Drucksache 17 / 13 107 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 24. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Neuorganisationsprozesse in der Jugendstrafanstalt: Mehr Verwaltung und weniger Resozialisierungsarbeit mit den Insassen wagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen werden in der Jugendstrafanstalt zur Umsetzung der Stellenkürzungsvorgaben im Haus- haltsplan 2014/2015 in den Jahren 2014 und 2015 plan- mäßig abgebaut? 2. Wie stellt sich die Stellenausstattung nach Plan in der Jugendstrafanstalt Berlin für 2013, 2014 und 2015 dar und wie war die reale Stellenbesetzung im Vergleich dazu 2013 (bitte differenzieren nach Leitungsbereich ab A 12, Verwaltungsstellen, Psycholog*innen, Sozialarbei- ter*innen, Allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst)? Zu 1. und 2.: Die Ergebnisse der im 1. Halbjahr 2013 durchgeführten Organisationsbetrachtung der Jugend- strafanstalt Berlin und der damit verbundenen Personal- bedarfsberechnung werden erst im Haushalt 2016/2017 umgesetzt. Insofern entspricht die Stellenausstattung in den Jahren 2014/2015, bis auf die zur Finanzierung der Justizvoll- zugsanstalt (JVA) Heidering verlagerten Stellen, im We- sentlichen der Stellenausstattung des Jahres 2013. Stel- lenkürzungsvorgaben konnten im Haushalt 2014/2015 noch nicht umgesetzt bzw. berücksichtigt werden. Damit einhergehend greifen die strukturellen Verände- rungen in der Jugendstrafanstalt Berlin erst im Jahr 2016. Gegebenenfalls besteht die Notwendigkeit, Teile der angestrebten Struktur vor 2016 umzusetzen. Dieses wird derzeit, unter Berücksichtigung der stellenwirtschaftli- chen Möglichkeiten in 2014/2015, geprüft. Hinsichtlich der geplanten Veränderungen in Lei- tungsbereichen verweise ich auf meine Antwort zu 4. Die reale Stellenbesetzung in den Jahren 2013 (Stich- tag 1.12.2013) und 2014 (Stichtag 1.02.2014) ist zum besseren Verständnis den jeweiligen Stellenplänen in der folgenden Übersicht gegenübergestellt: Besoldung Stellen besetzte Stellen Stellen besetzte Stellen Bezeichnung EntgeltGruppe 2013 am 01.12.13 2014 am 01.02.14 Leitende/r Regierungsdirektor/in A 16 1,000 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/-in A 15 1,000 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A 14 1,000 1,000 0,000 0,000 Obersozialrätin/-rat A 14 1,000 1,000 1,000 1,000 Rektor/-in A 14 1,000 1,000 1,000 1,000 Regierungsrätin/-rat A 13 1,000 1,000 1,000 0,000 Sozialrätin/-rat A 13 2,000 2,000 2,000 2,000 Justizverwaltungsoberamtsrätin/-rat A 13 S 1,000 1,000 1,000 1,000 Sozialoberamtsrätin/-rat A 13 S 1,000 1,000 1,000 1,000 Lehrer/-in A12-A13 1,000 1,000 1,000 1,000 Justizverwaltungsamtsrätin/-rat A 12 1,000 1,000 1,000 1,000 Sozialamtsrätin/-rat A 12 3,000 3,000 2,000 2,000 Justizverwaltungsamtfrau/-mann A 11 4,000 4,000 4,000 4,000 Justizvollzugsamtfrau/-mann A 11 4,000 4,000 4,000 4,000 Sozialamtfrau/-mann A 11 6,000 6,000 5,000 3,000 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 107 2 Justizverwaltungsoberinspektor/-in A 10 5,000 5,000 5,000 5,000 Sozialoberinspektor/-in A 10 16,000 15,000 15,000 13,000 Justizverwaltungsinspektor/-in A 9 2,000 2,000 2,000 2,000 Betriebsinspektor/-in mit Amtszulage A 9 Z 2,000 2,000 2,000 2,000 Justizverwaltungsamtsinspektor/-in mit Amtszulage A 9 Z 1,000 1,000 1,000 1,000 Justizvollzugsamtsinspektor/-in mit Amtszulage A 9 Z 16,000 16,000 15,000 15,000 Oberin/Pflegevorsteher mit Amtszulage A 9 Z 1,000 1,000 1,000 1,000 Betriebsinspektor/-in A 9 S 4,000 4,000 4,000 4,000 Justizverwaltungsamtsinspektor/-in A 9 S 2,000 2,000 2,000 2,000 Justizvollzugsamtsinspektor/-in A 9 S 34,000 34,000 35,000 35,000 Oberschwester/-pfleger A 9 S 3,000 3,000 3,000 3,000 Abteilungsschwester/-pfleger A 8 5,000 5,000 4,000 4,000 Hauptwerkmeister/-in A 8 9,000 9,000 9,000 9,000 Justizverwaltungshauptsekretär/-in A 8 4,000 4,000 6,000 6,000 Justizvollzugshauptsekretär/-in A 8 85,500 85,500 125,000 125,000 Justizverwaltungsobersekretär/-in A 7 5,000 4,000 1,300 1,000 Justizvollzugsobersekretär/-in A 7 148,000 148,000 73,000 73,000 Oberwerkmeister/-in A 7 7,000 4,000 7,000 4,000 Summe 378,500 373,500 336,300 328,000 Tarifbeschäftigte/-r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E 13 12,500 12,500 12,500 11,500 Tarifbeschäftigte/-r (Lehrkraft) E 13 3,000 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/-r E 9 3,000 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/-r E 6 2,000 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/-r E 4 1,000 1,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/-r E 3 1,000 1,000 0,000 0,000 Summe 22,500 21,500 21,500 19,500 3. Wie verändert sich die Quote sozialarbeiterischer, psychologischer und allgemeiner vollzugsdienstlicher Betreuung der Insassen der Jugendstrafanstalt bezogen auf die Zahl der Haftplätze in den Jahren 2014 und 2015 im Vergleich zum Jahr 2013 (bitte aufschlüsseln nach Neuzugangsbereich, Drogenbereich, U-Haft-Bereich und den Häusern und Wohngruppen des allgemeinen Jugend- strafvollzugs)? Zu 3.: Im Zuge der Organisationsbetrachtung wurden erstmals Betreuungsschlüssel bzw. Fallzahlen für die Fachdienstkräfte in allen Bereichen der Jugendstrafanstalt festgelegt. Orientiert an der Belegungsfähigkeit wurden Fallzahlen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in den einzelnen Bereichen der Jugendstrafanstalt festgelegt. In den vorangegangenen Jahren gab es keinen festge- legten Betreuungsschlüssel. Die Anzahl der zu betreuen- den Insassen für die Fachdienste richtete sich grundsätz- lich nach der Belegungsfähigkeit, den räumlichen Gege- benheiten der Unterbringungsbereiche (Wohngruppen) sowie nach Schwerpunktsetzung für das unterschiedliche Klientel. Eine direkte vergleichbare Abbildung der bisherigen tatsächlichen Betreuungsdichte zu den folgenden (ab 2016) festgelegten Betreuungsschlüsseln ist daher nicht darstellbar. Als Orientierung kann daher nur eine Durch- schnittszahl der als Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter eingesetzten Fachdienste, bezogen auf die frühere Bele- gungskapazität (ohne Sozialtherapie) angegeben werden. Die Belegungskapazität im Jahr 2012 (Vollauslastung) lag bei 472 Haftplätzen. Hierfür waren im Gruppenleiter- dienst am 01.01.2012 23 Fachdienstkräfte eingesetzt. Rein rechnerisch ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Betreuungsschlüssel von 1 : 21. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 107 3 Der geplante Betreuungsschlüssel ab 2016 stellt sich - wie folgt - dar: Bereich I (Jugendstrafgefangene - 182 Haftplätze) 1 : 23 Bereich II (Untersuchungshaft, Zugangsbereich - 144 Haftplätze) 1 : 29 Bereich Sozialtherapie (48 Haftplätze) 1 : 10 Drogenfachbereich (80 Haftplätze) 1 : 24 Durch diese Festlegung und durch den Rückgang der Belegung in der Jugendstrafanstalt wird die Zahl der Stellen für Fachdienste (Sozialarbeiterin- nen/Sozialarbeiter und Psychologinnen/Psychologen) von gegenwärtig 36 zum 01.01.2016 auf 25,5 verringert. Gleichzeitig wird in der Jugendstrafanstalt die sogenannte Mitarbeiterin/der sogenannte Mitarbeiter bei der Grup- penleiterin/beim Gruppenleiter eingeführt. Das heißt Mitarbeitende des Allgemeinen Vollzugsdienstes werden verstärkt in die Behandlungsarbeit einbezogen. Dadurch wird der Allgemeine Vollzugsdienst in seinen Kompeten- zen gestärkt und die Fachdienstkräfte können sich auf ihre sozialpädagogischen bzw. psychologischen Kernaufgaben konzentrieren. Dieses Modell wird in anderen Anstalten bereits erfolgreich praktiziert. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der festgesetz- te Betreuungsschlüssel in der Jugendstrafanstalt deutlich höher ist, als im Erwachsenenvollzug. Hier ist gegenwär- tig im Männerstrafvollzug grundsätzlich ein Verhältnis von 1 : 36 vorgesehen. Eine Veränderung der Quote allgemeiner vollzugs- dienstlicher Betreuung der Insassen der Jugendstrafanstalt ab 2016 erfolgt nicht. 4. Welche Veränderungen sind im Leitungsbereich der Jugendstrafanstalt stellenmäßig und organisatorisch ge- plant? Welche Gründe gibt es hierfür? Insbesondere: Welchen Hintergrund hat die Einrichtung von Bereichs- leitungsstellen als zwischengelagerte Leitungsfunktion und eines Steuerungsdienstes, und welche konkrete Arbeit mit den Inhaftierten der Jugendstrafanstalt wird von den Angehörigen des geplanten erweiterten Leitungsbereichs noch geleistet werden? Zu 4.: Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter haben sich zusammen mit der Leitung der Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen einer Klausurtagung im November 2012 einvernehmlich darauf verständigt, künftig ein System zur fortlaufenden organisatorischen Betrachtung aller Anstal- ten einschließlich entsprechender Personalbedarfsüber- prüfungen einzurichten. Mit diesem Verfahren sollen für alle Anstalten vergleichbare - nicht identische - Organisa- tionsstrukturen sowie Personalbedarfsberechnungen nach gleichen, sachgerechten und transparenten Kriterien etab- liert werden. Auf Grundlage dieser Entscheidung hat eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie aus allen Vollzugsanstalten im 1. Halbjahr 2013 die Ju- gendstrafanstalt analysiert. Die Aufbauorganisation der Jugendstrafanstalt ist ge- bunden an die gesetzlichen Grundsätze des Verwaltungs- reform-Grundsätze-Gesetz (VGG), § 2 Binnenstruktur. Das Organigramm ab 01.01.2016 konkretisiert und inten- siviert diese Vorgaben unter Beachtung einer weitgehen- den Trennung zwischen den Kernaufgaben des Vollzuges und den sogenannten Querschnittsaufgaben des Bereiches Service sowie der Implementierung eines Steuerungs- dienstes - Stabsfunktion - zur Beratung und Unterstützung der Behördenleitung im Sinne des § 2 Abs. 4 VGG. Stellenmäßig auf der Ebene der Behördenleitung (An- staltsleiterin/Anstaltsleiter, Vollzugsleite- rin/Vollzugsleiter, Leiterin/Leiter, Service) gibt es keine Veränderung. 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Öffent- lichkeitsarbeit (Bewertungsvermutung A 12) und 1 VZÄ für Steuerungsdienst (Bewertungsvermutung A 12) sind der Anstaltsleiterin bzw. dem Anstaltsleiter als Stabsfunk- tionen zugeordnet. Der Bereich Service wird in einer 4-Säulen Struktur neu gestaltet: Personal Leitung Bewertungsvermutung A 12 Innere Dienste Leitung Bewertungsvermutung A 11 Finanzen Leitung Bewertungsvermutung A 11 Gesundheitsorientiertes Personalmanagement Leitung Bewertungsvermutung A 12 Die Anzahl der in diesem Bereich eingesetzten Dienstkräfte des Verwaltungsdienstes verringert sich ab 2016. Die Bewertung der Stellen der mit Leitungsfunktio- nen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgt den vergleichenden Bewertungen der bereits betrachteten Anstalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 107 4 Die Jugendstrafanstalt verfügt bereits jetzt über die zwischengelagerten Leitungsfunktionen der Bereichsleite- rinnen und Bereichsleiter für die Bereiche Untersu- chungshaftvollzug, Zugangsabteilung, Sozialtherapie und Drogenfachabteilung. Lediglich für den Bereich des ge- schlossenen Jugendstrafvollzuges ist im Ergebnis der Betrachtung als konsequente, logische Folge eine Be- reichsleitung vorzusehen. Durch die Zusammenführung der Bereiche U-Haft und Zugang bleibt es jedoch bei einer Gesamtzahl von 4 Bereichsleitungen für die Jugend- strafanstalt. Die Verlagerung der Verantwortung in die Bereiche und Fachdienststellen für die Ressourcen Personal, Finan- zen und Organisation im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung bedingt eine adäquate dem Verantwortungsbereich entsprechende Personalausstat- tung mit angemessener Besoldung bzw. Entgelt. Konkret bedeutet dies, dass die Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter zwar nicht unmittelbar mit der Behand- lung und Betreuung der Inhaftierten betraut sind aber künftig maßgebliche Entscheidungskompetenzen von übergeordneter Bedeutung vor Ort selbstständig zu treffen haben. 5. In welchem Umfang und mittels welcher Vorgaben und Regularien ist die Betreuung der Inhaftierten in den verschiedenen Bereichen der Jugendstrafanstalt durch Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen an den Wo- chenenden und Feiertagen gesichert? Zu 5.: Die Arbeitszeit der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter basiert auf der Grundlage einer zwischen dem Personalrat und der Anstalt geschlossenen Gleitzeit- vereinbarung. Derzeit ist es den Fachdiensten gestattet, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit am Wochenen- de oder an einem Feiertag zu erbringen und dafür in der darauf folgenden Woche entsprechend dem Dienst fern- zubleiben. Hinsichtlich der künftigen Arbeitszeitregelungen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diagnostik und des Psychologischen Dienstes sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern hat die Jugend- strafanstalt den Auftrag, feste Spätdienste einzurichten. Pro Haus sollen 2 x wöchentlich Arbeitszeiten bis 19:30 Uhr verbindlich geregelt werden. Ferner sind Wochen- enddienste und Feiertagsdienste aufgrund von konzeptio- nellen Rahmenbedingungen zu prüfen und ggf. festzule- gen. Ziel ist, eine den Vorgaben entsprechende Regelung noch bis zum 30.06.2014 zu vereinbaren. 6. Wie wird gewährleistet, dass das Arbeits- und Aus- bildungsangebot in der Jugendstrafanstalt regelmäßig auf die Tauglichkeit anhand der tatsächlichen Arbeitsmarkt- bedarfe und Veränderungen in der Berufsbildersituation in Berlin überprüft wird und wie wird gegebenenfalls mit Veränderungen im Rahmen der Möglichkeiten der Ju- gendstrafanstalt reagiert? Welche Veränderungen sind diesbezüglich in den vergangenen 5 Jahren vorgenommen worden (bitte aufgliedern nach Ausbildungsplätzen und Ausbildungsgängen)? Zu 6.: Die Vorgehensweise zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausstattung an Bildungs-, Qualifizie- rungs- und Arbeitsangeboten ist in den Nrn. 2, 10, 11 sowie 49 der Geschäftsordnung für die Beschäftigung und Qualifizierung sowie die Arbeitsverwaltungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin vom 16.06.2010, verbindlich auch für die Jugendstrafanstalt Berlin, geregelt. Der jährlich gemäß Nr.10 zu aktualisie- rende sogenannte Arbeitsplatzkatalog der Anstalt wird regelmäßig an die sich verändernden Beschäftigungs- und Qualifizierungsbedarfe angepasst. In den nachgefragten letzten 5 Jahren sind bekannter- maßen die Inhaftiertenzahlen in der Jugendstrafanstalt kontinuierlich von über 500 Gefangenen 2008 auf aktuell knapp über 300 Gefangene zurückgegangen. Die durch- schnittliche Beschäftigungsquote hat sich von 85 % im Jahr 2008 auf aktuell knapp über 90 % erhöht. Der Ar- beitsplatzkatalog musste entsprechend quantitativ von intern 380 auf 290 Plätze angepasst werden; ergänzt durch Beschäftigung/Qualifizierung im Freigang oder im Ein- zelfall in der benachbarten JVA Plötzensee (z. B. Ausbil- dung in der Kfz-Werkstatt oder dem Küchenbetrieb) und der JVA Tegel (Realschulkurs). Die Überarbeitung des Arbeitsplatzkatalogs erfolgte seit Herbst 2013 im Kontext der umfänglichen Organisa- tionsbetrachtung der gesamten Jugendstrafanstalt. Ihr ging eine ausführliche Effizienzbetrachtung aller Bildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Anstalt sowie eine flächendeckende Bedarfsermittlung unter Einbezug der Wohngruppenbereiche und der Leite- rinnen und Leiter aller Beschäftigungsmaßnahmen vo- raus. Auch wurde die Agentur für Arbeit (Arbeitgeberser- vice, Berufsberaterin/Berufsberater) als ständige Bera- tungsinstanz in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Im Ergebnis wurden 3 vollzeitliche Qualifizierungsmaß- nahmen externer Bildungsträger zum Jahresende 2013 nicht verlängert. Weitere Veränderungsoptionen im Ergebnis der Orga- nisationsbetrachtung im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen werden derzeit mit den Verantwortlichen der Jugendstrafanstalt Berlin diskutiert. Berlin, den 11. Februar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)