Drucksache 17 / 13 145 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 30. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Situation obdachloser Frauen im Winter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach den Problemen in den Notunterkünften für obdachlose Frauen im vergangenen Winter (Übergriffe und Vergewaltigungen) wurde angedacht, mehr Plätze ausschließlich für Frauen zu schaffen; konnte dieses Vor- haben in diesem Jahr umgesetzt werden? Zu 1.: Die „Berliner Kältehilfe“ ist ein in Deutschland einmaliges Programm, das 1989 von Berliner Kirchenge- meinden und Wohlfahrtsverbänden und von der Senats- verwaltung (damals Gesundheit und Soziales) ins Leben gerufen wurde, um obdachlosen Menschen eine unbüro- kratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahres-zeit anzubieten. Zahlreiche Träger, das heißt verschiedene Kirchenge- meinden, Verbände, Vereine und Initiativen beteiligen sich jeweils mit eigenen Angeboten, wie z. B. Notüber- nachtungen, Nachtcafés, Suppenküchen, Treffpunkten am „Kältehilfeprogramm, um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft in Berlin erfrieren müssen. Hauptamtliche Fachkräfte und eine Vielzahl ehren- amtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hierbei mit hohem Engagement eine sozial anerkannte und wich- tige Arbeit für Berlin. Hierfür dankt ihnen der Senat aus- drücklich. Der herausragende Einsatz und das Engage- ment der zumeist ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt dabei ganz wesentlich - auch unter schwierigen Rahmenbedingungen - zu hoher Sicherheit in den Einrichtungen der „Kältehilfe“ bei. Nach vorliegenden Erkenntnissen des Senats hat es weder in den vergangenen Wintern noch im aktuellen Winter Übergriffe und Vergewaltigungen in Notüber- nachtungen und Nachtcafés gegeben. Unabhängig davon ist der Senat stets bemüht, sexuel- ler Gewalt vorzubeugen und die Opfer zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kältehilfe werden regelmäßig zum Thema sensibilisiert. 2. Wie viele neue Plätze wurden geschaffen? Zu 2.: Die Anzahl der Notschlafplätze bei der „Berliner Kältehilfe“, die ausschließlich für Frauen konzipiert sind, beträgt im Winter 2013/2014 unverändert 40. Diese Kapazitäten befinden sich in drei Notübernachtungen. Darüber hinaus befinden sich weitere Kapazitäten an Notschlafplätzen für Frauen in 16 Notübernachtungen, die gemischt geschlechtlich genutzt werden. Die Belegung entspricht einem Umfang von weiteren 38 Notschlafplät- zen. Der Anteil der Frauen beträgt bezogen auf die Ge- samtbelegung aller Notschlafplätze rd. 15 % - alle Daten betreffen den Januar 2014. Eine Gesamtauswertung des Winters liegt erst nach Beendigung der „Kältehilfe“ im April 2014 vor. Aus den ganzjährig geförderten Projekten der Woh- nungslosenhilfe im Integrierten Sozialprogramm ist be- kannt, dass der Anteil der Frauen ohne Unterkunft bei 13,5 % liegt (Stand 2012). Damit ist übertragen auf die Belegung der Notschlafplätze in der Kältehilfe im Winter 2013/2014 nicht erkennbar, dass ein ungedeckter Bedarf vorhanden wäre. 3. Ist sichergestellt, dass es bei dem momentanen Kälteeinbruch spezielle Maßnahmen für Frauen gibt, die wirken? Zu 3.: Es war und ist sichergestellt, dass alle woh- nungslosen Männer und Frauen, die nach einem Not- schlafplatz nachfragen, versorgt werden. Es wurde und wird niemand abgewiesen. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung Dirk Gerstle Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2014)