Drucksache 17 / 13 147 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2014) und Antwort Residenzpflicht in Berlin – Wer wird an seinem Recht auf Bewegungsfreiheit gehindert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländer/innen lebten am jüngst möglichen Stichtag in Berlin? Zu 1.: Zum Stichtag 02.01.2014 lebten 5.553 Asylsu- chende mit Aufenthaltsgestattung und 7.125 Geduldete in Berlin. 2. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländer/innen wurden seit dem Erlass der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 29. Juli 2010 von der Erweiterung des Aufenthaltsbe- reichs auf das Land Brandenburg ausgeschlossen? Bitte nach Aufenthaltsstatus sowie nach Jahr und Monat auf- schlüsseln! 3. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung wurden a) wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten, b) wegen einer Verurteilung aufgrund einer Straftat, c) wegen eines Verstoßes gegen das BtMG, d) wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Be- strebungen von der Erweiterung des Aufenthalts- bereichs auf das Land Brandenburg ausgeschlos- sen? Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln! 4. Wie viele geduldete Ausländer/innen wurden a) wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten, b) wegen einer Verurteilung aufgrund einer Straftat, c) wegen eines Verstoßes gegen das BtMG, d) wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Be- strebungen von der Erweiterung des Aufenthalts- bereichs auf das Land Brandenburg ausgeschlos- sen? Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln! 5. In wie vielen Fällen wurden von der Ausländerbe- hörde Berlin seit dem 29. Juli 2010 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen wiederhol- ten Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind von der Staatsanwaltschaft Berlin seit dem 29. Juli 2010 eingeleitet worden? 7. Wie viele Strafverfahren wegen wiederholten Ver- stoßes gegen eine räumliche Beschränkung nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind im Land Berlin seit dem 29. Juli 2010 anhängig gewesen? 8. In wie vielen Fällen kam es in Berlin seit dem 29. Juli 2010 zu Verurteilungen nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG? 9. Gegen wie viele Asylbewerber/innen wurden seit dem 29. Juli 2010 während ihrer Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt? Zu 2. bis 9.: Die von Ihnen erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Diese könnten auch nur durch eine nicht zu leistende Sichtung Tausender Akten ermittelt werden. Dieser Auf- wand ist nicht vertretbar. Berlin, den 25. Februar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)