Drucksache 17 / 13 135 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 28. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Nebentätigkeiten bei der Berliner Feuerwehr & anderen landeseigenen Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Feuerwehrbeamte und Angestellte der Berliner Feuerwehr sowie Beamte in den anderen landes- eigenen Behörden besitzen eine Genehmigung zur Aus- führung einer Nebentätigkeit? (Prozentanteil von geneh- migten Nebentätigkeiten in den landeseigenen Behörden, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen/Referaten) Zu 1.: Eine zentrale Erfassung der den Beschäftigten der Haupt- und Bezirksverwaltungen des Landes Berlin landesweit genehmigten Nebentätigkeiten findet nicht statt. In der Kürze der zur Beantwortung der Anfrage zur Ver- fügung stehenden Zeit kann daher nur zu den nachgeord- neten Behörden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Berliner Feuerwehr, Polizeipräsident in Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und Landesverwaltungsamt Berlin) Stellung genommen wer- den. Der Anteil der Beamtinnen und Beamten und der Ta- rifbeschäftigten der Berliner Feuerwehr sowie der Beam- tinnen und Beamten des Polizeipräsidenten in Berlin, des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und des Landesverwaltungsamtes Berlin mit genehmigten Nebentätigkeiten an der Gesamtzahl der in den jeweiligen Organisationseinheiten beschäftigten Dienstkräfte stellt sich wie folgt dar: Berliner Feuerwehr Beamtinnen und Beamte Organisationseinheit prozentualer Anteil (von Hundert – vH -) der Dienstkräfte mit Nebentätigkeit Stab 31,4 Direktion Nord 15,8 Direktion West 14,4 Direktion Süd 14,7 Technischer Dienst 20,5 Serviceeinheit Einsatzlenkung 6,7 Serviceeinheit Finanzen 3,6 Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte 3,0 Serviceeinheit Informationstechnik 4,4 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie 22,2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 135 2 Tarifbeschäftigte Organisationseinheit prozentualer Anteil (vH) der Dienstkräfte mit Nebentä- tigkeit Stab 4,4 Direktion Nord 5,1 Direktion West 7,7 Direktion Süd 2,6 Serviceeinheit Einsatzlenkung 11,1 Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte 3,1 Serviceeinheit Informationstechnik 4,5 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie 16,7 Polizeipräsident in Berlin Beamtinnen und Beamte Direktion/Amt prozentualer Anteil (vH) der Dienstkräfte mit Nebentä- tigkeit Stab des Polizeipräsidenten 11,4 Direktion 1 5,2 Direktion 2 7,1 Direktion 3 5,2 Direktion 4 6,0 Direktion 5 6,9 Direktion 6 4,8 Direktion Zentrale Aufgaben 6,8 Zentrale Serviceeinheit Stammpersonal 9,3 Zentrale Serviceeinheit Anwärter 6,0 Landeskriminalamt 7,6 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Beamtinnen und Beamte Abteilung prozentualer Anteil (vH) der Dienstkräfte mit Nebentä- tigkeit Abteilung I - Entschädigungsbehörde 0 Abteilung II – Personenstands- und Einwohnerwesen 0 Abteilung III - Kraftfahrzeugwesen 5 Abteilung IV - Ausländerbehörde 4 Abteilung V – Zentrale Aufgaben/Leitungsbereich 7 Landesverwaltungsamt Berlin Beamtinnen und Beamte Abteilung prozentualer Anteil (vH) der Dienstkräfte mit Nebentä- tigkeit Direktor/ Leitungen der Leistungs- und Verantwortungszentren 0 Serviceeinheit Personalbetreuung/Interne Dienste 0 Serviceeinheit Justiziariat/Verwaltungsmanagement 0 Serviceeinheit Finanzen 14,3 Zentraler Personalservice Personaleinzelangelegenheiten 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 135 3 Zentraler Personalservice Integrierte Personalverwaltung 13,3 Zentraler Personalservice Zentrale Dienstleistungen 0 Zentraler Personalservice Versorgung 2,9 Zentraler Personalservice Beihilfestelle 8,9 Logistikservice Zentrale Beschaffung 0 Logistikservice Postdienste/Fuhrpark 0 2. Führen der Landesbranddirektor Dipl.-Ing. W. G., sein ständiger Vertreter Dipl.-Phys. K. G. und der Leiter des Stabsbereichs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Re- gierungsamtsrat J.-P. W. Nebentätigkeiten aus? Wenn ja, welche? Zu 2.: Aus fürsorge- und datenschutzrechtlichen Gründen kann zu Personaleinzelangelegenheiten grund- sätzlich keine Stellung genommen werden. 3. Dürfen Ressourcen, welche vom Arbeitgeber (Berliner Feuerwehr bzw. das Land Berlin) zur Ausführung der Haupttätigkeit bereitgestellt werden, vom Arbeitneh- mer für die Ausführung der Nebentätigkeit verwendet werden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, wel- che Sanktionen sind in diesem Fall vorgesehen? Zu 3.: Hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten gilt folgendes: Nach § 64 Absatz 2 des Landesbeamtengeset- zes dürfen Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn nur bei Vorliegen eines öffentlichen oder wissenschaftlichen Interesses mit dessen Genehmigung und gegen Entrichtung eines angemessenen Entgeltes in Anspruch genommen werden. Es bedarf für die Inan- spruchnahme gemäß § 10 Absatz 1 der Nebentätigkeits- verordnung (NtVO) der vorherigen schriftlichen Geneh- migung. Der Umfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die Höhe des Entgelts richtet sich gemäß § 10 Absatz 3 NtVO nach den Grundsätzen der Kostende- ckung und des Vorteilsausgleichs. Liegen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die ge- nannten Vorschriften vor, bedarf es entsprechender dis- ziplinarrechtlicher Ermittlungen. Liegt ein Dienstverge- hen tatsächlich vor, kommen, je nach Schwere des Verge- hens, die in § 5 des Disziplinargesetzes genannten Diszip- linarmaßnahmen in Betracht. Nichtbeamtete Beschäftigte haben keinen Anspruch, bei der Ausübung ihrer Nebentätigkeit Einrichtungen, Personal oder Material des Arbeitgebers zu nutzen. Daher ist eine solche Nutzung nur zulässig, soweit dies vom Arbeitgeber gestattet wird bzw. ggf. nach den Modalitä- ten, wie sie zwischen dem Arbeitgeber und der bzw. dem Beschäftigten entsprechend vereinbart werden. Der Ar- beitgeber ist soweit in seiner Entscheidung frei, die Nut- zung im Rahmen einer Nebentätigkeit zu gestatten, ggf. Auflagen zu erteilen (etwa eine Versicherung gegen Schäden) und ein angemessenes Entgelt für die besagte Nutzung zu verlangen. Berlin, den 25. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)