Drucksache 17 / 13 102 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 23. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Erklärungsbedürftiges auf der Fischerinsel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die städtische Wohnungsbaugesellschaft Mitte – WBM - um Stellungnahme gebeten, die von dort in eige- ner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wieder- gegeben. Frage 1: Was ist der Grund dafür, dass die Müllab- wurfanlagen im Wohnhaus Fischerinsel 2 geschlossen werden sollen , während sie in allen anderen baugleichen Wohnhäusern auf der Fischerinsel nutzbar bleiben? Antwort zu 1: Die WBM hat als Wohnungsunterneh- men entsprechend Änderung der Berliner Bauordnung für ihre eigenen Bestände mit der Umsetzung zur Schließung der Müllabwurfanlagen in 2011 begonnen. Das Objekt Fischerinsel 2 war für das Jahr 2013 eingeplant. Mit der Umsetzung ist auch 2013 begonnen worden. Dem Senat liegen keine diesbezüglichen Informatio- nen über baugleiche Wohnhäuser auf der Fischerinsel vor. Frage 2: Warum hält die WBM die Schließung für zwingend erforderlich, während Berlinovo die Müllab- wurfanlagen weiterbetreibt und erklärt, dass sie keinen Grund dafür erkennen würde, den Wünschen der Mehr- heit der Mieter zu widersprechen, und die Restmüllkosten hier unter dem Berliner Durchschnitt liegen? Antwort zu 2: Nach Überzeugung der WBM kann im Objekt Fischerinsel 2 die Forderung des § 46 der Bauord- nung nach einer abfallrechtlichen Trennpflicht nur durch einen Abfallschacht an der Müllabwurfanlage nicht erfüllt werden. Ähnliches gilt für die Einhaltung der brand- schutzrechtlichen Belange. Zu Objekten der Berlinovo liegen hier keine Informa- tionen vor. Frage 3: Warum hat die WBM sich in der Rochstraße 9 (Windmühle) dem Mehrheitswillen der Eigentümerver- sammlung gebeugt und die geplante Schließung der dorti- gen Müllabwurfanlagen zurückgenommen? Antwort zu 3: Bei dem Objekt Rochstraße 9 handelt es sich um eine Wohneigentümergemeinschaft, die durch ein Tochterunternehmen der WBM als bestellter Verwalter betreut wird. Die Wohnungseigentümerinnen und Woh- nungseigentümer haben sich gegen die Schließung der Müllabwurfanlage ausgesprochen. Der Verwalter hat im Rahmen seiner Tätigkeit auf die geänderte Bauordnung hingewiesen. Frage 4: Wann und wie hat die WBM festgestellt, wie die Mieterinnen und Mieter zu einer geplanten Schließung der Müllabwurfanlagen stehen? Ist dem Senat bekannt, ob die WBM eine Befragung der Mieter/-innen vorgenom- men hat? Wenn eine solche Befragung vorgenommen wurde, mit welchem Ergebnis, wenn nicht, warum ist dies nicht geschehen? Frage 5: Wann hat die WBM die Mieter/-innen über ihr Vorhaben informiert, die bestehenden Müllabwurfan- lagen zu schließen und eine Unterfluranlage zur Müllent- sorgung zu errichten? Antwort zu 4 und 5: Die Änderung der Bauordnung regelt eindeutig die Schließung der Müllabwurfanlagen. Daher hat die WBM keine Mieterbefragungen dahinge- hend durchgeführt, ob die Mieterinnen und Mieter eine Schließung der Müllabwurfanlagen wünschen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und der Entwurf- splanung wurden die Mieterinnen und Mieter darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Müllabwurfanlage entspre- chend der Bauordnung geschlossen werden muss. Dies erfolgte mittels Serienbrief. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 102 2 Frage 6: Wann haben die Bauarbeiten zur Errichtung einer solchen Unterfluranlage vor dem Wohnhaus Fi- scherinsel 2 begonnen? Antwort zu 6: Die Arbeiten haben im IV. Quartal 2013 begonnen. Frage 7: Ist es zutreffend, dass die bereits begonnenen Bauarbeiten nach wenigen Tagen auf Initiative der Mie- ter/-innen gestoppt wurden und die Baustelle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt geschlossen ist, weil die Arbei- ten, die mehrere Meter in die Tiefe gehen, ohne Vorliegen einer Baugenehmigung und eines baustatischen Gutach- tens begonnen wurden, und wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Antwort zu 7: Wie die WBM mitteilt, ist es richtig, dass die Bauarbeiten wegen fehlender Baugenehmigung eingestellt wurden. Das von der WBM beauftragte Pla- nungsbüro hat im Vorfeld eine Anfrage beim zuständigen Bauamt bezüglich einer Baugenehmigung gestellt. Es wurde seitens des Bauamtes mitgeteilt, dass hierfür keine Baugenehmigung erforderlich sei. Erst nach dem die Mieterinitiative beim Bauamt vorgesprochen hat, ent- schied das Bauamt, dass die WBM einen entsprechenden Antrag zu stellen hat. Der Antrag liegt dem Bauamt zwi- schenzeitlich vor. Die Bewertung des Sachverhaltes er- folgt durch das zuständige Bauamt. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, dass die WBM in ei- nem Schreiben an die Mieter auf der Fischerinsel 2 darauf verwiesen hat, dass die Volkssolidarität bei Schließung der Müllabwurfanlagen die Aufgabe der Entsorgung für die Mieter/-innen mit körperlichen Einschränkungen übernehmen würde, die Volkssolidarität indes von einer solchen Zusagen keine Kenntnis hat und diese Aufgabe die Möglichkeiten der ehrenamtlichen Kräfte auch erheb- lich überfordern würde? Wie bewertet der Senat ggf. diesen missglückten Versuch der Problemlösung? Antwort zu 8: Wie die WBM mitteilt, ist von ihr ein derartiges Schreiben nicht verschickt worden. Frage 9: Wie bewertet der Senat die Aussage der Be- reichsleiterin Wohnen der WBM, Frau H., vom Novem- ber 2013 gegenüber Mieterinnen und Mietern, dass es sie nicht interessieren würde, was die Politik wolle, und kann der Senat ggf. Interpretationshilfe geben, ob hier von Frau H. der Stadtentwicklungssenator oder die Wahlkreisabge- ordnete oder keine/r von beiden gemeint sein könnte? Frage 10: Wie bewertet der Senat überdies, dass die o.g. Frau H. dem Einwurf, die Entscheidung zur Schlie- ßung der Müllschlucker gegen deutlich geäußerten Willen der Mieter durchzusetzen, mit dem Hinweis begegnete, dass die Häuser sich im Eigentum der WBM befänden? Sind aus Sicht des Senats diese Schlussfolgerung und ein solches „Eigentümerbewusstsein“ der WBM auf produktive Weise mit den Zielen und der Ausrichtung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft vereinbar? Antwort zu 9 und 10: Derartige Aussagen werden vom Senat nicht überprüft und auch nicht bewertet. Frage 11: Haben sich Aufsichtsrat der WBM oder ein- zelne Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem erfragten Vorgang beschäftigt, und wenn ja, mit welchem Ergeb- nis? Antwort zu 11: Der Aufsichtsrat der WBM ist von der Unternehmensleitung davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Müllabwurfanlagen gem. der Änderung der Bau- ordnung geschlossen werden. Frage 12: Warum hat die Pressesprecherin der WBM auf Nachfrage eines Journalisten im Dezember 2013 er- klärt, dass die Baugenehmigung für die Unterfluranlage Fischerinsel 2 vorliege, die Bauarbeiten aber gestoppt worden seien, weil bei der Arbeit ein historischer Brun- nen gefunden worden sei, und kann der Senat diese Aus- kunft bestätigen? Antwort zu 12: Wie die WBM mitteilte, basierten die Aussagen der Pressesprecherin des Unternehmens zum Thema Müllabwurfanlagen auf interne Missverständnisse zur aktuellen Sachlage. Frage 13: Unterstützt der Senat das Anliegen der WBM zur Schließung der Müllabwurfanlagen im Haus Fischerinsel 2? Antwort zu 13: Der Senat hat keine Veranlassung die rechtliche und faktische Bewertung der WBM zur Ände- rung der Bauordnung in Frage zu stellen. Berlin, den 07. Februar 201 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)