Drucksache 17 / 13 123 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 28. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2014) und Antwort Nanopartikel: Zu klein für den Berliner Verbraucherschutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, in welchen verbraucherna- hen Produkten und Produktgruppen Nanopartikel, insbe- sondere Nanosilber verwendet werden? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass Nanopartikel u.a. im Automobilbau, in der IT-Branche, der Farben- und Bauindustrie, der Geräteherstellung, der Pharmaindustrie, der Medizintechnik sowie bei der Herstellung von Le- bensmitteln, Kosmetika und Sportartikeln eingesetzt wer- den. Nanopartikel sind daher in zahlreichen verbraucherna- hen Produkten enthalten, z. B. kommen sie in Arzneimit- teln, Gebrauchstextilien, Haushaltsgeräten, Kraftfahrzeu- gen und Wandfarben vor. Silber in nanopartikulärer Form wird unter anderem in hautnahen Textilien für den „Outdoor-Bereich“ (z. B. Strümpfe, Unterwäsche), in Textilien für Personal sowie in Ausstattung von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern verwendet. 2. Wie beurteilt der Senat die Verwendung von Nano- partikeln in solchen Produkten (insbesondere in Lebens- mitteln, Spielzeugen und Kosmetika) und die davon aus- gehenden Gefahren für VerbraucherInnen und Umwelt? Zu 2.: Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden, da es auf die Struktur der in und auf den Ver- braucherprodukten vorliegenden nanoskaligen Einheiten ankommt. Nanomaterialien neigen zur Aggregation, einem Zu- sammenballen der kleinsten Einheiten. So sind z. B. die in einzelnen Produkten verwendeten Rieselhilfsmittel in der Regel zu größeren, nicht resorbierbaren Einheiten aggre- giert. Außerdem muss in Betracht gezogen werden, dass sich durch mechanische Prozesse, wie z. B. Vermahlen, seit alters her nanoskalige Teilchen in Produkten befin- den. Für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände sowie Kosme- tika ist rechtlich geregelt, dass von ihnen keine gesund- heitliche Gefahr ausgehen darf. Alle Kosmetikinhalts- stoffe werden vor ihrer Verwendung einer ausführlichen toxikologischen Bewertung unterzogen. Lebensmittel, die technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten oder aus solchen bestehen, gelten als neuartige Lebensmittel und sind somit zulassungspflichtig. Die Verwendung von Nanopartikeln in anderen Produkten und die davon aus- gehenden Gefahren für Verbraucherinnen und Verbrau- cher, Patientinnen und Patienten, Beschäftigte und Um- welt wurden vom Senat nicht beurteilt. 3. Welche Bedeutung hat die Nanotechnologie für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in Berlin? Zu 3.: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Welche wissenschaftlichen Forschungsprojekte hat der Senat bisher allein bzw. gemeinsam mit anderen Akt- euren in Auftrag gegeben oder sind dem Senat bekannt, um die Gefahren von Nanopartikeln für VerbraucherInnen und Umwelt zu erforschen? Zu 4.: Der Senat hat keine derartigen Projekte in Auf- trag gegeben. 5. Wie viele Mittel, aufgeteilt nach Ressorts, plant der Senat im laufenden Doppelhaushalt in die Förderung und Erforschung der Nanotechnologie zu investieren? Welcher Anteil davon soll in die Sicherheits- und Risikoforschung fließen? Zu 5.: die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technolo- gie und Forschung sieht vor, 250 T€ (Landesanteil/Jahr) für die Haushaltsjahre 2014/2015 bereit zu stellen. Davon fließt kein Anteil in die Risiko- und/oder Sicherheitsfor- schung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 123 2 6. Hält der Senat die geltenden Rechtsvorschriften für die Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Produk- ten, die Nanopartikel enthalten, für ausreichend oder prüft er weiteren Regelungsbedarf? Zu 6.: Für alle Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika gelten die Vorschriften des allgemeinen Le- bensmittelrechts. Darüber hinaus gelten hinsichtlich der Verwendung von Nanopartikeln in Kosmetika und neuar- tigen Lebensmitteln sowie der Kennzeichnung spezial- rechtliche Vorschriften. Dies hält der Senat für ausrei- chend. Für die sonstigen zuvor genannten Produktgruppen, die Nanopartikel enthalten, sowie für die davon ausge- henden Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher, Patientinnen und Patienten, Beschäftigte und die Umwelt sieht der Senat keinen weiteren Regelungsbedarf. 7. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um VerbraucherInnen über die von Nanopartikeln ausge- henden Risiken, z.B. durch ein zentrales, öffentlich zu- gängliches Stoff- und Produktregister zu informieren? Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Initiative des Landes Baden-Württemberg, ein „NanoPortal “ (www.nanoportal-bw.de) zur Aufklärung der VerbraucherInnen einzurichten? Zu 7.: Der Senat hat bisher keine Maßnahmen ergrif- fen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die von Nanopartikeln ausgehenden Risiken zu informieren, weil es aus Sicht des Senats bereits hinreichende Informati- onsmöglichkeiten gibt, z. B. die Wissensplattform „DaNa “ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.nanopartikel.info/files/content/dana/Doku- mente/Dana%20Flyer%20Internet_dt.pdf) oder einschlägige Informationen auf der Seite des Bundesinstitutes für Risi- kobewertung (http://www.bfr.bund.de/de/a- z_index/nanotechnologie-7585.html#fragment-2) oder des Bundesministeriums für Gesundheit (http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Verbrauche- rInnengesundheit/Nanotechnolo-gie/) oder der EFSA (http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nanotech- nology.htm). Aus diesem Grund hat sich Berlin im vergangenen Jahr im Bundesrat gegen einen Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Einrichtung eines Nanopro- duktregisters auf EU-Ebene ausgesprochen. Berlin, den 18. Februar 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)