Drucksache 17 / 13 111 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 24. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2014) und Antwort Jugendberufsagentur und der Übergangsbereich (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert hat die Gruppe der jungen Menschen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, bisher nicht in Ausbildung oder Beruf eingemündet sind und aufgrund vielfältiger individueller Probleme große Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben im Rahmen des Konzeptes für eine Berliner Ju- gendberufsagentur? Zu 1.: Gemäß dem Prüfbericht zu den Umsetzungsop- tionen einer Jugendberufsagentur soll diese Gruppe im Fokus der Jugendberufsagentur Berlin stehen. Bei einer zielgenauen Implementierung von Beratungs- und Unter- stützungsprozessen im Rahmen einer Jugendberufsagen- tur würde es gerade darauf ankommen, möglichst früh- zeitig und damit präventiv wirksam zu werden, so dass noch während der allgemein bildenden Schulpflichtphase den Jugendlichen geeignete Angebote gemacht werden kön- nen, die spätere Abbrüche und unnötige Verlängerun- gen der Verbleibzeit im Übergangsbereich reduzieren helfen. Dazu gehören insbesondere auch Formen des Praxislernens an den Integrierten Sekundarschulen, die mit mehr Übergangschancen in betriebliche Ausbildung oder dualisierte Ausbildungsvorbereitung verknüpft wer- den sollen. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Zahl der jungen Menschen, die sich gegenwärtig in Berlin im sog. Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung befinden? Zu 2.: Nach einer Auswertung verschiedener Statisti- ken der Agentur für Arbeit und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg durch die Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) ergeben sich folgende Werte: Übergangsbereich als Hinführung zu Ausbildung Stand 16.01.2014 Schulische Berufsvorbereitungsangebote (BQL, einj. Berufs- fachschule, Schulversuch Integrierte Berufsausbildungsvorbe- reitung) 5037 Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54a SGB III 420 Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) nach § 51 SGB III und Ausbildung in Sicht von SenArbIntFrau 1932 Freiwilligendienste und Bundeswehr 2785 Berufsorientierung und Berufsvorbereitung nach § 13 SGB VIII (Stichtag 31.12.2012) 203 Daten zu den „Aktivierungshilfen“ nach SGB II sind hier nicht aufgeführt. 3. Wie groß ist die durchschnittliche Verweildauer der unter 2. erfragten jungen Menschen im Übergangsbe- reich? 4. Wie viele und welche Maßnahmen werden im Übergangsbereich im Durchschnitt von jungen Menschen durchlaufen und wie viele dieser Maßnahmen enden mit einem qualifizierten und anschlussfähigen Abschluss? 5. Wie viele junge Menschen aus dem Übergangsbereich münden im Durchschnitt in eine reguläre Ausbil- dung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 111 2 6. Wie viele junge Menschen durchlaufen sog. „Maßnahmekarrieren“ ohne jede Perspektive und verbleiben in Arbeitslosigkeit? Zu 3., 4., 5. und 6.: Weil die Förderträger keine indi- vidualisierbaren Daten austauschen, ist eine Verbleib- dauer statistisch bisher nicht erfassbar. Erst eine Jugend- berufsagentur mit dem konzertierten Unterstützungsprin- zip entlang der Bildungsbiografien der Jugendlichen und jungen Erwachsenen könnte diese wichtige datengestützte Analyse ermöglichen. 7. Wie viele sog. „Altbewerber/-innen“ gab es nach Kenntnis des Senats bei den Bewerbungen zum Ausbil- dungsjahr 2013/14 und wie viele von ihnen erhielten einen Ausbildungsvertrag? Zu 7.: In den zusammengeführten Daten von der Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zu dem Ausbildungsmarkt in Berlin wurden in der Fassung vom 16.01.2014 16.280 „Altnachfragerinnen und Altnachfrager “ aufgeführt. Eine systematische Verbleibverfolgung ist aus den oben aufgeführten Gründen nicht möglich. 8. Wie teuer ist der Berliner Übergangsbereich, wer finanziert ihn in jeweils welchem Umfang und wer er- bringt die angebotenen Leistungen? Zu 8.: Eine förderkreisübergreifende Kostenaufstel- lung unter Berücksichtigung von schulischen Angeboten (SGB II, III und VIII), auch unter Einschluss von Ange- boten für junge Menschen mit Rehabilitationsstatus, ist bisher nicht erfolgt. Auch hier würde der Ressourcenan- satz einer Jugendberufsagentur die Transparenz erhöhen. 9. Ist die Leistungsfähigkeit des Berliner Übergangsbereichs geprüft worden und wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den vorliegenden Ergebnissen einer Prüfung des Über- gangsbereichs und welchen konkreten Handlungsbedarf leitet er daraus im Hinblick auf sein Konzept für eine Jugendberufsagentur in Berlin ab? Zu 9. und 10.: Nein, eine Gesamtevaluation liegt nicht vor. Berlin, den 26. Februar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)