Drucksache 17 / 13 074 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE) vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort Umsetzung der ISV IV: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der pädagogischen Hochschulausbil- dung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche „ISV-relevante[n] Inhalte“ (Rote Nummer 1131 B) sind inzwischen im Lehrerbildungsgesetz enthal- ten? Zu 1.: Das am 30. Januar 2014 vom Abgeordneten- haus beschlossene Lehrkräftebildungsgesetz sieht in § 1 Abs. 3 zu Zielen und Inhalten der Lehrkräftebildung fol- gende Regelung vor: "Die Ausbildung der Lehrkräfte vermittelt auch Qualifikationen in den Kompetenzberei- chen Gender, gesellschaftliche Vielfalt und interkulturelle Bildungsarbeit." Darüber hinaus ist unter § 5 Abs. 5 Nummer 4 zum grundständigen Studium vorgesehen, dass „das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln“ ist, insbesondere der „Studienumfang der Fachwissenschaften und ihrer Didaktiken sowie der Bildungswissenschaften unter Einbeziehung von Genderaspekten, Aspekten der gesellschaftlichen Vielfalt und interkulturellen Aspekten“. In § 17 Abs 1 Satz 3 heißt es für den Bereich der Fortbil- dung: „Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung fördert die Einrichtung von Fortbildungsveranstal- tungen unter Einbeziehung der interkulturellen Perspekti- ve, der Genderkompetenz und der Perspektive der gesell- schaftlichen Vielfalt.“ 2. Wie wird sich die nach Angaben des Senats erreich- te „erhöhte Aufmerksamkeit für sexuelle Vielfalt“ (ebd.) an den Berliner Universitäten in der Praxis konkret äu- ßern? Zu 2.: Für die Lehrkräftebildung kann davon ausge- gangen werden, dass durch das neue Lehrkräftebildungs- gesetz die unter Frage 1 aufgeführten Regelungen umge- setzt und in den Studienordnungen der Universitäten ihren Niederschlag finden werden. 3. Was versteht der Senat unter der „fächerübergreifende [n] Verankerung von Sexualkunde“ (ebd.)? Zu 3.: Eine „fächerübergreifende Verankerung von Sexualerziehung“ zielt darauf, dass die Befähigung von Lehramtsstudierenden in Sexualerziehung als übergeord- netes Querschnittsziel der universitären Lehramtsausbil- dung aufgenommen wird. Dementsprechend findet sie als integraler Bestandteil der Lehramtsstudiengänge systema- tisch Niederschlag in den Qualifikationszielen sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der an der Lehramtsaus- bildung beteiligten Disziplinen. Jede Disziplin leistet einen fachspezifischen Beitrag zur Sexualerziehung, so dass sich die Lehramtsstudierenden unabhängig ihrer fachlichen Ausrichtung qualifizieren können. 4. Sowohl für das Jahr 2011 als auch Ende 2013 er- klärte der Senat, die Hälfte der Leitungen der schulprakti- schen Seminare habe an Qualifizierungen zu Diversity und sexueller Vielfalt teilgenommen: Handelt es sich bei beiden Zeitpunkten um dieselbe Hälfte? Wenn ja: Welche scheinbar unüberwindbaren Schwierigkeiten verhindern seit Jahren die Fortbildung der anderen Hälfte? Zu 4.: Angesichts laufender Neueinstellungen in die- sem Bereich ist die Fortsetzung der im Jahr 2011 erfolg- ten Qualifizierung für Ende 2014 geplant. Schulpraktische Seminare haben derweil die Themen sexuelle und ge- schlechtliche Vielfalt mit Hilfe externer Expertise durch ABqueer (Aufklärung und Beratung zu lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Lebensweisen) in die Ausbildung einbezogen. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)