Drucksache 17 / 13 079 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort Landowsky hielt Ratten-Reden, Wansner verteilt Ratten-Flugblätter – wie steht der Senat zu solchen Aktionen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen 7 – 9 wurden vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet, an der Beantwor- tung der Frage 5 war das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg beteiligt. 1. Am 17. Januar 2014 kam es in räumlicher Nähe des Flüchtlingscamps auf dem Oranienplatz in Berlin- Kreuzberg zu einer Versammlung, bei der Flugblätter verteilt wurden. War diese Versammlung bei den zustän- digen Behörden ordnungsgemäß angemeldet? Wenn nein, wird gegen den Leiter der Versammlung wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt? Zu 1.: Am 17. Januar 2014 wurde von Polizeidienst- kräften der Direktion 5 gegen 14.25 Uhr eine Person am Oranienplatz festgestellt, die, umgeben von ca. 15 Presse- vertreterinnen oder Pressevertretern, eine unbestimmte Anzahl von Flugblättern mit sich führte; eine Verteilung der Flugblätter konnte nicht festgestellt werden. Eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes lag nicht vor. 2. Wie viele Polizeikräfte welcher Einheiten bzw. Di- rektionen waren im Zuge der Versammlung eingesetzt? Zu 2.: Im Zuge der Aktion wurden 25 Dienstkräfte der Direktion 5 und zwei Dienstkräfte der Direktion 4 einge- setzt. 3. Wie viele Polizeikräfte in bürgerlicher Kleidung waren im Zuge der Versammlung eingesetzt? Zu 3.: Im Zuge der Aktion waren vier Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung eingesetzt. 4. Kam es im Zuge der Versammlung zu Störungen, die ein Einschreiten der eingesetzten Polizeikräfte not- wendig machten? Wenn ja, um welche Art von Störungen handelte es sich? Zu 4.: Nein, es kam im Zusammenhang mit der Ak- tion nicht zu Störungen. 5. Trifft die folgende, auf den am 17. Januar 2014 verteilten Flugblättern getroffene Aussage, zu?: „Mit Schreiben vom 18.12.2013 wurde die Berliner Polizei von der Grünen Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann vor der auf dem Oranienplatz drohenden Seuchengefahr ge- warnt.“ Zu 5.: In einer Mail vom 18. Dezember 2013 hat die Bezirksbürgermeisterin auf Anfrage der Polizei Berlin die Einschätzung des Gesundheitsamtes des Bezirks Fried- richshain-Kreuzberg übermittelt, wonach aufgrund des Rattenbefalls auf dem gesamten Areal (auch unter den Zelten) mit dem Vorkommen von Rattenkot und –urin gerechnet werden müsse. In den Ausscheidungen könn- ten, so heißt es in der Mail weiter, unter Umständen Krankheitserreger wie Leptospiren, Salmonellen, Hantaviren, Coxiellen etc. vorhanden sein, die beim Men- schen Infektionen auslösen könnten. Daher werde bei Tätigkeiten, bei denen es zu direktem Kontakt zu Kot oder Urin kommen könne, das Tragen von Handschuhen und bei möglichen Staubaufwirbelungen auch einen ent- sprechenden Atemschutz empfohlen. Weiterhin werde das Tragen von festem Schuhwerk sowie bezüglich der Fra- gen zum Arbeitsschutz die Einbeziehung des zuständigen Betriebsarztes empfohlen. 6. Wenn ja, wie reagierte die Berliner Polizei auf die Warnung vor einer angeblich drohenden Seuchengefahr? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 079 2 Zu 6.: Aufgrund der in dem Schreiben enthaltenen Hinweise entwarf der für den Arbeitsschutz zuständige Leiter des polizeiärztlichen Dienstes Handlungsempfeh- lungen für den Fall eines Einsatzes auf dem Oranienplatz. 7. Wie reagierten die zuständigen Behörden auf die Warnung vor einer angeblichen Seuchengefahr? Zu 7.: Ratten können Krankheitserreger übertragen. Um einer damit einhergehenden Gefahr für den Menschen zu begegnen, erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (Schädlingsbekämpfungsverordnung) seit Januar 2013 die Rattenbekämpfung durch eine Fachfirma. Die Informatio- nen über Schutzmaßnahmen an die Polizei, z. B. bei Kon- takt mit Rattenexkrementen, der im Fall eines Poli- zeieinsatzes auf dem Oranienplatz nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgten im Kontext der aus Sicht des Gesundheitsamtes in diesen Fällen üblichen Schutzmaß- nahmen. 8. Trifft die folgende, auf den am 17. Januar 2014 verteilten Flugblättern getroffene Aussage zu?: „Leider versäumte Frau Herrmann, auch die Anwohner des Orani- enplatzes über die bestehende Seuchengefahr zu informie- ren.“ Zu 8.: Warnhinweise gemäß § 5 Schädlingsbekämp- fungsverordnung, die auf eine Rattenbekämpfung auf dem Areal des Oranienplatzes hinweisen, wurden angebracht. 9. Wenn ja, wie und durch welche Stellen wurden die Anwohner/innen des Oranienplatzes über die angeblich drohende Seuchengefahr informiert und welche Schutz- maßnahmen wurden ergriffen? Zu 9.: Über die Warnhinweise hinausgehende Infor- mationen erfolgten nicht. 10. Trifft die folgende, auf den am 17. Januar 2014 verteilten Flugblättern getroffene Aussage, zu?: „Weiter lehnte Sie (sic!) auch das Hilfsangebot der CDU-Senats- verwaltung für Gesundheit ab, für bessere Hygienezu- stände auf dem Oranienplatz zu sorgen.“ 11. Wenn ja, wie gestaltete sich das o. g. Angebot der Senatsverwaltung für Gesundheit, für bessere Hygienezu- stände auf dem Oranienplatz zu sorgen? Zu 10. und zu 11.: Die Senatsverwaltung für Gesund- heit und Soziales hat seit dem 16.07.2013 dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mehrfach eine gemeinsame Ortsbegehung vorgeschlagen. Gemäß § 16 Infektions- schutzgesetz hat das Gesundheitsamt von Friedrichshain- Kreuzberg als die zuständige Behörde alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Die Senats- verwaltung kann lediglich eine fachlich beratende Funk- tion wahrnehmen. Dieses Beratungsangebot wurde von Bezirksseite abgelehnt. 12. Schließt sich der Senat der auf den o. g. Flugblät- tern getroffenen Aufforderung an die Anwohner/innen des Oranienplatzes an, diesen „aus Sicherheitsgründen zu meiden und insbesondere darauf zu achten, dass Kinder dort vorerst nicht mehr spielen“? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, mit welcher Begründung? Zu 12.: Die rechtliche Grundlage für die Warnung der Bevölkerung vor lokalen Gesundheitsgefahren in einem Bezirk stellt das Infektionsschutzgesetz dar – wie unter 10./11. ausgeführt. Demzufolge ist das Gesundheitsamt auch in dieser Frage die zuständige Behörde. 13. Hält es der Senat für angemessen, auf die Sachver- halte an und um den Oranienplatz mit Flugblättern mit den o. g. Inhalten aufmerksam zu machen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, mit welcher Begrün- dung? Zu 13.: Bei der Flugblattverteilung handelte es sich um die Aktion einer einzelnen Person. Solange die Mei- nungsäußerung auf der Grundlage des Artikels 5 des Grundgesetzes und der darauf basierenden Rechtsnormen erfolgt, insbesondere damit keine Straftatbestände erfüllt werden, sieht der Senat für eine Bewertung keine Veran- lassung. Berlin, den 20. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2014)