Drucksache 17 / 13 083 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort Gewaltvorfälle und Videoüberwachung bei der BVG im Jahr 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen, in U- Bahnen, in Straßenbahnen und in Bussen gab es jeweils im Jahr 2013 (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/11475 fortführen)? Zu 1.: U-Bahn (im Zug/ auf dem Bahnsteig) Bus Tram Gesamt 2013 1.977 562 329 2.868 Eine valide Beurteilung der Fallzahlen und deren Entwicklung zwischen 2012 und 2013 kann nur für die Monate März bis Dezember vorgenommen werden. Um die Tatorte präziser beschreiben zu können, wurde im März/April 2012 eine Veränderung der Eingabemodalität im polizeilichen Erfassungssystem vorgenommen, um eine bessere Vergleichbarkeit unter den einzelnen Ver- kehrsmitteln zu erzielen. Seither ist die Anzahl unbe- kannter Tatorte von Straftaten mit Bezug zum öffentli- chen Personennahverkehr (ÖPNV) stark gesunken. Eine Gesamtjahresbeurteilung kommt daher erstmalig für das Lagebild 2014 zu 2013 in Betracht. 2. Wie häufig forderte die Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der BVG jeweils im Jahr 2013 an (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 17/11475 fortführen)? Zu 2.: Seit dem Jahr 2012 werden alle Daten zur Vi- deomaterialanforderung durch die Polizei Berlin selbst erfasst (die vorherige Erfassung oblag den Berliner Ver- kehrsbetrieben – BVG AöR) und lassen folgende Auswertungen zu: Anforderung von Videomaterial 2013 3.100 3. Wie viele Straftäter wurden im Jahr 2013 mithilfe der Videoaufnahmen identifiziert (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 17/11475 fortführen)? Zu 3.: Eintrag von ermittelten Tatverdächtigen in einer Strafanzeige 2013 1.172 Eine automatisierte Erfassung, aufgeschlüsselt nach Verkehrsmitteln, erfolgt durch die Polizei nicht. Ob die zur Verfügung gestellten Videodaten als ent- scheidendes Beweismittel zur Identifizierung einer oder eines Tatverdächtigen dienten, kann nicht nachvollzogen werden. Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Zu berücksichtigen ist, dass sowohl im Jahr 2013 als auch gegenwärtig Videodaten grundsätzlich kein allein stehendes Beweismittel darstellen. Die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger setzt sich aus Personen zusammen, die durch Feststellungen am Tatort im Rahmen der Anzei- generstattung namhaft gemacht oder im Zuge von Nach- ermittlungen (z. B. Vernehmungen von Zeugen, Gegen- überstellungen) identifiziert werden können. In beiden Fällen, auch bei feststehenden Personalien von Tatverdächtigen, werden stets Videoaufzeichnungen zur Beweisführung angefordert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 083 2 4. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte im Jahr 2013 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war? Zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu Folgendes mit: In insgesamt 40 Fällen konnte im Jahr 2013 kein Bildmaterial geliefert werden, da die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war. Anzumerken ist hierbei, dass dieses nur die Anfragen sind, die der BVG AöR bekannt geworden sind. Wie oft tatsächlich Videodaten nach Ablauf der Frist notwendig gewesen wären, aber die Beamten aufgrund der Kenntnis über die 48 Stundenfrist gar keine Anfragen mehr stellen, ist der BVG AöR nicht bekannt. Berlin, den 25. Februar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)