Drucksache 17 / 13 101 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Manuel Heide (CDU) vom 23. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Serviceeinschränkungen bei der BSR Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be- rücksichtigt. 1. Ist dem Senat bekannt, auf welchen Touren die BSR in 2014 ihren Service dahingehend einschränken wird, dass die Abholung des Hausmülls nur noch im 14- tägigen Turnus statt wie bisher im wöchentlichen stattfin- den soll? Zu 1.: Betroffen von den veränderten Entleerungs- rhythmen sind Bereiche mit Siedlungsstruktur, d.h. mit überwiegend Ein- und Mehrfamilienhausstruktur. Nach den geltenden Leistungsbedingungen der BSR entschei- den diese u.a. über die Art und Häufigkeit der Abfallbe- hälterentleerungen unter Beachtung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten sowie der Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die BSR optimieren im Sinne niedriger und stetiger Entgelte regelmäßig die Tourenplanung der Müllabfuhr auch in den Siedlungsge- bieten. Dabei wird auch eine weitere sukzessive Anglei- chung der Entleerungsrhythmen in den Siedlungsberei- chen angestrebt. Bereits über 90% aller Einfamilienhaus- halte nutzen den kostengünstigen 14-täglichen Entlee- rungsturnus. 2. Welche Kostenvorteile ergeben sich für die BSR und inwieweit werden diese an die Kunden weitergege- ben? Zu 2.: Ein wesentliches Ziel der Touren-Optimierung ist, vor dem Hintergrund der Effizienz und des Umwelt- schutzes die Fahrwege der Müllsammelfahrzeuge so ge- ring wie möglich zu gestalten. Daher wird in den Sied- lungsbereichen ein durchgängig 14-täglicher Leerungs- turnus angestrebt. Dies bietet den Kundinnen und Kunden der BSR einen deutlichen Kostenvorteil, da die Entgelte für die 14-tägliche Leerung eines größeren Abfallbehäl- ters deutlich niedriger liegen, als die wöchentliche Lee- rung eines kleineren Abfallbehälters. 3. Welche Entschädigungen erhalten die Kunden für die Entsorgung bzw. die Neuanschaffung für die in Folge der veränderten Tonnengröße nicht mehr nutzbaren Müll- standsbehälter? Zu 3.: Bei der Umstellung von einer wöchentlichen Abfuhr auf eine 14-tägliche Abfuhr bei gleichzeitigem Wechsel auf einen größeren Behälter (60l auf 120l bzw. 120l auf 240l) ergibt sich für die jeweiligen Kundinnen und Kunden aktuell ein Kostenvorteil für die jährlichen Entleerungsgebühren der Hausmülltonne von ca. 38%. Die BSR beteiligen sich grundsätzlich nicht an den Kos- ten für die Gestaltung oder den Umbau von Behälter- standorten auf privaten Grundstücken. 4. Hält der Senat es für richtig, dass die Kunden, so- lange das Hausmüllmonopol der BSR besteht, keinerlei Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Entscheidung haben, sondern nur den eingeschränkten Service zur Kenntnis bekommen, der dann gegen sie durchgesetzt wird? Zu 4.: Die BSR stimmen grundsätzlich notwendige Veränderungen bei der Leistungserbringung vorab mit den betroffenen Kundinnen und Kunden ab. Im Übrigen leisten die Tourenplanungsoptimierungen der BSR einen wichtigen Beitrag zu den bundesweit anerkannt günstigen Entsorgungstarifen in Berlin. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2014)