Drucksache 17 / 13 104 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 24. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Jugendberufsagentur und Arbeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Organisations- und Verantwortungs- struktur soll eine künftige Jugendberufsagentur (JBA) arbeiten? 2. Wird die Jugendberufsagentur eine eigene Rechts- person mit eigenem Haushalt? 3. Wenn nein, wer hat die Dienst- und Fachaufsicht? 4. Werden Maßnahmen aus Titeln des EP 09 in den Handlungsbereich einer Jugendberufsagentur eingehen? 5. Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Um- fang? 6. Wenn nein, aus welchen Haushalten wird die Tä- tigkeit einer Jugendberufsagentur in welchem Umfang zulasten welcher Bereiche gespeist? 7. Sind zusätzliche VZÄ in Bezirken oder Hauptver- waltung für die Arbeit einer JBA geplant? 8. Wenn ja, wo und wie viele? 9. Wenn nein, welche Dienstkräfte aus welchen Ver- waltungen und Institutionen werden dafür abgestellt und wer erledigt künftig deren dann liegen bleibende Arbeit? Zu 1. bis 9.: Der Entscheidung über die Frage, ob eine Jugendberufsagentur (JBA) zukünftig in Berlin eingerich- tet werden soll, liegen zwei Empfehlungen zugrunde: 1) Die Sonderkommission Ausbildungsplatzsituation und Fachkräftebedarf beim Regierenden Bürgermeister empfiehlt in der Sitzung vom 19.04.2013: „Das Land Berlin, die Regionaldirektion und die Wirtschafts - und Sozialpartner setzen eine Arbeitsgruppe ein, die aufbauend auf den Ansätzen der Bezirke, die Einrich- tung einer Jugendberufsagentur(JBA) in Berlin prüft und dazu ein Konzept und einen Zeitplan entwickelt. Die Arbeitsgruppe arbeitet ergebnisoffen. Sie erklärt, wie das Konzept einer Jugendberufsagentur ausgestaltet und um- gesetzt werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Sie klärt dabei auch, ob und wie das Landeskonzept Berufsorientierung mit den Auf- gaben einer Jugendberufsagentur verknüpft werden kann.“ 2) Abgeordnetenhaus Der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bil- dung und Frauen empfiehlt nach Beschlussprotokoll vom 5. September 2013: „Der Senat wird aufgefordert, eine Umsetzbarkeit der in Hamburg praktizierten Einrichtung der Jugendberufs- agenturen in Berlin zu prüfen, um für Jugendliche und junge Erwachsene einen besseren Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu gewährleisten. Ziel ist es, sowohl eine ganzheitliche und vernetzte Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch eine bessere und wirkungsvollere Betreuung zu erreichen. Darüber hinaus soll mit der Bün- delung von Akteuren und Ressourcen durch eine Jugend- berufsagentur eine höhere Transparenz über bestehende Angebote erreicht werden, der Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Institutionen der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und Jugendämtern oder Sozialäm- tern verbessert und so die Maßnahmen und Übergänge besser abgestimmt werden. Der Senat wird aufgefordert, notwendige Schritte für eine Umsetzung zu beschreiben und zu prüfen, welche gesetzlichen Änderungen, beispielsweise im Schulgesetz oder im Bereich der Jugendhilfe, notwendig sind. Dabei muss berücksichtigt werden, inwiefern Rückstände in der interkulturellen Öffnung durch eine neue Jugendberufs- agentur abgebaut und im Rahmen der Umsetzung berück- sichtigt werden können.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 104 2 Mit einer Auftaktveranstaltung zu dem Prüfprozess „Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen?!“ trafen sich am 28.10.2013 über 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken, den Agenturen für Arbeit, den Jobcen- tern/gE und der Jugendhilfe. Darüber hinaus waren Ver- treterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpart- ner sowie der Verbände der Berufsbildung, der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bunde- sagentur für Arbeit an dieser Veranstaltung beteiligt. Nach Vorstellung und Diskussion des Vorschlags zum weiteren Vorgehen wurde mit Vertreterinnen und Vertre- tern der Bezirke, der Agenturen für Arbeit sowie der Jobcenter/gE, der weiteren beteiligten Verwaltungen und der Wirtschafts- und Sozialpartner eine Landes- Arbeitsgemeinschaft (Landes-AG) eingerichtet, die am 22.11., am 3.12. und 12.12.2013 zusammentrat. In den darauf folgenden drei Sitzungen der Landes- AG wurde eine Kombination von induktivem und deduk- tivem Vorgehen zur Prüfung der Umsetzungsoption einer Jugendberufsagentur in Berlin gewählt: Neben der Analy- se der in Hamburg umgesetzten Form einer Jugendberufs- agentur wurde die Ausgangssituation in Berlin analysiert und darauf aufbauend die ersten Eckpunkte eines aus Sicht der beteiligten Fachvertreterinnen und Fachvertreter realisierbaren Konzepts einer JBA Berlin entwickelt. Darüber hinaus war es notwendig, die dafür nötigen Er- folgsfaktoren und die Gelingensbedingungen auf einer vergleichenden Ebene zur Hamburger Jugendberufsagen- tur und den erreichten Umsetzungsständen einer regiona- len Koordinierung des Überganges Schule/Beruf in Berlin zu formulieren. Am 22.01.2014 wurde der Prüfbericht vorgestellt. Ein breiter Konsens aller Akteure der Berufsbildung im Land wurde in Reaktion auf die Ergebnisse des Berichts deut- lich: Die Einrichtung der Jugendberufsagentur in Berlin ist sinnvoll und zweckmäßig. Zurzeit wird die Empfehlung der Landes-AG in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen politisch bewertet und eine Vorlage für die Son- derkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräftebedarf “ beim Regierenden Bürgermeister vorbereitet. 10. Welche Aufgaben und welche Verantwortung übernimmt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in einer künftigen JBA Zu 10.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) ist von Anfang an an den Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung einer JBA betei- ligt gewesen und konnte so auch ihre Vorstellungen in den Prüfprozess einbringen. Für die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist das Thema „Fachkräftesicherung “ von besonderer Bedeutung. In einem zukünftigen Planungsprozess für die konkrete Ausgestaltung einer Jugendberufsagentur sieht die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eine wesentliche Aufgabe darin, Kernelemente der Fachkräftesicherung in den lan- desweiten Kooperationsstandards zu verankern. Jugendli- che in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen und damit die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, sind prioritäre Ziele der JBA, damit können wichtige arbeitsmarktpoliti- sche Leitideen realisiert werden. Die Wege in die Ar- beitswelt müssen so gestaltet werden, dass sich allen Jugendlichen gute Zukunftsperspektiven eröffnen. Die Abstimmung zur Konzepterstellung zur Errich- tung der JBA erfolgte in engem Zusammenwirken mit der SenArbIntFrau. Eine Vertrauens- und Beteiligungskultur ist durch die Projektorganisation mit der Einbindung der berufsbildungspolitischen und arbeitsmarktpolitischen Akteure unmittelbar gewährleistet. Die differenzierte Maßnahmeplanung und die Einbin- dung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bleiben einer optionalen Projektphase nach einer Entscheidung für die Umsetzung vorbehalten. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)