Drucksache 17 / 13 148 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2014) und Antwort Allgemeines Verwaltungssparen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Stellen der Geschäftsfüh- rer/in und Mitarbeiter/in Geschäftszimmer nicht mehr nachbesetzt werden, um diese Stellen mit nicht mehr vollzugstauglichen Beamten zu besetzen, und wenn ja, warum? Zu 1.: Nein. Die Ausstattung mit Geschäftsführerin- nen und Geschäftsführern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geschäftszimmer wurde behördenweit fest- gelegt. Eine über diesen Bedarf hinausgehende Personal- und Stellenausstattung ist für die Belegung der Einspar- vorgabe vorgesehen. Bei einem Unterschreiten des ge- samtbehördlichen Bedarfs ist beabsichtigt, andere Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für diese Aufgaben zu gewinnen. Ein Einsatz von nicht mehr voll- zugsfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll- zugsbeamten ist nicht vorgesehen. 2. Ist es ebenfalls richtig, dass die Stellen beim Zent- ralen Service Dienst (Tarifbeschäftigte) in andere Berei- che (nicht Abschnittskommissariate) verlagert werden sollen, und wenn ja, warum? Zu 2.: Nein. Die gegenwärtige Planung sieht vor, je- weils drei Stellen pro Abschnitt aus dem Zentralen Ser- vicedienst in das Abschnittskommissariat zu überführen. Darüber hinaus existierende Stellen werden für die Bele- gung der Einsparvorgabe im Personalbereich genutzt. Die betroffenen Dienstkräfte sind für die Verwendung in anderen Verwaltungsbereichen der Behörde vorgesehen. 3. Warum werden die Leiter Zentraler Service Dienst nicht in den örtlichen Stäben der Direktionen und die freiwerdenden Beamten nicht als Kontaktbereichsbeamte oder auf den Abschnitten eingesetzt? Zu 3.: Die Gemeinsame Bewertungskommission der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Aufgabengebiete des Voll- zuges umfänglich und tiefgründig geprüft. In der Folge wurden Aufgabengebiete mit überwiegender Verwal- tungstätigkeit in den Aufgabenbereich der Verwaltung überführt. Lag der Aufgabenschwerpunkt dagegen in der Bewältigung von Vollzugsaufgaben, blieb das Aufgaben- gebiet weiterhin dem Vollzug zugeordnet. Demzufolge kommen die dem Bereich der Verwal- tung zugeordneten Leiterinnen und Leiter Zentraler Ser- vicedienst für eine Verwendung über den mit Verwal- tungsstellen ausgestatten Anteil in den örtlichen Stäben hinaus nicht in Betracht, so dass im Ergebnis keine Voll- zugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten für andere Aufga- ben gewonnen werden können. Berlin, den 14. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mrz. 2014)