Drucksache 17 / 13 131 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 28. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Medienberichte zu offenen Handwerkerrechnungen der FBB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Sind dem Senat Medienberichte bzw. den Senats -Mitgliedern im Aufsichtsrat der FBB GmbH aus ihrer Aufsichtsratstätigkeit bekannt, dass die Flughafengesellschaft mit zahlreichen Firmen wegen knapp 2.000 nicht bezahlter Nachtragsforderungen im Wert von mehr als 400 Millionen Euro für nachträglich erbrachte oder geänderte Leistungen am BER im Streit liegt? Antwort zu Frage 1: Die Prüfung und Bezahlung von Lieferanten-Rechnungen folgt den rechtlichen und be- trieblichen Vorgaben der Flughafengesellschaft. Geprüfte und fällige Rechnungen werden stets zeitnah beglichen. Es werden keine berechtigten Zahlungen zurückgehalten. Die FBB ist jedoch wie jedes Wirtschaftsunternehmen gehalten, nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Dafür sind auch die erforderlichen Nachweise (wie z.B. Stundenzettel) von den Firmen zu erbringen. Pauschale Nachtragsforderungen können und dürfen nicht beglichen werden. Die Höhe der Forderungen schwankt tagesabhängig und die Angabe unterliegt den Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen der FBB. Geprüfte und bereits genehmigte Rechnungen liegen in einer Höhe von ca. 13,4 Mio. € vor (Stand 28. Januar 2014) und werden zeitnah beglichen. Frage 2: Wenn ja, seit wann ist dies bekannt? Antwort zu Frage 2: Der Aufsichtsrat der FBB wird fortlaufend im Rahmen der Sitzungsunterlagen über den Sachstand informiert. Frage 3: Wenn ja, wie hoch sind die Forderungen nachträglich erbrachter oder geänderter Leistungen tatsächlich ? Antwort zu Frage 3: Die Höhe der jeweiligen Nachtragsforderungen unterliegt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Flughafengesellschaft. Frage 4: Sind solche Forderungen in dem jetzt bekannten Umfang in der aktuellen Bilanz des Unternehmens enthalten? Antwort zu Frage 4: Die geprüften, beauftragten sowie beglichenen Forderungen sind in der bereits aktivierten Investitionssumme BER und somit in der Bilanz enthalten . Nicht beglichene Forderungen auf Bauleistungen (Investitionen) werden bilanziell nicht erfasst, sind jedoch handelsrechtlich im Anhang des geprüften und testierten Jahresabschluss anzugeben. Frage 5: Geht der Senat davon aus, dass Zahlungen in diesen Größenordnungen durch die FBB für das Land Berlin zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen ? Antwort zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wie berührt diese Frage die Liquidität des Unternehmens in den Jahren 2014 und 2015? Antwort zu Frage 6: Berechtigte Nachtragsforderungen von Firmen sind in der aktuellen Prognose Eigeninvest des BER erfasst und somit in der Liquiditätsplanung der FBB berücksichtigt. Frage 7: Wie bewertet der Senat die geäußerte Befürchtung , dass durch diese Probleme die Fertigstellung des BER erneut verzögert wird? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 131 2 Antwort zu Frage 7: Die Geschäftsführung der FBB hat diese Befürchtung als grundlos zurückgewiesen. Frage 8: Wie schätzt der Senat den Vorwurf der zögerlichen Bezahlung von Unternehmen durch eine 100%iges Unternehmen der öffentlichen Hand ein? Antwort zu Frage 8: Die Prüfung und Bezahlung von offenen Handwerkerrechnungen folgt den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH. Als berechtigt geprüfte und fällige Rechnun- gen werden stets zeitnah beglichen. Es werden keine berechtigten Zahlungen zurückgehalten. Vorliegende Rechnungen werden generell in der ver- traglich vereinbarten Zahlungsfrist geprüft und bezahlt. Davon ausgenommen sind nicht prüffähige Rechnungen. Eine Verzögerung der Fertigstellung des BER ergibt sich daraus nicht. Frage 9: Ist der Senat der Auffassung, dass dies unbeachtlich ist? Frage 10: Welche Auswirkungen haben die ausstehenden Zahlungen für erbrachte Leistungen für die betroffenen Unternehmen? Antwort zu den Fragen 9 und 10: Siehe Antwort zu Frage 8. Berlin, den 14. Februar 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)