Drucksache 17 / 13 136 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 28. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Lerninhalte im Studiengang Maschinenbau Bachelor/Master Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Um wie viele Semester hat sich die durchschnittli- che Studienzeit im Fachbereich Maschinenbau nach der Umstellung von Diplomstudiengängen auf Bachelor- /Masterstudiengänge verändert? Zu 1.: Im Jahr 2004 betrug die durchschnittliche Stu- diendauer der Maschinenbau-Absolventinnen und Ma- schinenbau-Absolventen im Diplomstudiengang z.B. der Technischen Universität (TU) Berlin 11,8 Fachsemester. Im Jahr 2012 betrug die durchschnittliche Studiendauer der Masterabsolventinnen und Masterabsolventen in den TU-Berlin-Maschinenbau-Studiengängen (inklusive des zuvor absolvierten Bachelor, durchschnittlich 8 Fachse- mester) rund 13 Fachsemester. Die durchschnittliche Studiendauer hat sich somit um etwa ein Fachsemester verlängert. 2. Seit wann, warum und in welchem Umfang wurden Lerninhalte des Studienganges Maschinenbau Bachelor auf Tutorien und Selbststudium ausgelagert? Zu 2.: Die Lerninhalte des Studiums werden in den Bachelor-/Masterstudiengängen wie zuvor in den Dip- lomstudiengängen in Vorlesungen vermittelt. Teilweise besteht Anwesenheitspflicht. Übungen oder Tutorien dienen der Vertiefung und Anwendung des Lernstoffes (also der Wiederholung) und ergänzen diese Vorlesungen. Üblicherweise wird eine dreistündige Vorlesung durch eine dreistündige Übung ergänzt, in anderen Fällen wer- den zweistündige Vorlesungen durch zweistündige Übun- gen und ein zusätzliches zweistündiges Tutorium ergänzt. Lerninhalte als solche können teilweise, bis auf die Teilnahme an Prüfungen, auch im Selbststudium angeeig- net werden. Das in Vorlesungen und Übungen vermittelte Wissen befähigt die Studierenden auch zum Erwerb wei- terer Kenntnisse im Selbststudium. Dieser eigenverant- wortliche Wissenserwerb ist – im Unterschied zu einer schulischen Ausbildung – ein wesentliches Merkmal der hochschulischen Ausbildung. Die TU Berlin z.B. hat als technische Hochschule tra- ditionell einen besonderen Schwerpunkt auf projektorien- tierte Ausbildung gesetzt. Dazu gehören neben einem 18wöchigen Betriebspraktikum auch die fachlichen Tuto- rien, „in denen in Kleingruppen unter direkter Beteiligung der Studierenden der in Vorlesungen behandelte und ggf. in Übungen durchgearbeitete Lehrinhalt exemplarisch geübt und verarbeitet wird. Tutorien dienen insbesondere der gezielten Arbeit an individuellen Lernschwierigkeiten der Studierenden sowie der Verarbeitung der in den ande- ren Lehrveranstaltungen vorwiegend passiv aufgenom- menen Lehrinhalte durch selbsttätige Übung.“ (Studienführer Bachelor Maschinenbau der TU Berlin). 3. Wie angemessen und sinnvoll ist es, die Lerninhal- te im Studiengang Maschinenbau Bachelor in einem so verkürzten Zeitraum zu fassen? Zu 3.: Die Neugruppierung der Lerninhalte des Studi- enangebotes Maschinenbau wurde im Rahmen der allge- meinen europäischen Studienreform im Einklang mit der vorgesehenen Regelstudienzeit für Bachelor- und Master- studiengänge durchgeführt. Die Lerninhalte wurden auch im Hinblick auf die verbesserte Studierbarkeit von den Fakultäten geprüft und neu strukturiert. Eine kürzere Studiendauer ist bei individuellem Engagement möglich, aber nicht zwingend verlangt. 4. Wie wird sichergestellt, dass Studenten, die einen Hochschulzugang nach § 11 BerlHG haben, sich ange- messen den Lerninhalten widmen können? Weshalb be- steht gegenüber den Studenten, die nach § 10 BerlHG zugelassen wurden, eine zusätzliche Hürde in der Form, dass eine Leistung von mind. 80% der Credit Points pro Semester erbracht werden muss? Bestehen noch weitere Unterschiede zwischen Studen- ten, die nach diesen Paragraphen eine Hochschulzulas- sung bekommen haben? Wenn ja, welche sind dies im Detail? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 136 2 Zu 4.: Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geht davon aus, dass Studierende, die über ihre berufliche Qualifizierung einen Hochschulzugang erwerben (derzeit an der TU Berlin z.B. 9 Personen bei einer Gesamtzahl von 1760 Studierenden im Fach Maschinenbau), hinsicht- lich ihrer intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten eben- so in der Lage sind, ein normales Studium zu absolvieren, wie Schulabsolventinnen/Schulabsolventen mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Es besteht somit keine Notwendigkeit, eine spezielle Förderung sicherzustellen. Im individuellen Fall dient das Angebot von Tutorien der Unterstützung von Studierenden, die in einzelnen Fachgebieten besonderen Lernbedarf haben. Für beruflich Qualifizierte sieht das BerlHG gem. § 28 Abs. 3 bereits nach dem ersten Studienjahr eine Studien- fachberatung für diejenigen vor, die die satzungsgemäßen Studienziele nicht erreicht haben, um einen erfolgreichen weiteren Studienverlauf sicherzustellen. Eine feste Rege- lung zu erbringender Semesterleistungen kommt auch z.B. Personen entgegen, die zwecks Studium vom Arbeit- geber freigestellt werden, Unterhaltsleistungen erhalten oder erbringen, o.ä. Studierende mit einem Hochschulzugang als beruflich Qualifizierte haben darüber hinaus den Vorteil, sich ihre Berufserfahrungen auf das obligatorische Praktikum an- rechnen lassen zu können und somit ihre Studienbelas- tung erheblich verringern zu können (an der TU Berlin entspricht dies z.B. einer geringeren zeitlichen Belastung um etwa viereinhalb Monate oder einer geringeren Leis- tung um 20 % in den letzten beiden Semestern). 5. Inwieweit haben sich die Hochschulmittelzuwei- sungen bei der Umstellung von Diplom- auf Bachelor- /Masterstudiengänge verändert? Zu 5.: Die Umstellung der Berliner Hochschulen von Diplom- und Magisterstudiengängen auf Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der europaweiten Stu- dienstrukturreform erfolgte sukzessive. Es lässt sich des- halb kein konkreter Umstellungszeitpunkt fixieren, an- hand dessen sich Mittelzuweisungen vergleichen ließen. Die Mittelzuweisungen des Landes beziehen sich in erster Linie auf die Anzahl der Studierenden (sog. LoM: Leis- tungsorientierte Mittelzuweisung). Berlin, den 10. Februar 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)