Drucksache 17 / 13 118 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 27. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2014) und Antwort Würdigung des ehrenamtlichen Engagements des THW im Hochwassereinsatz 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mitglieder hat das Technische Hilfswerk (THW) in Berlin insgesamt? 2. Wie viele dieser Mitglieder arbeiten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin? Zu 1. und 2.: Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit ca. 80000 Mitgliedern. Die Zahl der Mitglie- der der einzelnen Ortsverbände wird allerdings beim THW nicht zentral erfasst. Die Mitgliederzahl sowie die Zahl in Berlin sind dem Senat nicht bekannt 3. Wie viele Berliner Mitglieder des THW waren während des Hochwassers 2013 im Einsatz? 4. Wie viele Mitglieder des THW mussten hierfür als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes freigestellt werden? Zu 3. und 4.: Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. 5. In welchem Umfang wurden der Einsatz der Berliner Mitglieder des THW als Helferinnen und Helfer der Flutka- tastrophe 2013 bislang durch den Senat anerkannt und ge- würdigt? 6. Sofern die Antwort bei 5.) nein lautet: Wieso wurde der Einsatz der Berliner Mitglieder des THW bei dem Hochwasser 2013 bislang abweichend von der Antwort in der Drucksache 17/12 525 noch nicht durch den Senat ge- würdigt? Zu 5. und 6.: Da das THW nicht zu den anerkannten Ber- liner Hilfsorganisationen zählt, wurden Berliner Helferinnen und Helfer des THW nicht durch den Senat ausgezeichnet. Die Bundesregierung hat im Jahr 2013 auf Grundlage des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 4. Juli 2013 einen Fluthil- feorden gestiftet. Die Würdigung aller Helferinnen und Hel- fer des THW als nicht rechtsfähige Bundesanstalt nimmt daher das Bundesministerium des Innern (BMI) vor. 7. In welchem Umfang wurde der Einsatz der Mitglieder des Berliner THW in vorangegangenen Hochwas- sereinsätzen, z.B. 2009, durch das Land Berlin gewürdigt? Zu 7.: Im Jahr 2002 wurden als Dank und Anerkennung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Urkunden und Erinnerungsplaketten an die Berliner Helfenden bei der Flutkatastrophe vergeben. Im Vordergrund stand hier die Ehrung im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Helferinnen und Helfer des Berliner THW wurden hier berücksichtigt, die genaue Personenanzahl lässt sich jedoch nicht beziffern. Für die Fluthelferinnen und Fluthelfer wurde ein Dankeskonzert veranstaltet, zu dem unter anderen Berliner THW-Mitglieder eingeladen waren. 8. Wie bewertet der Senat das ehrenamtliche Engagement des THW und seiner Mitglieder in Berlin? Zu 8.: Soweit das THW bei Schadenslagen im Land Berlin auf Anforderung der Berliner Polizei oder der Berliner Feuerwehr zum Einsatz kommt, wird das Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder als ausgesprochen positiv bewertet. Das THW leistet ebenso wie andere Hilfsorganisationen sowie privat engagierte Helferinnen und Helfer einen beispiellosen Einsatz und großartige Hilfe bei besonderen Notsituationen. Hilfsaktionen des Bundes und der Länder könnten ohne den Einsatz der Vielzahl der ehrenamtlich Engagierten nicht so zügig erfolgreich abgeschlossen werden. Freiwillig Engagierte sind unverzichtbar für den Erfolg von Hilfsaktionen des Bundes und der Länder im Katastrophenfall. Berlin, den 25. Februar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2014)