Drucksache 17 / 13 124 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 24. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2014) und Antwort Was wurde in der „Arbeitsgruppe Glas“ erarbeitet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Arbeitsgruppe Glas einge- setzt? Antwort zu 1: Die Arbeitsgruppe wurde Ende 2012 eingesetzt. Frage 2: Wie oft tagte die Arbeitsgruppe Glas? Antwort zu 2: Die Arbeitsgruppe hat im Dezember 2012 und Februar 2013 getagt. Frage 3: Wann tagt die Arbeitsgruppe Glas im Jahr 2014? Antwort zu 3: Die „Arbeitsgruppe Glas“ ist keine Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und war auch nicht auf Dauer angelegt. Sie hat ihre Arbeit nach den beiden genannten Terminen beendet. Frage 4: Wie setzt sich die Arbeitsgruppe Glas zu- sammen? 1. Welche Rolle spielte darin der Berliner Senat? 2. Welche Rolle spielten darin die VertreterInnen der Bezirke? Antwort zu 4: Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Ver- treterinnen und Vertretern der Systembetreiber (Der Grü- ne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD), Landbell AG, Reclay Vfw GmbH, BellandVision GmbH, Veolia Umweltservice Dual GmbH), der Deutschen Ge- sellschaft für Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe mbH (DKR), der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), des von den Systembetreibern beauftragten Entsorgungsun- ternehmens Berlin Recycling GmbH und der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt vertrat dabei die Interessen des Landes Berlin. Die Bezirke waren in der Arbeitsgruppe nicht vertre- ten. Frage 5: Mit welchem Ziel tagte die Arbeitsgruppe Glas? 1. Welche Unterarbeitsgruppen gab es in der Arbeits- gruppe Glas? 2. Mit welchen Themen beschäftigte sich die Arbeits- gruppe Glas? Antwort zu 5: Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Ziel eingerichtet, kurzfristig Maßnahmen zu erarbeiten, um eine hochwertige stoffliche Verwertung des Berliner Altglases sicherzustellen und die Sammelmengen zu erhöhen. Es sollten verschiedene Möglichkeiten zur Ver- besserung der Altglasqualität eruiert werden, auch um eine einseitige Vorfestlegung auf die komplette Umstel- lung vom Holsystem auf das Bringsystem zu vermeiden. Es wurden folgende Arbeitshypothesen diskutiert und zu deren Überprüfung vier Arbeitskreise gebildet: 1. Auswirkungen bei Abzug des Holsystems im Iglustandplatzumfeld auf Sammelmenge und -qua- lität; Ergänzung der Iglustandorte 2. Auswirkungen der Glassammlung im Pressmüllfahrzeug hinsichtlich Verdichtung und Umfang von Glasbruch 3. Überprüfung der Entsorgungstouren im Hinblick auf systematisch überfüllte Umleerstellplätze so- wie der Auswirkungen saisonaler Schwankungen, insbesondere zum Jahreswechsel 4. Erarbeitung von Vorschlägen für Formulierung von Anforderungen an das Sammelsystem und Einarbeitung in die Systembeschreibungen: - Mindestanforderungen an Sammelbehälter - Bedingungen für ein sinnvolles Hol- und Bringsystem im Sinne gegenseitiger Ergän- zung ohne maßgeblichen Qualitätsverlust der Sammelmenge - Störstoffentfrachtung an Umschlagplätzen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 124 2 Frage 6: Welches Ergebnis hatte die Arbeitsgruppe Glas? 1. Wie floss das Ergebnis der Arbeitsgruppe Glas in die Ausschreibung für die Glassammlung ein? Antwort zu 6: In der Arbeitsgruppe konnten keine einvernehmlichen und abschließenden Ergebnisse erzielt werden. Insbesondere folgende Ansätze aus der Arbeits- gruppenarbeit sind auf dem Wege der Verhandlungen in die Systembeschreibung für die Berliner Bezirke Lichten- berg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick einge- flossen, die wiederum Grundlage der Ausschreibung für die Glaserfassung in dem genannten Gebiet war: - Bei der Neugestaltung des Erfassungssystems sind folgende Grundsätze zu beachten: o Im Umkreis von ca. 300 m um einen Depotcontainerstellplatz herum wird auf ein Holsystem zur Glaserfassung (bei privaten Haushaltungen) ver- zichtet. o Im frei zugänglichen Verkehrsraum darf es keine Zweifarb-Erfassung in Umleerbehältern geben; nur Dreifarb-Erfassung mit Depotcontainern. - Alle Behälter sind mit Deckeln auszurüsten, die Einwurf-Löcher haben, und an der Anfallstelle mit geschlossenem Deckel aufzustellen. Vorhandene Schließmechanismen sind zu aktivieren. In den Post- leitzahlbereichen 10315, 10317, 10318 und 10319 sind ausschließlich abschließbare Behälter aufzustel- len. - Lärmgedämmte Ein- oder Mehrkammer-Depotcontainer grundsätzlich der Lärmschutzklasse 1. Die Behälter müssen technisch und optisch einwandfrei sein. - Für 47 weitere Standplätze im Vertragsgebiet sind die Genehmigungen bei den zuständigen Bezirks- ämtern beantragt. Sofern die Genehmigungen erteilt wurden, sind die Plätze mit Depotcontainern auszu- statten. Die im Umkreis stehenden Behälter im Hol- system dürfen erst abgezogen werden, wenn die Standplätze mit Depotcontainern ausgerüstet sind. - Fehlbefüllte Behälter im Holsystem sind mit Aufklebern zu versehen, welche auf den richtigen Ge- brauch des Systems hinweisen. Erheblich fehlbe- füllte Behälter sind als Abfall zur Beseitigung durch den Abfallerzeuger zu entsorgen. Behälter an An- fallstellen, die mehrfach und erheblich fehlbefüllt sind, sind ersatzlos abzuziehen. Die Wie- deraufstellung der Behälter ist im Einzelfall zu prü- fen. - Um diese Ansätze auf ihre Wirksamkeit hin in der Praxis zu überprüfen, haben sich die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt und das aus- schreibungs-führende duale System auf einen unab- hängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sach- verständigen für Verpackungsentsorgung verstän- digt, der ab dem 01.01.2014 für 12 Monate das neue Erfassungskonzept begleitet. Er wird im Januar 2015 ein Gutachten abgeben, in dem die Maßnahmen im Hinblick auf ihren Beitrag zur Verbesserung der Glasqualität bewertet werden und Handlungsemp- fehlungen - auch in Bezug auf die anderen drei Ber- liner Vertragsgebiete - abgegeben werden. Die Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die ausschreibungsführenden Systeme werden sich abstimmen, ob und wie die empfohlenen Maß- nahmen ggf. umgesetzt werden können. Berlin, den 19. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)