden ist, dürfen sich im Falle der Be- auftragung nicht an Förderverfahren beteiligen, die von dem beauftragten Los erfasst sind.“? Zu 10.: Die potenziellen Bieter sind mit diesem Passus darauf hingewiesen worden, dass sie im Fall eines Zu- schlages nicht gleichzeitig als Treuhänder und (selbst oder über eine verbundene Rechtsperson) als Träger einer von diesem bewilligten Arbeitsmarktmaßnahme tätig sein dürfen. Dadurch soll eine bessere Transparenz hergestellt werden. 11. Wie stuft der Senat unter diesem Aspekt die ande- ren Geschäftsfelder der Unternehmen, bzw. die der „Rechtssubjekte, mit denen der Bieter/Auftragnehmer verflochten/verbunden ist“ ein, die für die jeweiligen Lose den Zuschlag erhalten haben – hier insbesondere diejenigen , die in den Bereichen „Berufliche Aus- und Weiterbildung “ bzw. „Beschäftigung und Coaching“ durchgeführt werden? Zu 11.: Grundsätzlich müssen die Förderstrukturen transparent sein und die Treuhänder ihre Aufgaben unbe- fangen wahrnehmen. Dies wird in der Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit den genannten Gesellschaften berücksichtigt. Hin- sichtlich von Leistungen, die für andere Akteure der Ar- beitsmarktpolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene erbracht werden, sieht der Senat allerdings kein Erforder- nis und auch keine Möglichkeit, Auftragnehmern Ein- schränkungen in ihrer Geschäftstätigkeit vorzuschreiben. 12. Wer ist für das Controlling im Rahmen der Umset- zung der Geschäftsbesorgung zuständig und durch welche konkreten Maßnahmen wird dies sichergestellt? Zu 12.: Das Controlling obliegt den für die Arbeits- marktinstrumente zuständigen Fachreferaten bei der Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Auf Basis bestehender Berichtspflichten der Treuhänder und im laufenden Abstimmungsprozess nehmen diese ihre Fachaufsichtspflichten wahr. Dazu gehört die Steuerung der Förderinstrumente genauso wie die Kontrolle der Einhaltung der vertraglichen Pflichten. 13. Wie ist die zeitliche Planung bezüglich der Aus- schreibung und Vergabe des dritten Loses, die Verwen- dungsnachweisprüfung betreffend? Zu 13.: Hierzu gibt es noch keine konkreten Planun- gen. Es wird jedoch sichergestellt, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2014 rechtzeitig ein Dienstleister beauf- tragt werden kann, um die Verwendungsnachweise für die ab 02.01.2014 bewilligten Zuwendungen zu prüfen. Diese Prüftätigkeit wird schwerpunktmäßig ab 2015 einsetzen, wenn die 2014 bewilligten Maßnahmen beendet und die Vorlagefristen für die Verwendungsnachweise abgelaufen sind. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2014)