Drucksache 17 / 13 146 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 30. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Günstig in den Morgenstunden schwimmen – welchen Berlinern ist dies vorbehalten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Bädern wird der günstige Tarif zum morgendlichen Schwimmen angeboten? Zu 1.: Der Kurzzeittarif (45 Minuten Schwimmzeit zuzüglich 20 Minuten Umkleide- und Duschzeit für 3,50 €) gilt gemäß der Tarifsatzung in allen zugänglichen Bädern im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs mit Aus- nahme der drei freizeitorientierten Bäder (Stadtbad Schö- neberg, Stadtbad Lankwitz und Bad am Spreewaldplatz) sowie der Schwimm- und Sprunghalle im Euro- pasportpark (SSE). Er gilt in den Morgenstunden während des öffentlichen Badebetriebes von montags bis freitags, außer feiertags, von der Öffnung des Bades an bis 8.00 Uhr. Unter Berücksichtigung der zurzeit sanierungs- bzw. bauzustandsbedingt geschlossenen vier Bäder und der Schwimmhallen, in denen kein öffentlicher Badebetrieb stattfindet, gilt der Kurzzeittarif in insgesamt 27 Schwimmhallen. Darüber hinaus gilt er in den von den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) betriebenen Sommerbä- dern, sofern diese vor 8.00 Uhr öffnen (z. B. im Sommer- bad Kreuzberg). 2. Nach welchen Kriterien erfolgte hier die Auswahl der Bäder? 3. Ist hier eine Evaluation der Besucher durchgeführt worden? Zu 2. und 3.: Der Kurzzeittarif gilt nicht in den frei- zeitorientierten Bädern und der SSE. Diese Einschrän- kung ist notwendig, um die Umsatzziele der BBB zu erreichen. Vergünstigte Tarife wie der Basistarif, die Familienkarte oder die ermäßigten Tarife sollen im We- sentlichen innerhalb der Tarifstruktur gegenfinanziert werden. Deshalb wurden die umsatz- und besucher- stärksten Bäder (freizeitorientierte Bäder und die SSE) aus dem Geltungsbereich des Kurzzeittarifs ausgenom- men. Zudem würden Kurzzeitangebote die gute bis sehr gute Auslastung dieser Hallenbäder verstärken, so dass die Kundenzufriedenheit hinsichtlich des Platzangebotes zwangsläufig abnehmen würde. 4. Welche Fahrtstrecke zu einem anderen Bad erach- tet der Senat als zumutbar? Zu 4.: Berlin verfügt über eine hervorragende Ver- kehrsinfrastruktur, die es grundsätzlich ermöglicht, von jedem Wohngebiet Berlins innerhalb von 30 Minuten ein öffentliches Schwimmbad der BBB mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zu erreichen. Diese Wegezeiten sind im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Flächenstaaten sind, sehr günstig und erscheinen im Rahmen der staatlich vorzuhaltenden Daseinsvorsorge vertretbar. Berlin, den 25. Februar 2014 Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)