Drucksache 17 / 13 109 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 24. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Jugendberufsagentur und Datenschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert hat nach Einschätzung des Senats die Weitergabe personengebundener Daten im System der geplanten Jugendberufsagentur und mit wel- cher Zielstellung soll sie erfolgen? 2. Welche rechtlichen Grundlagen werden durch die geplante Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten an die Beteiligten der Jugendberufsagentur berührt? 3. Ist die datenschutzrechtliche Relevanz der Einführung einer Jugendberufsagentur geprüft worden und wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? 4. Welche Stellungnahme hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin zu datenschutzrechtlichen Fragen einer Jugendberufsagentur abgegeben und zu welcher Einschätzung kommt er? 5. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat nach juristischer Prüfung bei der Einführung einer Jugend- berufsagentur hinsichtlich des Datenschutzes und welche Gesetzesänderungen sieht er vor? 6. Ab welchem Alter sollen die persönlichen Daten von Jugendlichen/jungen Erwachsenen für welche Zwe- cke der Jugendberufsagentur erfasst werden? 7. Bis wann bzw. bis zu welchem Alter sollen die Daten junger Menschen erfasst, gespeichert und mit wel- chem Ziel verarbeitet und weitergegeben werden? 8. Wer soll Zugriff auf die Daten haben und mit jeweils welcher Zielstellung soll dies ermöglicht werden? 9. Welche Stelle soll die Daten erfassen, speichern, bearbeiten und weitergeben und welche Kompetenzen und personellen und finanziellen Ressourcen sind dafür erforderlich? Wer trägt welche Kosten? 10. Wer soll Zugriff auf die Daten haben und wie sind diese vor dem Zugriff weiterer Perso- nen/Einrichtungen/Behörden geschützt? 11. Ist gesichert, dass Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten eine echte Wahlmöglichkeit haben und jederzeit, z.B. bei Erreichen des 18. Lebensjahres, ihr personelles Selbstbestimmungsrecht ausüben, also ihre Einwilligung zur Speicherung und zum Umgang mit ihren Daten widerrufen können? 12. Wird der Senat vor Einführung einer Jugendberufsagentur die betroffenen Personen sowie deren El- tern umfassend über den Datenschutz und ihre Rechte aufklären und ihnen in jedem Falle ein Wahlrecht einräu- men und wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 12.: Vom 22.11.2013 bis zum 12.12.2013 hat eine Arbeitsgruppe (AG) mit 33 Expertinnen und Exper- ten der für die Beratungs- und Unterstützungssysteme zuständigen Verwaltungen dreimal getagt, um den Prüf- auftrag der Sonderkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräftebedarf“ beim Regierenden Bürgermeister umzusetzen: „Das Land Berlin, die Regionaldirektion und die Wirtschafts- und Sozialpartner setzen eine Arbeitsgruppe ein, die aufbauend auf den Ansätzen der Bezirke, die Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in Berlin prüft und dazu ein Konzept und einen Zeitplan entwickelt. Die Arbeitsgruppe arbeitet ergebnisoffen. Sie erklärt, wie das Konzept einer Jugendberufsagentur ausgestaltet und umgesetzt werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Sie klärt dabei auch, ob und wie das Landeskonzept Berufsorientierung mit den Aufgaben einer Jugendberufsagentur verknüpft werden kann.“ Dazu liegt ein Prüfbericht mit Hinweisen zum Organi- sationskonzept der für Berlin passenden Eckpunkte einer Jugendberufsagentur, der damit erreichbaren Ziele und der nötigen Gelingensbedingungen inklusive entspre- chender Ressourcen für die Projekt- und Umsetzungs- phase vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 109 2 Detailfragen zur Prozessgestaltung und insbesondere zu Fragen der rechtskreisübergreifenden Datenweiter- gabe, um die individuellen Verbleibmuster bis zur Ein- mündung in Arbeit oder Ausbildung bewerten zu können, sind noch nicht bearbeitet worden. Für diese Frage gibt es zwei Gestaltungsvarianten, wobei die eine auf eine frei- willige Datenweitergabe der Jugendlichen mit ihren Er- ziehungsberechtigten setzt, um ein passgenaues Qualifi- zierungsangebot im Spektrum aller Anbieter zu bekom- men, die andere auf die Erfassung der Daten bis zum Alter von 21, um auch ohne Einwilligung Qualifizie- rungsverläufe abbilden zu können. Bisher ist lediglich geprüft, ob ein zu Hamburg analo- ges Verfahren in Berlin rechtlich umsetzbar ist. Dies ist grundsätzlich möglich. Im Mittelpunkt der Arbeit der AG stand jedoch, ob in Berlin eine Zustimmung aller betei- ligten Akteure zu einem Kooperationsverbund – nicht für eine neue Verwaltungsstruktur - für eine Jugendberufs- agentur zu erreichen ist. Im Weiteren stellt der Prüfbericht die einzelnen Empfehlungen zusammen. In einer bevorstehenden Projektphase werden alle da- tenschutzrechtlichen Einzelfragen dann ausführlich be- handelt werden. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)