Drucksache 17 / 13 115 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 28. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2014) und Antwort „Wer sitzt eigentlich im Begleitausschuss für die Strukturfondsförderung?“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. „Wie setzt sich der Berliner Begleitausschuss (BGA) nach Art. 63 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006 zusammen? 2. Welche „Wirtschafts- und Sozialpartner“ sowie welche „Vertreter der Zivilgesellschaft“ wurden in den BGA der letzten Förderperiode berufen, und warum? Welche grundsätzlichen Überlegungen, insbesondere auch berlinspezifischer Natur, liegen der Zusammenset- zung zugrunde? 3. Welche „Wirtschafts- und Sozialpartner“ sowie welche „Vertreter der Zivilgesellschaft“ gehören dem Ausschuss in dieser Förderperiode an? Zu 1. bis 3.: Der Berliner Begleitausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:  Referatsleitung „Europäische Strukturfondsförderung “  Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)  Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF)  eine Vertreterin oder ein Vertreter der für das Thema Chancengleichheit zuständigen Senatsver- waltung für Frauen  eine Vertreterin oder ein Vertreter der für das Thema Nachhaltigkeit zuständigen Senatsverwal- tung für Umwelt  eine Vertreterin oder ein Vertreter der für das Thema Integration und Migration zuständigen Se- natsverwaltung für Integration  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  Bundesministerium für Arbeit und Soziales  Bundesministerium der Finanzen  Europäische Kommission  Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin  Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.  Die Handwerkskammer Berlin  Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk BerlinBrandenburg  Senatskanzlei  Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen  Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales  Senatsverwaltung für Inneres und Sport  Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz  Senatsverwaltung für Finanzen  zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Berliner Bezirke und  eine Vertreterin oder ein Vertreter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit  die Umweltverbände  die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin  die Frauenverbände  die Verbände zur Umsetzung der Agenda 21  der Landessportbund  die Technologiestiftung Berlin  der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen . Für die Förderperiode ab 2014 ist geplant, zusätzlich je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Katholischen und der Evangelischen Kirche aufzunehmen. 4. Nach welchen Verfahren wird die grundsätzliche Zusammensetzung des BGA bestimmt? Wer entscheidet über die Zusammensetzung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 115 2 Zu 4.: Grundsätzlich besteht ein uneingeschränktes Vorschlagsrecht der Begleitausschussmitglieder, abge- stimmt wird im BGA auf der Grundlage der geltenden Verordnungen. 5. Sieht der Senat in der gegenwärtigen Zusammen- setzung von Akteuren und Interessen alle notwendigen gesellschaftlichen Gruppen und Interessen repräsentiert? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Ja, die Zusammensetzung ist repräsentativ und hat sich auch im Land Berlin bewährt. Vorschläge für Mitgliederbenennungen wurden nicht unterbreitet, werden allerdings angesichts der bereits bestehenden Größe von 118 Mitgliedern auch nicht angestrebt. Die Arbeitsfähig- keit des BGA muss gewährleistet sein. 6. Wie wird künftig die Arbeit des Begleitausschus- ses öffentlich gemacht? (das letzte veröffentlichte Proto- koll auf der Webseite ist vom Juni 2012) Zu 6.: Die Arbeit des Begleitausschusses wird - wie bisher - auf der Webseite der Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung dokumentiert werden. Dort werden auch die Sitzungsprotokolle nach der Ge- nehmigung durch den BGA veröffentlicht. Da der BGA nur ein bis zwei Sitzungen im Jahr vorsieht, kann dies zu einer entsprechenden Verzögerung der Veröffentlichung führen. 7. Ist der BGA in die Konzeption und Entwicklung der Operationellen Programme für die Förderperiode ab 2014 eingebunden? Wenn ja, wie? Zu 7.: Ja, die BGA-Mitglieder der Förderperiode 2007 bis 2013 sind zunächst an fondsspezifischen Workshops und Arbeitsgruppen beteiligt, nach der Genehmigung der Operationellen Programme durch die Kommission erfolgt die förmliche Konstituierung des BGA für die Förderpe- riode ab 2014. Dies wird voraussichtlich im 2. Quartal 2014 erfolgen. Berlin, den 13. Februar 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)