Drucksache 17 / 13 090 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2014) und Antwort Belegungsbindung und Belegungspraxis in der Dreiserstraße 25 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass im Wohnhaus Dreiserstraße 25 in 12587 Berlin eine Wohnung für Rollstuhlfahrer bzw. Schwerbehinderte belegungsgebunden ist? Antwort zu 1: Mit Inkrafttreten des Bündnisses für so- ziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften am 4. September 2012 sind auf die Belegungsbindungen zugunsten gene- reller auf die gesamten Wohnungsbestände der städti- schen Wohnungsbaugesellschaften (auch der bisher unge- bundenen) vereinbarter Bindungen für die Laufzeit dieses Bündnisses verzichtet worden. Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhl- fahrer bzw. Schwerbehinderte werden weiterhin vorrangig diesem Personenkreis angeboten. Frage 2: Ist diese belegungsgebundene Wohnung der- zeit an eine Rollstuhlfahrerin oder einen Rollstuhlfahrer bzw. eine oder einen Schwerbehinderten vermietet? Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2 und 3: Nein. Für die Wohnung ist durch das zuständige bezirkliche Wohnungsamt zugunsten einer Familie mit Kindern eine Freistellung von der Belegungs- bindung erteilt worden. Berlin, den 04. Februar 2014 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)